Weisungsrecht des Arbeitgebers in Pausen
A und B sind Kollegen in ein und derselben Firma und arbeiten auch in derselben Niederlassung. Beide verstehen sich gut und verbringen auch die Mittagspause zusammen. So oft es geht unternehmen die beiden einen Spaziergang im am Firmengelände angrenzenden Wald. Vorher melden sich beide Kollegen auch immer bei ihren Vorgesetzten ab und diese haben bisher noch nichts gesagt, nur As Vorgesetzter hatte einmal darauf hingewiesen, dass A bitte schön nicht mehr mit dem Auto wegfahren sollte, was dann beide auch so hingenommen haben.
Nun hat A schon länger ein etwas schwieriges Verhältnis mit den Kollegen, da A nicht alles einfach schluckt sondern hinterfragt und teilweise auch mal widerspricht. Nun wurde A zum Chef gerufen und bekam dann für ein anderes (wirklich vertragswidriges Verhalten) eine Abmahnung. In diesem Gespräch wurde A nun auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass A das Firmengelände in den Pausen nicht mehr verlassen solle.
B ist nun recht geplättet. Da B aber nicht wegen einer solchen Lappalie Ärger bekommen möchte, verzichtet B seitdem auch auf die mittäglichen Spaziergänge. B wurde das allerdings nicht ausdrücklich gesagt, B weiß das nur aus einem Vier-Augen-Gespräch mit A. B hat allerdings bisher nur einmal ein wenig Ärger mit dem Geschäftsführer gehabt und den Grund auch eingesehen und Besserung versprochen; damit war die Sache dann auch erledigt.
Wie ist das nun, darf der Arbeitgeber wirklich von seinen Angestellten verlangen, dass sie die Pausen auf dem Firmengelände verbringen? Wie weit geht das Weisungsrecht? A und B ist schon klar, dass sie sich an die Pausenzeiten halten müssen und auch, dass eventuelle Unfälle ernsthafte Folgen haben können. A und B haben ihre Pause auch schon häufiger gekürzt oder ganz ausfallen lassen, wenn zu viel Arbeit anlag.
Da beide aber überwiegend sitzend tätig sind, möchten sie eigentlich auf die Bewegung in der Pause nicht verzichten, diese ist aber auf dem Firmengelände wegen des begrenzten Platzes nicht so möglich. Was können A und B also tun, was legal ist, aber auch den Arbeitgeber nicht erzürnt.
Es geht also darum, dass beide Mitarbeiter einen Ausgleich für ihre sitzende Tätigkeit benötigen. Wenn sie bisher die Pausen dazu benutzt haben, sich die Füße im Wald zu vertreten, was aber nicht gerne gesehen wird, könnte der Geschäftsführer anderweitig für einen Ausgleich sorgen. Möglich wären zum Beispiel zwei Trainingsgeräte, die während der Pausen benutzt werden können als Ausgleich für die sitzende Tätigkeit. Hier könnte der Betriebsrat mit einbezogen werden.
Der Arbeitnehmer kann das Firmengelände in der Pause verlassen. Aber der Arbeitgeber kann das Recht einschränken, das Firmengelände während der Pause zu verlassen. Hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.
Wenn der Wald direkt angrenzt, ist das ein schöner Ausgleich von der eintönigen Arbeit in frischer Luft. Aber hätte der Arbeitnehmer einen Unfall außerhalb des Firmengeländes, würde dieser kein Arbeitsunfall sein. Also nicht so einfach. Der Arbeitnehmer könnte zum Beispiel über eine Baumwurzel stolpern und sich etwas brechen.
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