Bafög: muss ich leere Konten mit Auszügen belegen?
Ich sitze gerade an meinem Bafögantrag und habe Kontoauszüge von meinen beiden Hauptkonten geholt um diese mit anzugeben. Doch dann ist mir eingefallen, dass ich gerade mein Sparbuch leergeräumt habe zur Bezahlung der Studiengebühren. Es ist ja nun leer, muss ich es dann noch kopieren? Genauso handhabt es sich mit meinem neu eröffneten Konto, da habe ich sogar gerade erst die Daten von bekommen und es hat auch kein Guthaben und nicht einmal einen Dispo.
Meine anderen Konten ergeben dann ja auch die Summe an Geldbesitz, die ich im Baföantrag eingegeben habe. Muss ich dann trotzdem noch Kopien von den anderen Sachen beifügen, oder brauche ich Konten auf denen kein Geld liegt auch nicht nachweisen?
Hallo pichimaus,
nein, du musst nur dein Vermögen offen legen, nicht deine Konten. Sofern sie tatsächlich vollkommen leer sind, kannst du theoretisch hunderte Konten haben. Das ist für den BAföG-Antrag nicht relevant.
Auch Dispositionskredite interessieren erst einmal nicht, schon gar nicht, wenn sie dir nur theoretisch zur Verfügung stehen und noch nicht genutzt werden. Ich glaube mich sogar zu erinnern, dass diese nicht unter Kreditschulden im Sinne des BAföG-Gesetzes fallen. Aber das steht auch nochmal ganz genau in den Anmerkungen zum Formblatt.
EDIT: Ein kurzer, aber wichtiger Nachtrag noch:
Was durchaus relevant für den Antrag ist, sind Konten, die Verwandte für dich angelegt habe, solange sie auf deinen Namen laufen. Da ist es auch vollkommen egal, ob du über das Geld verfügen kannst oder überhaupt davon weißt. Ich würde auf jeden Fall mal alle Omas, Opas und so weiter danach fragen. Denn wenn dein Name in dem Sparbuch steht, dann ist das de facto dein Geld und dafür kann es eine Menge Ärger geben.
ka mau hat geschrieben:nein, du musst nur dein Vermögen offen legen, nicht deine Konten. Sofern sie tatsächlich vollkommen leer sind, kannst du theoretisch hunderte Konten haben. Das ist für den BAföG-Antrag nicht relevant.
Auch Dispositionskredite interessieren erst einmal nicht, schon gar nicht, wenn sie dir nur theoretisch zur Verfügung stehen und noch nicht genutzt werden. Ich glaube mich sogar zu erinnern, dass diese nicht unter Kreditschulden im Sinne des BAföG-Gesetzes fallen. Aber das steht auch nochmal ganz genau in den Anmerkungen zum Formblatt.
Das stimmt so überhaupt nicht. Du musst bei deinem Antrag eine Kopie von allen Konten abgeben. Dabei ist es völlig egal wie viel Geld auf dem Konto vorhanden ist. Ausschlaggebend ist, dass das Konto existiert und theoretisch ein, wenn auch kleiner Betrag vorhanden sein könnte. Deswegen spielt es keine Rolle ob das Konto nun wirklich leer ist oder eben nicht. Du musst von allen deinen Konten einen Nachweis über den aktuellen Kontostand mit abgeben.
Hallo BrilleWilli
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein leeres Konto ein Vermögen darstellt. Wenn dem so wäre, dann müsste es natürlich mit angegeben werden. Aber wenn dem nicht so ist, dann wird im Antrag auch nicht danach gefragt.
Bei allen Definitionen, die ich zum Thema Vermögen finde, ist immer nur vom Guthaben die Rede, nicht vom Konto selbst. Und wenn das nicht vorhanden ist, warum sollte dann das Konto als Vermögen gelten?
Die Argumentation über die Möglichkeit finde ich wenig überzeugend. Ich bin natürlich kein Jurist, aber wenn ein Gegenstand ein Vermögen darstellt, weil er irgendwann einmal einen Wert bekommen könnte, dann müsste man ja alles aufführen, was bekanntermaßen über die Zeit an Wert gewinnt.
Sollte also ein leeres Konto unter den Vermögensbegriff fallen, dann müsste man das im Falle eines Giro- oder Sparkontos tatsächlich angeben. Ein paypal-Konto ist aber immer noch der Sache nach etwas grundsätzlich verschiedenes. Ganz unstrittig ist, das Guthaben auf einem solchen Konto angegeben werden muss, weil es eben unter die besagten "Forderungen" fällt.
Was den Datenabgleich angeht, muss man wissen, dass dieser allein über die Zinsen läuft, zu deren Meldung alle Banken verpflichtet sind. Wenn diese Prüfung stattfindet - was keinesfalls immer der Fall ist - und das BAföG Amt mehr als die zu erwartenden Zinsen angezeigt bekommt, haken die nach. Ein paypal-Konto wird demnach nicht geprüft und ein leeres Konto, für das es ja keine Zinsen gibt, auch nicht angezeigt, sofern es über den Abrechnungszeitraum leer geblieben ist.
Das gilt auch, wenn es in der Schufa auftauchen würde, denn auf die greifen BAföG-Ämter nicht zu. In diesem Zusammenhang habe ich sogar mal mit der Schufa selbst telefoniert, die mir ausdrücklich bestätigte, dass weder das Finanzamt, noch das BAföG-Amt bei denen Kunde sei und somit auch nicht auf die dort gespeicherten Daten zugreifen können. Wobei ich natürlich nicht ausschließen kann, dass sich das nicht inzwischen geändert hat. Aber selbst, wenn dem so wäre, müsste der Sachbearbeiter erst einmal den Verdacht haben, dass Vermögen verschwiegen wird.
Ich bin mir nach wie vor sicher, dass ein leeres paypal-Konto keinerlei Relevanz hat. Allerdings muss ich auch zugeben, dass ich mir bei "normalen" Konten da nun nicht mehr sicher bin.
Da ich aber selbst BAföG-Empfänger bin und diese Information auch für persönlich mich wichtig wäre, werde ich morgen mal beim Amt vorbei schauen und mich kundig machen. Das Ergebnis werde ich euch dann natürlich mitteilen.
Aloha,
ka mau
ka mau hat geschrieben:ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein leeres Konto ein Vermögen darstellt. Wenn dem so wäre, dann müsste es natürlich mit angegeben werden. Aber wenn dem nicht so ist, dann wird im Antrag auch nicht danach gefragt.
Bei allen Definitionen, die ich zum Thema Vermögen finde, ist immer nur vom Guthaben die Rede, nicht vom Konto selbst. Und wenn das nicht vorhanden ist, warum sollte dann das Konto als Vermögen gelten?
Wenn es eine Sache des Vertrauens wäre, dann müsste man gar keine Nachweise erbringen. Es ist nun einmal so, dass ein Konto dazu dient, dass man sein Geld darauf einzahlen kann. Wozu brauchst du denn ein Konto, wenn du kein Geld darauf hast? Natürlich kann man ein leeres Konto haben, aber wieso sollte man dir das blind glauben?
ka mau hat geschrieben:dann müsste man ja alles aufführen, was bekanntermaßen über die Zeit an Wert gewinnt.
Dies ist ja bekanntlich nicht Ausschlag gebend. Es zählt doch nur was du an Vermögen in Form von Geld besitzt. Dazu kommt dann noch Grundstücke und mittlerweile auch Autos. Jedoch glaube ich nicht, dass die Briefmarke im Schrank, die irgendwann etwas wert sein könnte, auch dazu zählt.
ka mau hat geschrieben:Da ich aber selbst BAföG-Empfänger bin und diese Information auch für persönlich mich wichtig wäre, werde ich morgen mal beim Amt vorbei schauen und mich kundig machen. Das Ergebnis werde ich euch dann natürlich mitteilen.
Glaubst du denn wirklich, dass ich hier einfach etwas schreibe und keine Ahnung habe wovon ich rede? Es kann natürlich sein, dass dein zuständiges Amt dir blind vertraut. Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man auch den Nachweis über ein leeres Konto bringen muss. Das gilt auch, wenn das Konto gerade gestern eröffnet wurde und bisher noch nichts gebucht wurde.
Hallo BrilleWilli,
ich unterstelle dir keineswegs, dass du keine Ahnung hast! Falls ich den Eindruck erweckt habe, so möchte ich dafür um Entschuldigung bitten.
Aber bei Gesetzestexten und den darauf aufbauenden Formularen ist es ja nun einmal so, dass es auf den Wortlaut ankommt. Da Konten da nirgendwo erwähnt werden, müssen wir also klären, ob ein leeres Konto unter den gesetzlichen Vermögensbegriff fällt.
Wenn ich dir nicht glauben würde, würde ich auch meine Aussage nicht relativieren und beim Amt nachfragen. Ich habe auch schon versucht, bei der Hotline meiner Rechtsschutzversicherung nachzufragen, aber die ist Sonntags leider nicht besetzt. Ich nehme deine Kritik durchaus ernst.
Die Sache mit dem Vertrauen kann man auch andersherum betrachten: Wenn ich tatsächlich über kein Geld, aber über ein Konto verfüge und mache nur die wahrheitsgemäße Angabe, dass ich kein Geld habe, warum sollte man mir dann (implizit) unterstellen, dass das nicht stimmt? Mein BAföG-Amt vertraut mir in diesem Zusammenhang auch nicht, denn die wissen ja gar nichts von dem Konto. Ob sie auch einen Beleg verlangen würden, wenn es ihnen bekannt wäre, ist halt die Frage, die ich heute leider nicht klären kann.
Ich kenne dich nicht und kann folglich auch nicht beurteilen, wie es um deine Erfahrung steht, wenn es um BAföG Anträge geht. Insofern erlaube ich mir da auch gewiss kein Urteil. Ging es denn in deinem Fall konkret um BAföG?
Ich muss aber auch sagen, dass mir, wenn ich ehrlich bin, selbst dann eine Aussage von einem ausgebildeten Juristen noch lieber wäre als eine Auskunft vom Amt selbst. Auch, wenn sich das vielleicht wie ein kläglicher Versuch liest, meine ursprünglichen Ansichten zu 'retten'. Das ist es gewiss nicht.
Aber ich will jetzt schon mit Sicherheit wissen, was denn nun richtig ist. Und Sachbearbeiter müssen ja nicht zwingend über jede letzte Feinheit Bescheid wissen, auch wenn ich ihnen keineswegs unterstellen möchte, dass sie keine Ahnung hätten. Meine Sachbearbeiter bisher haben bei mir immer einen sehr kompetenten Eindruck hinterlassen. Aber es geht nun einmal primär um den einen juristischen Begriff.
Wie gesagt, ich werde mich morgen mal eingehend informieren und dann Rückmeldung geben.
Aloha,
ka mau
Hallo,
tut mir Leid, wenn ich dich vorhin angegriffen habe. Es war aber nicht so böse gemeint wie es vielleicht bei dir angekommen ist.
In meinen Fall ging es auch um BaföG. Da das Amt ja einsehen kann wo du ein Konto hast, ist es eben notwendig, dass du auch einen Nachweis über den aktuellen Kontostand bringen musst. Woher soll dein Amt denn wissen, dass du eben kein Geld hast? Eben genau in diesem Punkt fängt die "Vertrauensfrage" an. Und genau in diesem Punkt bis du in der Pflicht deine Angaben auch nachzuweisen.
Ich habe auch noch einmal einen Kontostand nachweisen müssen und das obwohl der dort zur Verfügung stehende Betrag in meinem Antrag mit eingerechnet wurde. Ich habe lediglich vergessen für dieses Konto eine Kopie mit abzugeben. Das heißt also, dass auch hier das Amt genau wissen wollte, wie hoch eben der Kontostand ist. Denn man hätte mir ja auch einfach vertrauen können, da die Angaben ja letzten Endes natürlich auch korrekt waren. Aber wer soll denn wissen ob man wirklich richtige Angaben macht und ob die Person nicht falsche Angaben macht um mehr Leistung zu bekommen?
Aber es ist eigentlich auch kein großes Problem, wenn man vergisst eine Kopie mit abzugeben. Entscheidend ist in erster Linie, dass der Antrag korrekt und natürlich mit den richtigen Zahlen ausgefüllt wurde. Wenn das Amt dann noch eine Kopie sehen möchte, dann bekommst du das normalerweise mitgeteilt und hast dann noch Zeit um den entsprechenden Kontoauszug nachzuweisen.
Ich fasse also zusammen: um Schwierigkeiten zu vermeiden gebe ich einfach Kopien von allen Kontoauszügen ab und fertig ist die Sache. Dann gibt es keine Schwierigkeiten und da ich eh nichts zusätzlich einrechnen muss, handelt es sich ja eh nur um die lästige Tätigkeit Kopieren und mehr nicht.
Wenn das Bafög aber die Anzahl meiner Konten einsehen kann, warum dann nicht die Kontobewegungen? Man muss ja schließlich auch immer 3 Monate rückwirkend nachweisen können. Warum können die dann nicht gleich reingucken und fertig?
Mal ne andere Frage wie aktuell müssen die Kontoauszüge eigentlich sein? Ich gebe zwar jetzt erst ab habe aber welche von Ende Mai und auch das Datum meines Antrags ist darauf auf Ende Mai datiert und jetzt füge ich dann ja Kontoauszüge aus dem Juli dazu. Führt das vielleicht zu Problemen?
Die Kontostände müssen auf jeden Fall deutlich den Kontostand am Tag der Antragstellung zeigen. Das heißt, dass sie mindestens den Stand des Tages der Abgabe deiner Unterlagen haben müssen. Dass du jetzt Auszüge abgibst, die an einem späteren Datum entstanden sind macht in so fern nichts, solange man Rückschlüsse auf das entsprechende relevante Datum zulassen. Aber bei den meisten Banken kannst du dir ja online nur einen bestimmten Zeitraum anzeigen lassen und eben die Kontobewegung in diesem Zeitraum dann drucken, sodass du die Auszüge genau auf dem Stand des jeweiligen Tages abgeben kannst.
Warum das Amt nicht sehen kann wie hoch deine einzelnen Kontostände sind kann ich dir auch nicht mit Sicherheit sagen. Ich denke jedoch, dass dies nur dann möglich ist, wenn ein Verdacht besteht, dass du falsche Angaben gemacht hast. Außerdem wäre der bürokratische Aufwand dann wahrscheinlich auch noch einmal viel höher, da man ja bei jeder Bank einzeln anfragen muss. Wenn du dir jetzt noch vorstellst, dass jeder Antragsteller theoretisch so viele Konten haben kann wie er möchte, dann siehst du, dass hier ein größerer Aufwand dahinter steht, als wenn du man einfach eine Kopie von dem Antragstellers verlangt.
Ich habe mich übrigens zu keiner Zeit angegriffen gefühlt, keine Sorge. Aber ich hatte den Eindruck, dass das auf dich zutraf. Nun ja, ist ja nichts passiert. Deine letzte Aussage wiederum stimmt aber nicht ganz. In den Anmerkungen zum Formblatt steht explizit, dass die Auszüge nicht vom Tag der Antragsstellung sein müssen, aber der Tag, von dem sie stammen, nicht länger als 14 Tage zurückliegen darf.
Aber pichimaus, warum ist dein Antrag auf Ende Mai datiert? Wegen der Kontoauszüge? Warum gibst du keine aktuellen bei?
Grundsätzlich ist es nicht so wild, wenn Angaben nachgereicht werden. Aber ob man den Antrag einfach so zwei Monate vordatieren kann, finde ich fraglich. Es könnte ja theoretisch sein, dass man in der Zwischenzeit zu Geld gekommen ist und so versucht, das zu vertuschen. Das würde ich auf jeden Fall mit dem Amt abklären, sofern noch nicht geschehen.
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