Rezept für die Pille mehrmals verwendbar?
Hallo liebe Talkteria-Gemeinde!
Vor kurzem bin ich mit meinem Rezept für die Pille (ist ein Privatrezept) in die Apotheke gegangen. Habe wie immer meine Pille bekommen und das Rezept hinten bedruckt zurück. Nun sagte mir aber die Apothekerin, ich solle das Rezept aufheben, da man es mehrmals verwenden könne.
Stimmt das denn? Ich habe das vorher noch nie gehört und traue mich auch nicht es auszuprobieren, da ich nicht blöd dastehen will, falls es nicht geht. Für mich wäre es praktisch, da ich immer bis 16 Uhr arbeite und mein Arzt Nachmittags nur sehr selten geöffnet hat.
Persönlich kenne ich es so, dass das Rezept nur einmal gültig ist, es seidenn, es ist für mehrere Monate ausgestellt. Das könntest du dann auch nochmal nachgucken, was da auf dem Rezept steht.
Mein Arzt hat mir höchstens für drei Monate die Pille verschrieben, dann musste ich wieder zur Untersuchung kommen, um irgendwelche eventuell auftretenden Komplikationen vorzubeugen. Ich würde sonst nochmal beim Arzt anrufen und fragen, wenn da nichts konkretes auf dem Rezept steht.
Naja, das kommt drauf an. Es gibt die Möglichkeit in bestimmten Online-Apotheken, dass man nur 1 Rezept hat und das dann als Dauer-Rezept gilt und somit mehrfach verwendbar ist. Oder wurde dir auf dem Rezept vielleicht eine größere Menge aufgeschrieben, als dir die Apotheke verkauft hat? Dann kannst du dir den Rest selbstverständlich in einer anderen Apotheke abholen.
Möglich ist aber auch, dass die Apothekerin nicht meinte, dass du es nochmal verwenden sollst, sondern aufheben sollst, damit du es weiter verwenden kannst. Damit meinte sie wohl das Einschicken der Rezepte zur Krankenversicherung, um das Geld zurückzuerhalten. Da müsstest du dich aber dann beeilen, weil man die Rezepte immer schnell einreichen muss, sonst bekommt man von dem Geld nichts mehr wieder.
Natürlich ist ein Rezept nur einmal gültig. Du kannst es nicht öfters einreichen. Jedes Mal, wenn du die Pille wieder benötigst, benötigst du auch wieder ein neues Rezept. Allerdings kannst du das Rezept splitten, wenn du möchtest. Wenn du eine Sechserpackung deiner Pille verordnet bekommen hast, kannst du damit eine Dreierpackung holen und wenn die Pille dann aufgebraucht ist kannst du dir noch einmal eine Dreierpackung besorgen. Sinn macht dies allerdings nur, wenn du nicht auf einmal so viel Geld hast, dass du die große Packung dir kaufst. Zwei Dreierpackungen sind normalerweise um einiges teurer als eine Packung für 6 Monate.
Wenn die Apothekerin gesagt hat, dass du das Rezept aufbewahren sollst und das Rezept dann ein weiteres Mal einreichen sollst, ist das schlichtweg gegen das Gesetz. Zwar machen das wohl einige Apotheken, da die Kundinnen meistens sowieso immer die gleiche Pille bekommen, aber dennoch handeln sie gegen das Gesetz, was strafbar ist. Zudem ist das für dich auch gleich die Kontrolle beim Frauenarzt, ob alles in Ordnung ist.
Okay, vielen Dank für eure Antworten. Dann komme ich wohl um die Arztbesuche nicht herum. Na zum Glück sind die dann doch nur alle drei Monate.
Dann hat sie also mit wieder verwenden das Einschicken gemeint undich habe sie nicht richtig verstanden. Naja, zum Glück konntet ihr mir da weiterhelfen, sonst wäre es für mich sicher peinlich geworden
Ich glaube, dass kaum eine Frau gerne zum Frauenarzt geht. Letzten Endes ist es aber ja zum Wohle der Frau so.
Ein Rezept ist nur einmal gültig und sobald du es in der Apotheke eingelöst hast, kannst du es auch nicht mehr verwenden. In manchen Fällen lohnt es sich nur, dass Rezept aufzuheben (wenn man die Pill zB. bezahlt bekommt, auch wenn man Ü18 ist).
Selbst die Rezepte für online Apotheken sind nur einmal gültig. Der Unterschied hier besteht nur darin, dass man nur ein Rezept für ein ganzes Jahr benötigt. Dafür reicht auch ein Rezept für 3 Monate. Aber mehrmals gültig sind die in dem Sinne dann ja trotzdem nicht.
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