Unerlaubte Telefonwerbung trotz Gesetz
Seit fast einem Jahr, also seit August 2009, gibt es ein verschärftes Gesetz, dass die unerlaubte Telefonwerbung eindämmen soll. Doch das greift scheinbar nicht, denn es gingen zwar knapp 60.000 Beschwerden ein und auch der vzbv (Bundesverband der Verbraucherzentralen) nimmt ungebrochen viele Beschwerden entgegen. Trotzdem wurden nur neun Bußgelder verhängt, von denen scheinbar nur eines akzeptiert wurde; in den anderen acht Fällen legten die betroffenen Unternehmen Widerspruch ein, über den zunächst das Amtsgericht Bonn und in der Folge dann wohl das Oberlandesgericht Köln entscheiden müssen.
Grund für die sehr niedrige Anzahl der Bußgelder trotz vieler Beschwerden ist scheinbar die Tatsache, dass es nur sehr schwierig zu bewiesen, dass der Werbe-Anruf eben ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung erfolgte; zudem existieren ja auch noch Übergangsfristen.
Das Problem ist doch eher die Möglichkeit der Verfolgung. Wer will schon jahrelang Prozesse führen, die ihm nichts bringen? Außerdem dürfte es schwer sein, konkret etwas nachzuweisen. Aufnahmen von Telefongesprächen sind normalerweise nicht gestattet und dann steht Aussage gegen Aussage. Hat dieses Gesetz eigentlich bisher schon zu einem Urteil geführt?
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