Paypal Konto - zählt es als richtiges Konto?

vom 18.07.2010, 12:28 Uhr

Ich bin schon eine Weile bei Paypal angemeldet, habe mir aber noch zuvor Gedanken darüber gemacht ob Paypal als Konto zählt. Müsste ich Paypal auch bei dem Bafögantrag nachweisen (ist kein Geld drauf) oder zählt es gar nicht erst als richtiges Konto? Ich meine ich habe ja bei Paypal auch nie ein Dokument wie bei anderen Konten unterschrieben, sondern mich einfach nur angemeldet.

Weiterhin würde mich mal interessieren ob die Schufa eigentlich Auskunft über Paypal hat, quasi vermerken sie auch wer bei Paypal angemeldet ist? Zählt es dort mit zu den Konten, die nachher den eigenen Wert bestimmen, oder interessiert das die Schufa eher nicht?

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo pichimaus,

nein, dein paypal-Konto musst du nicht angeben.

Zunächst mal geht es dem BAföG-Amt lediglich um deine Vermögensverhältnisse, nicht um deine Konten. Auch ein leeres Tagesgeldkonto oder Sparbuch musst du nicht mit angeben, sofern es tatsächlich vollkommen leer ist. Ist auch nur ein Cent drauf, ist das Weglassen der Angabe rein technisch gesehen schon eine Falschangabe. Wobei ich mir allerdings nicht vorstellen kann, dass eine solche in diesem Fall großartige Konsequenzen haben sollte. Wenn der Sachbearbeiter jedoch davon Wind bekommt und penibel ist, kann er dir theoretisch durchaus ein Verwarngeld aufdrücken. Mit steigender Geldsumme steigt natürlich auch die Härte der zu erwartenden Strafen.

Außerdem ist das paypal-Konto ja gar kein Konto im Sinne der BAföG Regelungen, sondern lediglich ein Kundenkonto. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob Geldbeträge darauf überhaupt zum Vermögen gezählt werden. Wenn ich bei meinem Telefonanbieter eine Gutschrift auf die Rechnung bekomme, kann es ja auch durchaus sein, dass ich da "im Plus" bin, ohne dass jemand auf die Idee käme, da von 'Vermögen' zu reden.

In der Schufa steht dein paypal-Konto ganz sicher nicht. Ich habe gerade sogar extra noch einmal in meinen Einträgen nachgesehen. Das Einzige, was da stehen könnte, ist, dass die eBay AG - die Betreiben nämlich diesen Dienst - deine Identität geprüft hat. Solche Anfragen werden dort auch gespeichert, obwohl sie mit Geld erst einmal gar nichts zu tun haben. Da ich aber schon sehr lange dort Kunde bin und sich bei eBay vor wenigen Jahren die Anmeldeformalitäten grundlegend geändert haben, kann ich das bei paypal nicht mehr mit Sicherheit sagen.

Aloha,

ka mau

» ka mau » Beiträge: 203 » Talkpoints: 13,21 » Auszeichnung für 100 Beiträge


ka mau hat geschrieben:Außerdem ist das paypal-Konto ja gar kein Konto im Sinne der BAföG Regelungen, sondern lediglich ein Kundenkonto. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob Geldbeträge darauf überhaupt zum Vermögen gezählt werden. Wenn ich bei meinem Telefonanbieter eine Gutschrift auf die Rechnung bekomme, kann es ja auch durchaus sein, dass ich da "im Plus" bin, ohne dass jemand auf die Idee käme, da von 'Vermögen' zu reden.

So eine fehlerhafte Aussage, denn ein sogenanntes Paypal Konto ist nun einmal ein Konto. Es handelt sich hierbei auch um kein Kundenkonto. Selbstverständlich finktioniert es nicht wie ein Girokonto, denn es dient lediglich zum sicheren Bezahlen von Waren im Internet.

Hat man hier beispielsweise ein Guthaben angesammelt, zählt dieses selbstverständlich als Vermögen. Es ist nämlich völlig egal wo sich ein Geldbetrag banktechnisch befindet, denn interessant ist nur die Höhe des Vermögens und nichts anderes.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Karlchen66,

wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, ob das Geld darauf relevant ist. Möglich ist das durchaus.

Aber Konten, die für den BAföG-Antrag relevant sind, sind paypal-Konten definitv nicht. Wenn du schon einmal einen solchen Antrag gelesen hättest, wüsstest du, dass nur von Giro- und (Bau)sparkonten die Rede ist. Und was weder im Antrag, noch in den Anmerkungen explizit erwähnt ist, musst du auch nicht mit angeben.

Zumal im geschilderten Fall das Konto leer ist. Befände sich Guthaben auf dem Konto, das aus einer Warenrückgabe stammt, dann fiele das unter Zeile 101 - "Forderungen und Rechte" - und wäre anzugeben. Das Konto selbst ist aber nicht anzugeben.

Aloha,

ka mau
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» ka mau » Beiträge: 203 » Talkpoints: 13,21 » Auszeichnung für 100 Beiträge



@ka mau
Ein sogenanntes Paypal Konto hat ja nur seine volle Funktion mit einem Girokonto oder auch einer Kreditkarte. Ein Girokonto muss man beispielsweise angeben, weil man sich das Geld nicht als Scheck auszahlen lassen kann. Weiterhin wird nun einmal ein Paypal Konto verifiziert. Mit diesem Vorgang lässt sich ein solches Konto auch heraus finden ohne große Schwierigkeiten.

Wenn man nun auf dem Konto kein Geld deponiert hat, kann man es doch ohne jeglicher Gefahr auch angeben. Hat man alledings beispielsweise einen relevanten Geldbetrag dort geparkt, ist man dazu dann auch verpflichtet. Man kann ja schließlich auch von diesem Konto Geld empfangen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Erstmal danke für eure Antworten. Inzwischen weiß ich zumindest wie das Bafögamt es handhabt: Paypal interessiert sie nicht. Wenn ich nicht gerade in paar Tausend Euro dort deponiert habe dann ist es ihnen egal, da Paypal kein richtiges Konto und ohne ein bestehendes Konto nicht genutzt werden kann. Wie es in anderen Bereichen zählt bin ich mir nicht sicher, aber zumindest wenn es mal wieder jemand wie ich des Bafögs wegen bedenken sollt, Paypal ist denen egal. Selbst wenn Geld drauf ist muss man es nicht angeben, solange man den Höchstbetrag an Vermögen nicht überschreitet.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Hallo pichimaus,

Selbst wenn Geld drauf ist muss man es nicht angeben.

Das würde ich nicht so kategorisch formulieren. Denn solches Guthaben fällt eben ganz eindeutig unter die bereits erwähnten Forderungen und ist somit auch eigentlich mit anzugeben.

Wenn dein Amt dir das so sagt, dann kann man natürlich davon ausgehen, dass das im Falle eines Falles auch so geregelt wird. Aber grundsätzlich hätte das Amt durchaus das Recht, dich wegen einer Falschangabe zu belangen, wenn du dein Guthaben verschweigst.

Wie ich in diesem Thread bereits erläutert habe, haben die aber kaum die Möglichkeit, dir nachzuweisen, dass du überhaupt Guthaben hast. Insofern würde ich auch sagen, dass die Gefahr, dabei erwischt zu werden, gegen Null tendiert.

Rein rechtlich betrachtet hast du dann aber trotzdem gegen das Gesetz verstoßen. Das wollte ich nur nochmal klarstellen. Wie man mit so etwas umgeht, muss wohl jeder selbst wissen. Ich jedenfalls werde mein paypal-Konto ganz bestimmt nicht angeben, allein schon, weil ich keinen Sinn darin sehe und eh so gut wie nie Guthaben darauf habe. So viel ist sicher.

» ka mau » Beiträge: 203 » Talkpoints: 13,21 » Auszeichnung für 100 Beiträge



ka mau hat geschrieben:Rein rechtlich betrachtet hast du dann aber trotzdem gegen das Gesetz verstoßen. Das wollte ich nur nochmal klarstellen. Wie man mit so etwas umgeht, muss wohl jeder selbst wissen.

Ich jedenfalls werde mein paypal-Konto ganz bestimmt nicht angeben, allein schon, weil ich keinen Sinn darin sehe und eh so gut wie nie Guthaben darauf habe. So viel ist sicher.

Genauso geht es mir ja auch. Ist wirklich mal etwas drauf, dann überweise ich es sofort aufs Konto, somit entstehen ja eh keine Schwierigkeiten, denn ich verschweige weder Geld, noch ein Konto, denn als solches wird es zumindest nicht betrachtet. Solange ich kein Geld drauf habe, wenn ich meine Geldbeträge beim Amt angebe verstoße ich ja auch gegen nichts, da ich keine Falschangabe mache und nichts verheimliche. Wenn Geld drauf wäre, dann würde ich dies schon überdenken, denn dann wäre es ja wirklich ein rechtliches Dilemma, auch wenn die Dame beim Amt mir versicherte, dass Paypal definitiv nirgens gelistet sei, also weder Bafög noch Schufa. Deswegen würde ich mein Paypalaccount auch nur ungerne angeben, nur eine nutzlose Sache an die man bei jedem Antrag denken müsste.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Paypal hat zum 2. Juli 2007 eine Banklizenz erhalten, die für ganz Europa gilt. Müsste dann ein Paypal-Konto nicht auch als ganz "normales" Konto zählen. Ich kenne mich da wirklich nicht so aus. Allerdings verstehe ich nicht so ganz, warum Du pichimaus, die Auszüge nicht einfach einreichst, wenn auf dem Konto eh nichts drauf ist und es Dich nicht wirklich viel Mühe kostet die Auszüge beizulegen. Über die Existenz der Konten können sich das BAFöG auch anderweitig informieren, daher gibst Du ja kein Staatsgeheimnis preis.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallo JotJot,

interessanter Hinweis. Das wusste ich noch gar nicht. Aber im Grunde macht das in diesem Falle keinen Unterschied. Denn, wie ich in dem Thread, den ich in meinem letzten Beitrag verlinkt habe, ausgeführt habe, ist ein leeres Konto durch den BAföG-Antrag gar nicht erfasst. Da gibt es zwar einige praktische Probleme, wegen derer man sie trotzdem immer mit angeben sollte, aber im Falle eines paypal-Kontos gelten diese Bedenken nicht oder nur sehr eingeschränkt.

Wenn das Amt dann auch noch explizit die Auskunft gibt, dass sie am Konto nicht interessiert sind, dann halst man sich nur noch mehr Arbeit bei der Antragstellung auf und hat einen Beleg mehr, den man theoretisch vergessen könnte.

Den entsprechenden Beleg mit dazuzufügen wäre natürlich der sichere Weg, keine Frage. Aber in diesem speziellen Fall ist das meiner Ansicht nach wirklich nicht nötig.

» ka mau » Beiträge: 203 » Talkpoints: 13,21 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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