Wohngeld auch bei Zweitwohnsitz?
Momentan wohnt A noch bei ihren Eltern und ist auch dort gemeldet. Aber nun sie aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen. Allerdings ist dieses Arbeitsverhältnis auf 18 Monate befristet und danach will A auf jeden Fall sofort wieder in die alte Heimat zurück ziehen. Leider reicht das Gehalt vorne und hinten nicht zum Leben, da die Lebenshaltungskosten in der neuen Stadt relativ hoch sind, darum würde A gerne Wohngeld beantragen. Nun hat A überlegt, ob es reicht den neuen Wohnort als Zweitwohnsitz anzumelden und die Adresse der Eltern als ersten Wohnsitz bei zu behalten. Kann A dann trotzdem Wohngeld beantragen oder muss dafür der Erstwohnsitz in der neuen Stadt sein?
Theoretisch ist es möglich seinen Zweitwohnsitz in einer anderen Kommune anzumelden und nur für diesen auch Wohngeld zu beziehen, für den Erstwohnsitz ist das dann natürlich nicht mehr möglich, Fraglich ist aber, ob das Sinn macht. Denn unter Umständen wird A dann mit einer Zweitwohnungssteuer belegt, was gerade in Studentenstädten gang und gäbe ist. Andererseits ist es auch aus anderen Gründen möglich, dass A quasi gezwungenermaßen den Erstwohnsitz in der neuen Stadt anmelden muss, da A sich dann vermutlich dort mehr aufhält und so vermutet wird, dass A dort den Lebensmittelpunkt hat. Es macht also durchaus Sinn sich erst mal genauer zu informieren und gegebenfalls vom eigenen Standpunkt abzuweichen.
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