Erpressung bei Ebay...

vom 09.07.2010, 20:24 Uhr

Meine Oma ist ja vor einiger Zeit gestorben und meine Tante und ich lösen gerade ihren Haushalt auf. Unter anderem habe ich auch die Möbel bei Ebay eingestellt. Letzte Woche liefen die Auktionen aus. Gestern kam der erste Käufer, der das Schlafzimmer abgeholt hat. Er war sehr zufrieden, wie auch die anderen Käufer, die ich bisher über Ebay kennengelernt habe. Bisher habe ich immer sehr gute Erfahrungen mit Ebay gemacht, sowohl als Käufer als auch als Verkäufer.

Nun kam heute der zweite Käufer, der die Küche ersteigert hatte. Erst einmal kam er viel zu spät, aber das ist nicht so wichtig für den weiteren Verlauf der Geschichte, hat mich nur gestört, da wir mehrere Stunden auf ihn gewartet haben. Er fing an die Küche abzubauen, wofür er noch ein paar Helfer mitgebracht hatte. Als ich den Eindruck hatte, dass alles seinen richtigen Weg geht, bin ich kurz zum Supermarkt gefahren, um neues Wasser zu kaufen. Meine Tante blieb in der Wohnung, während die fünf Männer die Küche abbauten. Als ich nach kurzer Zeit wieder kam, bat mich meine Tante direkt auf die Terrasse und erzählte mir, dass der Käufer nicht zufrieden ist und einen Rabatt mit ihr verhandelt hätte. Ich fand das alleine schon unmöglich, da er schließlich für die Küche geboten hatte. Sie war bei Ebay vernünftig beschrieben und zudem hätte der Käufer sich die Küche jederzeit anschauen können - sieben Tage lang. Daran hatte er allerdings kein Interesse.

Ich fand diesen Rabatt schon übertrieben, aber meine Tante ist über 70 und konnte sich auch nicht so richtig gegen die fünf Männer behaupten, von denen der eine massiv auf sie eingeredet und sie bedrängt hat. Als dann alles abgebaut war, kam der Mann zu mir und meinte, dass er noch fünfzig Euro Rabatt will und mir sonst eine negative Bewertung gibt, wenn ich nicht auf sein "Angebot" eingehe. Ich wies ihn darauf hin, dass er mich gerade erpresst. Er meinte, dass das nicht der Fall wäre und er mir nur ein Angebot unterbreiten würde, das ich ja ablehnen könnte. Allerdings würde er mir dann eine schlechte Bewertung geben.

So etwas habe ich bislang noch nie erlebt und bin fassungslos über soviel Dreistigkeit. Ich habe ihm dann gesagt, dass es mir leid tut, dass er es nötig hat, wegen ein paar Euro so einen Aufstand zu machen und andere Leute zu erpressen, und bin nicht auf seine Erpressung eingegangen.

Interessant ist, dass diese Erpressung erst dann stattfand, als meine Tante erwähnte, dass sie die Küche erst dem potentiellen Nachmieter angeboten hatte, und das für weniger Geld als letztendlich bei Ebay geboten wurde. Erst danach hat der Mann seine Chance erkannt und sein Spiel begonnen - da war schon mehr als die Hälfte abgebaut. Interessant war auch, dass er meinte, dass für die Küche doch recht viel geboten wurde und uns unterstellte, dass wir das Angebot haben pushen lassen, was natürlich nicht der Fall war. Ich war überhaupt nicht zu hause, als das Angebot aus lief und die einzigen Freunde von mir, die ebenfalls bei Ebay aktiv sind, waren entweder mit mir zelten oder im Motorrad-Urlaub. Abgesehen davon ist das ohnehin verboten und ich mache so etwas nicht.

Was haltet ihr von der Situation? Wie würdet ihr euch verhalten? Ich habe mich schon an die Ebay-Community gewandt und warte nun ab, was passiert. Gibt es eine Möglichkeit, solche Dinge bei Ebay zu melden? Falls ja: bringt das überhaupt etwas?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich finde es gut, dass du nicht auf die Erpressung eingegangen bist! Dieses Verhalten geht ja wohl wirklich nicht! Wer bei ebay etwas ersteigert kann danach nicht groß zum Verhandeln anfangen und Rabatte oder dergleichen verlangen! Welche Begründung hat er denn dafür angegegben? Wenn zum Beispiel im Angebot falsche Angaben gemacht wurden und dann zum Beispiel schon Qualitätsmängel sind, kann man ja Rabatte ausmachen, aber eben nur, wenn es berechtigte Gründe dafür gibt!

Aber das scheint in deinem Fall ja nicht so gewesen zu sein! Man kann solche Fälle bei ebay melden und das würde ich an deiner Stelle auch machen. Ich habe auch einmal Probleme mit einem Käufer gehabt, der sich nach Aktionsende ohne Begründung geweigert hat zu Bezahlen und das habe ich dann auch bei ebay gemeldet. Ebay hat mir die Verkaufsgebühr daraufhin wieder gutgeschrieben und gemeint, dass sie das Problem vermerkt haben.

Im Konto des Käufers konnte ich jedoch nichts sehen, dass andere User gesehen hätten, dass dieser Verkäufer eine Zahlung unbegründet verweigert hat. Wieviel es also bringt, weiß ich leider auch nicht. Melden würde ich es trotzdem. Ich denke wenn bei einem User solche Beschwerden vermehrt vorkommen, kann ebay das Konto dann schon sperren oder verwarnen oder dergleichen.

Wenn dir der Käufer eine negative Bewertung geben sollte, dann kannst du darauf zumindest antworten. Diese Antwort ist dann in deinem Bewertungsprofil auch ersichtlich. Das finde ich nicht schlecht, weil so kann man die negative Kritik wenigstens kommentieren und wieder etwas berichtigen.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Hallo,

ich würde auch sagen, dass du richtig gehandelt hast. Der Käufer hat ja schließlich selbst entschieden wie viel er für die Küche bietet. Wenn er letzten Endes mehr ausgegeben hat, als er wollte oder der Wert der Küche war, dann ist das alleine sein Verschulden. Selbst wenn man selbst oder Freunde für einen mit bieten würde, ist es immer noch so, dass der Käufer selbst entscheidet ob es diesen Preis nochmal überbietet oder nicht.

Mit dem Ende der Aktion hast du mit dem Käufer einen verbindlichen Vertrag über die angebotene und dann verkaufte Ware getroffen. Dieser beinhaltet eben den Preis, der dafür gezahlt werden muss. Ein nachträgliches Verhandeln ist einfach nicht möglich, da man sich bereits während der Auktion darüber im klaren sein muss, ob man nochmal bietet oder ob einem der Preis zu hoch ist.

Dass deine Tante dann natürlich in deiner Abwesenheit erwähnt hat, dass ihr die Küche schon günstiger weiter geben wolltet war zwar nicht gerade der klügste Schachzug, aber dennoch geht dies den Käufer nichts an, da er ja den Preis selbst bestimmt hat und er die Küche eben noch zu dem Verkaufspreis haben wollte.

Wenn er dir wirklich eine schlechte Bewertung hinterlassen sollte, dann kannst du dich natürlich an Ebay wenden. Dann hat man die Möglichkeit, dass man die negative Bewertung wieder entfernen kann. Jedoch weiß ich nicht genau welche Informationen oder Voraussetzungen dafür notwendig sind. Aber dabei kann dir die Ebay-Community sicherlich besser weiter helfen.

Ich würde an deiner Stelle nicht so viele Gedanken darüber machen. Falls sich der Verkäufer wirklich auf das Niveau herunter lassen muss und dir die schlechte Bewertung hinterlässt, dann kannst du diese Bewertung auch noch kommentieren und dazu schreiben, dass er dich erpressen wollte und dich nicht darauf eingelassen hast. Ich denke, dass dies, sollte es die einzige schlechte Bewertung in deinem Profil sein, keine weiteren, negative Einflüsse auf deine weiteren Verkäufe haben wird. Aber wie gesagt, du kannst die ganze Sache dann auch noch melden und darauf hoffen, dass dir die negative Bewertung wieder entfernt wird.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich glaube ich hätte dem netten Herren stur ins Gesicht gesagt, dass sie in diesem Fall bitte die bereits eingeladenen Teile der Küche wieder aufstellen sollen und ich dann doch lieber das Angebot des Zweitbieters in Betracht ziehe. Je nachdem wie die Situation dann ausgegangen wäre, hätte der potenzielle Käufer eine Negative Bewertung erhalten.

Selbst wenn du das Angebote durch andere hättest pushen lassen, hat den Käufer immer noch niemand gezwungen mitzubieten und dann auch noch letztendlich den Zuschlag zu gewinnen. Im Großbritannien gab es übrigens erst vor kurzen ein Urteil gegen einen eBay-Anbieter der seine eigenen Angebote hochgeboten hat.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Solche Fälle häufen sich seit die Verkäufer nur noch positiv bewerten dürfen. Ich wäre da auch nicht drauf eingegangen. Um solchen Preisfeilschereien aus dem Weg zu gehen bestehe ich bei teureren Artikeln, dass die Käufer zuerst bezahlen und dann das Teil abholen. Das schreibe ich auch schon in den Auktionstext mit rein sodass sich jeder überlegen kann ob er darauf eingehen will oder nicht. Ich hatte auch schon Leute die verkrampft an nagelneuen Sachen Fehler gesucht haben. So etwas tu ich mir nicht mehr an.

Dass die Herren gewartet haben bis deine Tante alleine gewesen ist, ist schon dreist. Selbst wenn sie in dieser Situation überfordert und verunsichert gewesen ist und einen Rabatt versprochen hat, bist noch immer du der Vertragspartner. Da kann sich der Käufer meiner Meinung nach auf den Kopf stellen. Ich hätte genauso reagiert und auf den vollen Auktionsbetrag bestanden.

Wenn er dir eine schlechte Bewertung gibt, kannst du sie kurz und sachlich kommentieren und es dann darauf beruhen lassen. Ebay etwas melden bringt nichts. Es gibt zwar Fälle, wo die sich einmischen und löschen aber dann eben nur den Kommentar. Der negative Punkt bleibt dann ohne Text bzw mit dem Hinweis, dass der Kommentar von Ebay gelöscht wurde, stehen. Das sieht dann für spätere Interessenten schlimmer aus als wenn du die Bewertung so stehen lässt. Die User, die sich für Bewertungen interessieren, werden mit Bewertungskommentar und deiner Ergänzung eine unbegründete Negative eher nachvollziehen können.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Auf die Regelung, dass die Verkäufer den Käufer nur noch positiv bewerten können, hat dieser gute Mann auch noch hingewiesen, nachdem er mir eben mit der negativen Bewertung drohte. Er sagte, dass ich ihm ja letztendlich keine negative Bewertung geben kann und grinste dabei. Auf diese Weise wollte er wohl noch einmal versuchen, mich zum Einlenken zu bewegen - unter Zwang eben.

Dass ich, beziehungsweise wir, auf seine Erpressung nicht eingegangen sind, ist ja leider nur zum Teil richtig und mich ärgert das auch ein bisschen. Immerhin hatte meine Tante ihm diesen Rabatt gewährt und diese 110 Euro, knapp zehn Prozent vom Kaufpreis, hat er ja auch nicht bezahlt. Er wollte allerdings insgesamt nicht nur 110, sondern 160 Euro sparen. Er hat aber nicht den vollen Auktionsbetrag bezahlt.

Was ich am Rande auch ziemlich seltsam fand, war die Geschichte mit seiner Frau. Als das Angebot endete, stand da ein eindeutig weiblicher Nutzername, also ein weiblicher Vorname und der Nachname. Daraus setzte sich der Nickname unter anderem zusammen. Also gingen wir davon aus, dass eine Frau die Küche ersteigert hat. Gemeldet hat sich dann telefonisch dieser Mann, der dann erzählte, dass er den Ebay-Account seiner verstorbenen (!) Frau nutzt. Das an sich fände ich schon komisch. Gestern bei der Abholung meinte er dann plötzlich, dass er hofft, dass die Küche seiner Frau auch gefällt. Diese wollte die Küche wohl unbedingt haben und hätte dafür ja auch mehr geboten als er wollte. Das ist zwar nur ein kleiner Punkt, aber ich finde solche kleinen Lügen auch irgendwie seltsam und unnötig, beziehungsweise sie werfen für mich immer ein schlechtes Licht auf solche Menschen.

Die Sache mit dem Kühlschrank habe ich hier auch noch gar nicht erzählt. Meine Tante und ich haben die Küche gründlich geputzt, bevor sie abgeholt wurde. Die Dichtung des Kühlschrankes hat meine Tante richtig ausgewischt, so dass auch zwischen den Gummilippen alles sauber war. Wenn die Dichtung irgendwie lose gewesen wäre, hätte sie spätestens beim Putzen herunterfallen müssen. Der Käufer kam, baute den Kühlschrank ab und meinte dann hinterher, als der Kühlschrank schon im Anhänger verstaut war, dass die Dichtung ja abgegangen sei. Das finde ich auch faszinierend, da dieses Teil vorher keinerlei Anstalten in diese Richtung gemacht hat. Ich frage mich, was die Männer damit gemacht haben und auch, ob das überhaupt der Wahrheit entsprach.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Bloß nicht auf solche Angebote, bzw. hier ja schon Erpressung, einlassen. Sich an Ebay zu wenden, bringt meiner Erfahrung nach wenig, da deren Kundenservice in dem Fall vermutlich kaum etwas machen wird. Da Deine Tante ihm den Rabatt gewährt hat, ist jetzt in dem fall natürlich nichts mehr zu machen, allerdings kannst Du in die Bewertung dennoch entsprechende Kommentare reinschreiben.

Auch wenn Du positiv bewerten musst, ist Dir ja freigestellt, was Du an Text mit dazu schreibst. Und in dem Fall solltest Du davon unbedingt Gebrauch machen. Denn so ein verhalten ist echt das Letzte, wenn er die Küche nicht als Selbstabholer bekommen, sondern zugestellt bekommen hätte, hätte er ja auch - wie bei Ebay üblich - in Vorkasse zahlen müssen und dann ist nichts mehr mit Rabatt.

» Morgaine » Beiträge: 2701 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich würde mich nicht erpressen lassen und sofort zum Handy greifen und die Polizei rufen. Mal sehen was dann passiert. Gekauft ist gekauft, wenn alles so war wie beschrieben und keine weiteren Mängel aufgetaucht sind gibt es überhaupt keinen Grund einen Preisnachlass zu gewähren.

Eine Ebaybeschwerde bringt sicherlich überhaupt nichts, ich würde es aber trotzdem machen nur um den Käufer zu zeigen dass es so nicht geht. Ein Ergänzungskommentar auf deiner Bewertungsseite ist immer möglich und eine negative Bewertung würde mich in diesem Fall wenig jucken. Niemand erwartet dass jemand immer eine makellose Weste bei Ebay hat.

Du kannst ja sinnigerweise nur positiv Bewerten, aber der Text ist dir freigestellt. Ich empfehle dir nach Abgabe deiner Bewertung noch einen Ergänzungskommentar zu deinem eigenen Text zu verfassen. Der erscheint dann eingerückt und mit einem großen Absatz und fällt damit richtig schön ins Auge.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Du bist im Recht den wie der BGH bereits vor Jahren entschieden hat ist die Abgabe eines Gebotes verbindlich, bedeutet sobald die Auktion beendet ist hast Du mit dem Käufer einen Vertrag über einen Betrag. Gegenstand werden alle Geschäftsbedingungen, die Du in dein Auktionsangebot mit aufgenommen hast.

Sollte der Verkäufer nun nicht einverstanden sein und einen Rabatt haben wollen kannst Du ihn freundlich auf den geschossenen Vertrag hinweisen und bei angeblichen Mängeln ihn doch bitten schriftlich seine Mängelansprüche geltend zu machen, was Du dann natürlich bei Gericht klären lassen kannst.

Eine nachträgliche Erlangung eines Rabattes von einer 70 jährigen Frau könnte meiner Meinung nach sittenwidrig sein also gegen die guten Sitten verstoßen, sowie die Ausnutzung an Unerfahrenheit sein findest Du irgendwo im BGB. Des Weiteren ist die Willenserklärung unwirksam die z.B. unter Täuschung oder Drohung abgeben wurde. Fraglich ist auch, ob deine Tante überhaupt Rabatt hätte geben können, da Du sicherlich der Verkäufer gewesen bist und sie somit gar keinen Rabatt geben kann.

Lass dich nicht einschüchtern Du hast durch das eBay Angebot und Beendigung der Auktion einen Vertrag mit Ihnen auf dessen Einhaltung Du bestehen kannst, auf keinen Fall einschüchtern lassen übergib die Sache einem Rechtsanwalt.

» Newsjumper » Beiträge: 598 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich würde auch mal sagen, dass du alles richtig gemacht hast auf diese Erpressung nicht einzugehen. Schon schlimm genug, dass der Typ schon Rabatt kassiert hat und dann so dreist sein und noch mehr Rabatt zu verlagen ist hammer frech.

Wirklich viel machen kannst du bei Ebay nicht so. An deiner Stelle würde ich sicherheitshalber einen nicht bezahlten Artikel melden und darunter dann den Erpressungsversuch in der Erläuterung schreiben. Auf diese Weise kann er zumindest nicht so einfach eine negative Bewertung geben ohne nicht zumindest beweisen zu können, dass er bezahlt hat und das dürfte wohl recht schwierig werden. Wenn er dich zu erpressen versucht, dann ist das so ziemlich der einzieg Weg af Ebay dich noch zu wehren, oder du erträgst einfach die negative Bewertung. Ist zwar total doof, aber ja auch nur ein Jahr sichtbar. Sie haben den Zeitraum ja glücklicherweise begrenzt.

Ebay Community und Ebay selbst greifen eigentlich nur bei Meldungen ein und allem was beweisbar ist und da sein Erpressungversuch ja nicht so wirklich beweisbar ist wird Ebay dir nicht wirklich weiterhelfen können. Es sei denn halt du weisst ihn in seine Grenzen und meldest nicht bezahlt, dann kann man nachher auch abgebene Bewertungen streichen lassen und der Typ ist als solcher gemeldet. Die Meldung ist zwar nicht sichtbar, aber wenn ein Ebaymitglied irgendwann zu viele solche Meldungen hat, dann erscheint irgendwann etwas im Profil bis hin zur Sperrung.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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