Verkehrszentralregister Flensburg: Punkte ohne Führerschein
Hier Fahrschüler geblitzt - Wer bekommt die Strafe? wurde die theoretische Frage gestellt ob ein Fahrschüler ein Verwarnungsgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit zu zahlen hat. Ich würde die Frage gerne noch ausbauen, kann ein Fahrschüler Punkte in Flensburg bekommen obwohl er noch gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist? Kann wegen eines solchen Fehlverhaltens im Straßenverkehr auch die Fahrerlaubnis versagt werden? Werden die Punkte nur registriert und beim Erhalt eines Führerscheins dann später zugeordnet?
Ich habe versucht eine Antwort über die offizielle Seite des Zentralregisters herauszubekommen. Man spricht da immer nur von Kraftfahrern und nicht von Teilnehmern am Straßenverkehr, ich weiß aber nicht ob ein Fahrschüler damit gemeint ist. Es könnte sich ja theoretisch auch um einen Fahradfahrer handeln der permanent alle Regeln der Straßenverkehrsordnung bricht.
Es können nicht nur aktive Autofahrer Punkte in Flensburg bekommen. Das lässt sich eigentlich ganz gut erklären. Nehmen wir an, du bist Fußgänger, du bist betrunken und läufst bei rot über die Ampel. Dann kann dir die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das selbe gilt auch, wenn du volltrunken auf dem Fahrrad unterwegs bist und dann ist es hierbei auch egal wo du fährst. Egal ob auf der Straße, dem Gehweg oder einem Radweg. Auch hierbei kann die die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Warum sollte also nur denen so etwas blühen die einen Führerschein haben, wäre ja total unlogisch. Leute die so ein Verhalten an den Tag legen, bevor sie in den Besitz eines Führerscheins kommen, werden wohl nie einen Führerschein bekommen. Das einzige was ich mir aber noch vorstellen kann ist, dass wenn man mit der Fahrschule geblitzt wird oder sonstiges, dass es dann mehr oder minder unter dem Tisch verschwindet, denn sonst müsste man ja den Fahrlehrer anhalten und eigentlich macht das keine Stadt, ihr Fahrlehrer anzukreiden. Denn dieser hätte ja dann geschlafen, denn Bremsen kann dieser immer noch selber.
Die Sache ist doch so: wer keine gültige Fahrerlaubnis hat, hat auch keine Punkte zu fürchten! Wobei das sogar weiter geht. Wird nämlich der Führerschein entzogen (nicht die Fahrerlaubnis für einen zeitlich befristeten Zeitraum), so werden auch bestehende Punkte gelöscht! Das bedeutet natürlich nicht, dass auch die entsprechenden Vorgänge vorzeitig getilgt werden. Die bleiben bis zum erreichen der normalen Tilgungszeit bestehen und einsehbar. Vor allem relevant, wenn es um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis geht.
Wenn es also so ist, dass diejenigen, die den Führerschein verlieren, auf 0 Punkte in Flensburg gesetzt werden, wieso sollten Leute ohne Führerschein dann Punkte gegeben werden können? Der konstruierte Fall mit der Fahrschule ist hier übrigens nicht ganz zu nehmen. Denn die Verantwortung trägt hier ja der Fahrlehrer. Und mir ist noch nie ein Fall zu Ohren gekommen, in dem der Fahrlehrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu lange toleriert hätte. Gerade stehen müsste er aber dafür.
Man kann wie von kleineliebe schon erwähnt auch Punkte im Zentralregister bekommen, wenn man nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Das macht auch durchaus Sinn: wer würde denn einem Führerschein geben, der schon diverse Punkte hat? Siehe: Über 350 Punkte - Bedenklicher Rekord in Flensburg
@derpunkt: Klar werden nach einem Entzug der Fahrerlaubnis die Punkte gelöscht; die Eintragungen aber nicht. Das heißt also, dass man dann nicht völlig unbelastet ist. Da sind dann Punkte oder besser vorherige Vergehen auch interessant. Zu dem Thema Fahrlehrer, ich denke, dass man da nicht einfach sagen kann, wer zahlen muss. Aber das passt nun wirklich nicht hier rein.
JotJot hat geschrieben:Zu dem Thema Fahrlehrer, ich denke, dass man da nicht einfach sagen kann, wer zahlen muss. Aber das passt nun wirklich nicht hier rein.
Wenn aber der Fragesteller explizit danach fragt, wie es bei einem Fahrschüler (der ja keinen Führerschein hat und vermutlich nur in Begleitung eines Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin unterwegs ist) und den Konsequenzen bei einer Überschreitung von Verkehrsregeln ist, passt der Fahrlehrer eben schon rein. Immerhin trägt der ja doch die Verantwortung!
@derpunkt, Du hast Dich aber explizit auch noch mal zu dem anderen Thread geäußert und dass passt dann nun wirklich nicht mehr, Erst recht, weil es ja darum ging, dass der Fahrlehrer angeblich allein die Strafe zahlen muss. Was hat das denn noch mit der Frage zu tun, wie ein Fahrschüler denn für das Verkehrszentralregister zählt. Erst recht, wenn man sich die vorher gegebenen Antworten durchliest, in denen eindeutig steht, dass man auch ohne Führerschein Punkte bekommen kann.
Außerdem habe ich gerade noch mal die Seiten des KBA aufgesucht und zum Thema Verkehrszentralregister (Klick gleich auf der Hauptseite nur noch von Verkehrsteilnehmern gelesen. Sicher etwas versteckt, aber dann doch wieder eindeutig.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-126687.html
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