Hauskauf - Als Eigentümer eintragen lassen, aber nicht zahle
Hallo!
A und B wollen sich ein Haus kaufen. Die Finanzierung steht alleine auf A, da er eine feste Stelle hat und B immer nur Geld auf Zeit bekommt. Außerdem sind beide nicht verheiratet.
Nun haben A und B ein Haus gefunden und die Finanzierung steht. Es soll dann auch bald einen Notartermin geben, um den Kauf fest zu machen. B möchte nun aber auch gerne als Eigentümer mit eingetragen werden und nicht, dass nur A als Eigentümer in den Papieren steht. Denn B zahlt in gewisser Weise ebenfalls für das Haus mit, da sie auch dort lebt und ihr Geld mit in die Beziehung einbringt.
A und seine Verwandtschaften meinen nun, dass es nicht geht, dass sich B auch als Mitbesitzerin eintragen lässt und wozu das gut sein soll. Aber B möchte es gerne und sich vor allem auch absichern, falls A mal etwas zustößt und sie dann allein in dem Haus lebt. Nun ist die Frage, ob sich B auch als Eigentümerin eintragen lassen kann, auch wenn sie in der Finanzierung nicht auftaucht.
Natürlich kann sich B auch mit ins Grundbuch eintragen lassen. Aber wenn die Bank das Haus finanziert, dann nur, wenn B eben auch hier (Kreditvertrag) Erwähnung findet. Denn die Bank wird keinen weiteren "Eigentümer" zulassen (im Grundbuch). Wie sollte da auch die Sache geregelt werden, wenn A nicht mehr zahlen kann? Wird A dann hinausgeworfen und B und die Bank teilen sich das Haus?
B wird sich mit in den Vertrag nehmen lassen müssen (Finanzierung) und damit auch die Folgen mit in Kauf nehmen. Die sind natürlich im Gutfall überschaubar. Aber sobald natürlich ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, was A zur Aufgabe der Zahlung bewegen könnte, wäre B voll drin. Und zwar zu 100% und eben nicht nur anteilig! Und die Bank wieder wird sicher auch nicht abgeneigt sein, einen weiteren "Ansprechpartner" im Vertrag zu haben.
Das übrigens sowohl A als auch die Verwandten von A hier skeptisch sind, ist nachvollziehbar. Jedenfalls dann, wenn B sich eintragen lässt und rein gar nichts dazu beiträgt (aus welchem Grund auch immer). Denn richtig ist, dass nach dem Abbezahlen des Hauses Person B das Haus mit gehört. Und im unwahrscheinlichen Falle einer Trennung wird A natürlich bedauern, hier praktisch auch für B mitbezahlt zu haben.
Hallo
B kann sich nicht mit in die Finanzierung aufnehmen lassen. Aber zahlt das was sie hat eben trotzdem mit. Da sie ihr Geld nicht fest hat, ist es unmöglich sie in die Finanzierung mit auf zu nehmen.
Rein von der Theorie ist es machbar, das B mit im Grundbuch steht, aber nicht mit in der Finanzierung drinhängt. Aber selbst wenn B Geld mit ins Haus einbringt, wird A im Fall einer Trennung komplett benachteiligt. Denn dann wird Wert des Hauses abzüglich eventuellen Schulden gerechnet. Die Differenz wird durch zwei geteilt und dieses Ergebnis ist das was A an B zahlen muß.
Das A und auch die Verwandten von die Sache nicht so einfach mitmachen wollen, ist dabei nachvollziehbar. Denn wer will schon jemanden quasi was überlassen, was diesem nur Vorteile bringt. Vorallem bei einer solchen finanziellen Belastung.
Einzigste Variante wäre dann, das B mit ins Grundbuch kommt und dabei gleich ein weiterer notarieller Vertrag aufgesetzt wird. In diesem wird dann vereinbart, das man genau darüber Buch führt, was B an Geld investiert über die Jahre und B auch nur genau diesen Anspruch im Falle einer Trennung hat.
Damit hätte A eine gewisse Sicherheit, das er nur das auszahlen muss, was B wirklich investiert hat und B hätte die Sicherheit bezüglich der Besitzverhältnisse, falls A etwas zustoßen sollte.
Punktedieb hat geschrieben:Rein von der Theorie ist es machbar, das B mit im Grundbuch steht, aber nicht mit in der Finanzierung drinhängt.
Dann muss der Finanzierungsbetrag aber sehr klein sein. Welche Bank würde denn ein Haus von jemandem als Sicherheit nehmen (das macht die Finanzierung aus!), wenn dann demjenigen das Haus gar nicht gehören würde? Gerade in der jetzigen Zeit sind es doch die Sicherheiten, auf welche es bei der Kreditvergabe ankommt.
Wenn jetzt aber das Haus für die Bank die Sicherheit darstellt, stelle ich es mir gerade etwas schwierig vor, wie sie an ihr Geld kommen will, wenn A wegfällt. Denn dann stünde noch B im Grundbuch.
Wenn man es ganz genau machen will, hast Du aber natürlich Recht was die genaue Buchführung angeht. So könnte man dann am Ende im Falle einer Trennung wirklich auf den Cent genau ermitteln, welche Partei wie viel eingebracht hat. Aber auch bei einer solchen Rechnung will ich mal behaupten, wird es nicht "gerecht" zugehen. Denn hier leben zwei Parteien miteinander und ich behaupte mal, dass eine exakte Aufteilung der finanziellen Seite in so einer Sache gar nicht realistisch möglich ist und fern ab jeder Lebenswirklichkeit! Außer man führt komplett getrennt Haushalte inkl. eigener Strom- und Wasserzähler usw.
derpunkt hat geschrieben:Punktedieb hat geschrieben:Rein von der Theorie ist es machbar, das B mit im Grundbuch steht, aber nicht mit in der Finanzierung drinhängt.
Dann muss der Finanzierungsbetrag aber sehr klein sein. Welche Bank würde denn ein Haus von jemandem als Sicherheit nehmen (das macht die Finanzierung aus!), wenn dann demjenigen das Haus gar nicht gehören würde? Gerade in der jetzigen Zeit sind es doch die Sicherheiten, auf welche es bei der Kreditvergabe ankommt.
Als Sicherheit wird in der Regel eine Grundschuld vom Finanzier verlangt und da achtet dann der Finanzier auch darauf, dass er in dieser Abteilung des Grundbuches ganz zuerst kommt, da bei einer eventuell nötigen Verwertung des Grundes die Reihenfolge schon einen Einfluss darauf hat, wieviel Geld aus der Verwertung zu erwarten ist. Wenn die Finanzierung steht, dann heißt das beim Hauskauf in der Regel doch eher, dass da alles mit den Grundpfandrechten zufrieden stellend geklärt ist und das darauf gewährte Darlehen auch vom Schuldner zu schultern ist. Wird das nichts, dann wird die Grundschuld verwertet, meist versteigert wird. Bei zwei Eigentümern versucht eine Bank dann gern mal auf den zweiten Eigentümer zuzugehen, wenn ein Eigentümer nicht mehr leisten kann, weil das günstiger als eine Versteigerung. Dieser WEg bliebe immer noch.
Also theoretisch wäre es durchaus möglich, dass A und B gemeinsam im Grundbuch stehen. In diesem Fall sind aber die Bedenken von As Verwandten objektiv betrachtet durchaus verständlich und sogar berechtigt. Daher sollten A und B nach einer anderen Möglichkeit suchen, hier auch für B Sicherheit zu schaffen. Da wäre ein notarielle Beratung wirklich sinnvoll. Denn es gibt sicher einige Möglichkeiten B zu schützen, ohne dass B auch im Grundbuch steht.
Ich frage mich, warum B unbedingt im Grundbuch stehen möchte. Falls es sich dabei wirklich nur um eine Absicherung für den Fall, dass A etwas zustößt, handeln soll, finde ich das eigentlich überflüssig. Eine solche Regelung könnte man doch auch mittels eines Testaments regeln, sofern von A gewünscht ist, dass seine Immobilie im Todesfall auf B übergeht. Ich frage mich, ob man dafür unbedingt den Grundbucheintrag braucht, der im Zweifelsfall für A einiges an Ärger mit sich bringen kann, während B davon wohl ausschließlich profitieren dürfte, ohne das vorhandene Risiko überhaupt mitzutragen.
Natürlich gehen Paare immer davon aus, dass ausgerechnet ihre Beziehung niemals im Streit auseinandergehen wird. Leider entspricht diese Hoffnung nicht immer der Realität. Auch wenn Paare es sich in der aktuellen Verliebtheit nicht vorstellen können, gibt es doch immer wieder Beziehungen, die böse enden und bei denen es dann auch zum erbitterten Streit um Immobilien und andere Besitztümer kommt. Im ungünstigsten Fall wäre es dann so, dass A alleine das Risiko für die Finanzierung trägt und auch das meiste Geld in die Immobilie steckt, im Anschluss aber blöd dasteht, wenn B auch einen Anspruch auf die Immobilie erhebt, nur weil sie mit im Grundbuch steht. B würde dann unter Umständen ohne eigene Investition zu Besitztümern gelangen, die allein oder weitgehend von A finanziert wurden. Vielleicht erscheint A dieser Gedanke zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal so dramatisch, allerdings kann sich das ändern, falls A und B doch mal im Streit auseinandergehen sollten.
An Stelle von A würde ich auf keinen Fall eine weitere Person ins Grundbuch eintragen lassen. Ich persönlich würde ohnehin niemals eine Finanzierung gemeinsam mit jemandem aufnehmen und ich würde auch nie eine zweite Person ins Grundbuch eintragen lassen, weil so etwas einfach zu Ärger führen kann, der sich leicht vermeiden lässt. An Stelle von B würde ich allerdings auch nicht jeden Cent in die Finanzierung des Hauses stecken. Ich würde es grundsätzlich so handhaben, dass die Immobiliengeschichte allein A betrifft und B vielleicht für einen Großteil der Lebenshaltungskosten aufkommt. Immerhin kann sie dann dafür mietfrei im Haus von A wohnen. Ich würde die neue Immobilie also so behandeln wie ein Haus, das sich schon länger im Besitz von A befindet - da würde ja auch niemand fordern, dass B nun plötzlich mit eingetragen wird, obwohl sie dort nur wohnt, aber praktisch nichts beisteuert.
Dass die Familie von A ebenfalls gegen die Aufnahme von B ins Grundbuch ist, kann ich verstehen. Die Familie hat sicher eine etwas objektivere Sicht auf die Dinge und will verhindern, dass A einen dummen Fehler begeht, der ihn im Zweifelsfall viel Geld kosten kann. A muss natürlich selbst entscheiden, aber er selbst scheint ja auch kein gutes Gefühl zu haben bei der Vorstellung, dass B mit im Grundbuch steht. Das kann man ihm nicht verübeln.
Wenn er sie ins Grundbuch eintragen lässt, dann wird sie ja Miteigentümerin des Hauses. Wenn A alleine das Risiko der Finanzierung trägt, dann würde ich mich darauf nie einlassen, das wäre einfach dumm, denn am Ende steht er vielleicht mit den ganzen Schulden aber nur einem halben Haus da.
Wenn es B nur im die Absicherung im schlimmsten Fall geht, dann würde ich alternativ den Abschluss einer Risikolebensversicherung empfehlen. Stirbt A könnte B dann die finanziellen Mittel bekommen. Zusätzlich oder alternativ ist es natürlich auch möglich, ein Testament zu verfassen, dass B im Todesfall begünstigt. Hierbei sollte nur die Erbschaftssteuer bedacht werden, d.h. B bräuchte in dem Fall genug Mittel um die Steuern zu zahlen.
@Cologneboy2009 Wenn A ein Testament macht, dass die Immobilie im Todesfall an B übergehen soll, dann stehen die Verwandten von A dann da und verlangen ihren Pflichtteil. Diesen wird B dann vermutlich nicht aufbringen können und das Haus muss verkauft werden. Denn A kann, sofern es nicht wirklich berechtigte Gründe gibt, keine Erben der gesetzlichen Erbfolge einfach ausschließen.
Wobei, wenn ich A wäre, auch nicht einfach ein Miteigentum eintragen lassen würde, wenn B zur Finanzierung gar nichts beiträgt. Da wäre eben ein Testament sinnvoll, welches für eine bestimmte Zeit ein Wohnrecht einräumt. Dann hat B nämlich Zeit sich ein neues Zuhause zu suchen, wenn A wirklich etwas zustoßen sollte.
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