Gewerbeschein für Bauchladen bei Jungesellinnenabschied?

vom 15.07.2010, 09:21 Uhr

Die Clique von Frau A und Herrn B wollen einen Jungesellinnenabschied für Frau A organisieren. Dabei soll der Bauchladen mit allerhand Kleinigkeiten, die verkauft werden sollen, damit der Abend auch finanziert werden kann, nicht fehlen. Da dabei ja auch die Sachen teilweise erheblich teurer verkauft werden, als im Laden erhältlich, fragt sich die Clique nun, ob man dafür einen Gewerbeschein braucht und den Gewinn auch versteuern muss. Es werden ja auch teilweise gebrauchte Gegenstände/Kleinigkeiten verkauft.

Wie sieht das aus? Wenn die Polizei es genau nimmt, kann die Clique dann Schwierigkeiten bekommen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



In einer solchen Situation benötigt man keinen Gewerbeschein, weil sich der sogenannte Bauchladen ja auf den konkreten Anlass bezieht. Und eben auch die vorhandenen Produkte und Artikel sind mit Sicherheit dem Anlass entsprechend gewählt. Natürlich wenn man nun jeden Tag mit einen Bauchladen herum läuft und immer diesen Anlass hat, hat man sicherlich mit der Glaubwürdigkeit ein Problem. Oder eben man verkauft mit dem Bauchladen beispielsweise sehr teure oder wertvolle Produkte, denn dann ist es wohl doch eher gewerblicher Natur.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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