Vor der Hochzeit Haus vorhanden. Was ist bei Scheidung?

vom 11.07.2010, 17:31 Uhr

Frau A und Herr B wollen bald heiraten. Frau A bringt ein Haus mit in die Ehe. Sie alleine steht im Grundbuch. Das Haus ist noch nicht ganz abgezahlt. Frau A macht sich jetzt natürlich auch Sorgen, was passiert, wenn die Ehe doch schief gehen sollte. Da Herr B ja dann die letzten Raten eventuell mitbezahlt, möchte aber A aber sicher sein, dass ihr das Haus bleibt. Frau A hat es von ihren Eltern geerbt.

Es sind auch noch Umbauarbeiten an dem Haus zu machen, was A zwar auch finanziell alleine könnte, aber da B ja dann mit im Haus wohnt, wird er wohl auch was beisteuern. Was würde zum Beispiel nach 10 Jahren Ehe von A und B noch von dem Haus A gehören? Kann A vorsorgen, dass ihr das Haus auch im Falle einer Scheidung bleibt? Ich weiß, dass eigentlich alles, was vor der Ehe da war auch dem Partner bleibt im Falle der Scheidung. Aber das Haus muss ja auch gewartet werden und die Instandhaltung kostet ja auch Geld, was ja dann von beiden Eheleuten bezahlt wird oder zumindest in der Ehe finanziert wird.

Bitte keine Diskussion darüber, dass man nicht bei der Hochzeit schon an Scheidung denkt. Ich finde gut, dass A sich vorweg Gedanken darüber macht.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn ich mich nun nicht ganz täusche, dann sollte Frau A vor der Hochzeit einen Ehevertrag aufstellen lassen vom Notar, der Gütertrennung vereinbart. Bei Gütertrennung sieht es meines Wissens nach so aus, dass jeder Partner das aus einer Ehe mitnimmt, was er auch mit hineingenommen hat.

Dann gibt es noch die sogenannte Zugewinngemeinschaft, allerdings kann ich da gerade nicht genau sagen, was die aussagt. Am besten mal unter diesem Stichwort googlen.

Bei der Hochzeit meiner Schwester war es so, dass sie von unserem Vater aus, der uns vor einiger Zeit schon diverse Häuser überschrieben hatte, verpflichtet war, einen Ehevertrag mit Gütertrennung aufzusetzen, damit im Falle der Scheidung die "geerbten" Häuser nicht geteilt werden. Allerdings ist das ja bei uns sowieso nochmal etwas komplizierter, da ich ja auch noch als Eigentümer mit eingetragen bin.

Benutzeravatar

» diezeuxis » Beiträge: 1207 » Talkpoints: 964,75 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich bin der Meinung, dass man das mit einem Ehevertrag regeln könnte. Je nachdem was dann geregelt wird, wird es so gemacht, dass jeder Partner das, was er mit in die Ehe genommen hat, wieder mit aus der Ehe raus nimmt und dass der Rest geteilt wird. Man kann den Ehevertrag auch noch an die eigenen Bedürfnisse anpassen und in dem Vertrag das regeln, was wichtig ist.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Gesetzlicher Güterstand ist der Güterstand der sogenannten "Zugewinngemeinschaft" gemäß § 1363 Bürgerliches Gesetzbuch; geschätzt 95% aller Ehen in Deutschland. Das ist von Gesetzes wegen immer der Fall, es sei denn, es wäre ein expliziter Ehevertrag geschlossen worden, der etwas anderes bestimmt; Vergleiche hierzu auch § 1408 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches; die anderen möglichen Fälle sind der Güterstand der Gütertrennung gemäß § 1414 des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Prinzip: "Jeder verdient während der Ehe in seine Tasche"), oder der Güterstand der Gütergemeinschaft, § 1415 Bürgerliches Gesetzbuch, (Im Prinzip: Das Gesamtgut gehört beiden Ehegatten gemeinsam, das Sondergut und Vorbehaltsgut dem jeweiligen Ehegatten allein).

Ich gehe folgend davon aus, dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht. Dabei ist es nicht relevant, dass Frau A ein Haus mit in die Ehe bringt. Das Grundstück, desssen Bestandteil das Haus ist, bleibt ihr Eigentum. Auch im Falle einer Scheidung wird das Grundstück ihr Eigentum bleiben. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft geht mit gewissen Ausgleichsansprüchen im Falle der Scheidung oder im Falle der Aufhebung des Güterstandes einher, genannt Zugewinnausgleich. Hierbei spielt das Vermögen eine Rolle, dass die Ehegatten während der Ehe angesammelt haben. Die Differenz dieses Zugewinnes steht dem anderen Ehegatten hälftig als geldwerter Anspruch zu.

» jigha » Beiträge: 97 » Talkpoints: 1,11 »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^