Wohnqualität leidet unter Fitnessstudio
A wohnt in einem eigentlich sehr ruhigen Gewerbegebiet. In diesem Gewerbegebiet sind nur Firmen ansässig gewesen, die weder Lärm verursachen noch Dreck machen. Seit dem 1.Juni hat dort ein Fitnessstudio aufgemacht. Jetzt im Sommer trainieren die Mitglieder des Fitnessstudios draußen auf der Terrasse des Studios. Es werden Stepper auf die Terrasse geräumt und dann geht laute Musik los. Mit lauten Rythmen und Mikrofon des Trainers geht es dann abends um 19 Uhr 30 los und es geht meist bis nach 21 Uhr.
A kann nicht mehr in Ruhe auf der Terrasse sitzen, ohne dass Technomusik und andere laute Musik rüberschallt und dazu eben auch noch durch das Mikrofon die Stimme des Trainers. Dies geschieht mindestens 3 x die Woche. Bisher war es montags, mittwochs und freitags. Dass es nicht in der Zeit liegt, wo die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden müssen ist A eigentlich klar. Aber die Wohnidylle hat darunter doch erheblich gelitten und A kann in der Woche dann kaum noch draußen sitzen und grillen oder mit Besuch sich unterhalten.
A hat mit ihrem Vermieter darüber gesprochen und der lächelt nur und meint, dass man sich dann halt Ohrstöpsel besorgen muss. Dass die Wohnqualität darunter leidet sieht der Vermieter nicht ein. Er meint lächelnd, dass man dann gespart hat Musik zu machen.
Die Frage an euch ist nun, kann A etwas unternehmen, dass die Ruhestörung aufhört und die Wohnqualität wieder so ist wie vor der Zeit? Als A vor 3 Jahren in die Wohnung gezogen ist, war es A wichtig, dass es eine ruhige Wohngegend ist.
Es ist ja ganz klar, dass der Vermieter erstmal abblockt, wobei er sich sein Zynismus sparen könnte. Aber das ist ja nicht das Thema. Meiner bescheidenen Meinung nach kann eine Ruhestörung ja durchaus auch außerhalb der Ruhezeiten vorliegen. D.h. ich darf ja auch nicht nachmittags beliebig laut das Radio aufdrehen. Insofern gibt es hier schon Ansätze, etwa über eine Mietminderung nachzudenken.
Wobei es dadurch ja auch nicht ruhiger wird. Das wäre ja nur der Fall, wenn das Fitnessstudio keine Outdoor-Aktivitäten anbieten würde. Ob sich die Betreiber hierauf einlassen, ist natürlich die Frage. Vielleicht kann sich ja A mal direkt mit den Verantwortlichen dort unterhalten und eine Lösung finden.
A ist Montag Abend, als die Musik wieder los ging und der Trainer durch das Mikro schrie mal rüber zu dem Fitnessstudio gegangen und wollte mit einem Verantwortlichen sprechen. Der Verantwortliche war der Fitnesstrainer, der gerade mit dem Training beschäftigt war und die Dame an der Theke hat A abgewimmelt. Sie wollte ihm aber Bescheid sagen. Gestern Abend ging es aber wieder los und das war wohl ein Zeichen für A, dass der Trainer sich nicht darauf einlassen wird.
A hat wohl von einem Nachbarn erfahren, dass der Betreiber des Fitnessstudios nur unter der Bedingung das Studio eröffnet hat, wenn er auch Outdoor-Aktivitäten anbieten kann. Da der Vermieter von A aber auch ein anderer ist, weiß A nicht, an wen er sich noch wenden soll. A dachte schon an einen Anruf beim Ordnungsamt. Aber die Zeiten sind ja immer abends und da hat das Ordnungsamt schon geschlossen. Denn man muss das auch hören. Dadurch, dass das Gewerbegebiet auch höhere Bauten hat, prallt der Schall ab und es dröhnt über das ganze Gewerbegebiet. Es hört sich an, als ob man 3 x die Woche einen Rummelplatz im Gewerbegebiet hat.
Wenn es um Sachen wie Mietminderung u.ä. geht, muss sich A an seinen/ihren Vermieter wenden (zumal A ja nur zu ihm eine rechtliche Verbindung hat) und zwar mit der Aufforderung, etwas gegen den Mangel (in diesem Fall Lärm) zu tun. Ob der Vermieter hier etwas ändern kann oder nicht, spielt dabei erstmal keine Rolle (das Procedere wäre das gleiche bei Lärm einer Baustelle, auf die der Vermieter keinen Einfluß hat). Nachdem A sich ja schon an den Vermieter gewandt hat und dieser ja nicht sonderlich darauf eingegengen ist, sollte sich A überlegen, die Unterstützung eines Anwalts oder des Mieterbundes in Anspruch zu nehmen, so er/sie denn diesen Weg beschreiten möchte.
Hier wird A nicht viel machen können. Denn die Ruhige Wohngegend kann ja schon mal nicht gegeben sein, wenn es sich um ein Gewerbegebiet handelt. Die Art des dort ansässigen Gewerbes kann man ja nicht festschreiben. Und auch ich kann mir nicht vorstellen, dass dort nicht auch sonst Lärm geherrscht hat. Allein durch den Verkehr (Anlieferungen und die im Gebiet angestellten Arbeitskräfte).
Solange hier das Fitnesscenter gegen keine Auflagen verstößt, wird auch der Vermieter herzlich wenig machen können. Und daher denke ich noch nicht mal, dass eine Mietminderung oder ähnliches Aussicht auf Erfolg (vor Gericht) hätte.
Auch das Gespräch mit dem Verantwortlichen kann höchstens bringen, dass die Lautstärke etwas gesenkt wird. Aber es scheint unwahrscheinlich (nach dem, wie hier mit A umgegangen wurde), dass dies erfolgreich umgesetzt wird.
Wenn die Störung so massiv ist, dass A es nicht mehr aushält, wird nicht viel übrig bleiben, als über die unschönste und teuerste Lösung des Auszugs nachzudenken. Denn von außen betrachtet, verhalten sich Vermieter und Fitnesscenter Betreiber korrekt, so dass rechtlich nichts zu machen ist. Das ist dann z.T. der Nachteil von Mischgebieten und Gewerbegebieten.
Also auch wenn ich rechtlich gesehen davon nicht wirklich Ahnung habe, würde ich mich dennoch einmal mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen, denn sicherlich gibt es auch eine Regelung wie laut solche Outdoor Musik höchstens sein darf und vielleicht wird dieser Wert ja schon einmal nicht eingehalten? Da würde ich allerdings auch gleich etwas selbstsicher auftreten (wenn auch am Telefon), denn ich kann mir gut vorstellen, dass man solchen Probleme versucht gar nicht nach zu gehen. Erkundige Dich erst einmal ausgiebig bei denen und es wird sicherlich auch eine Möglichkeit geben, dass man sich das von der Behörde her mal anhört, ich glaube auch, dass die Leute vom Ordnungsamt sicherlich auch abends und nachts mal im Einsatz sind (leider hat es ja nichts zu sagen, dass es im Fernsehen des öfteren der Fall ist).
Ich kenne auch jemanden, der in einem Gewerbegebiet wohnt und dort ist es auch unheimlich ruhig, also kann ich mir gut vorstellen, dass A jetzt eine kleine Krise bekommt bei dem Lärm, dass wäre bei meiner Bekannten sicherlich nicht anders.
Dazu gibt es in jeder Kommune entsprechende Verordnungen, aber auch das entsprechende Immissionsschutzgesetz wird dazu Auskunft geben können. In der Regel ist es so, dass Nachtruhe in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr geschützt ist. Außerhalb dieser Zeit kann man in der Regel nichts tun.
Wenn der Betreiber jedoch gegen die Richtlinien der Kommune und/oder Gesetze verstößt, dann kann A sich nach Feierabend des Ordnungsamtes an die Polizei wenden, die nimmt sich dann der Beschwerde an.
Vielleicht interessiert es ja. A hat eben mit dem Ordnungsamt gesprochen und ist ganz zuversichtlich, dass sich etwas ändern könnte. Das Fitnessstudio besteht zwar seit 11 Jahren, aber der Besitzer hat sich erst jetzt im Juni geändert. Der neue Besitzer brauchte somit keine neue Genehmigung für seine Räume einholen. Allerdings gelten nach 20 Uhr andere Schallemisionen. Der Betreiber des Fitnessstudios muss also die Musik und das Mikro ab 20 Uhr so leise stellen, dass sich keiner gestört fühlt.
A soll jetzt auf jeden Fall erst mal mit dem Betreiber sprechen und sich nicht abwimmeln lassen. Funktioniert das nicht, soll A eine mail an die Stadt richten und um Kontrolle bitten. So kann A vielleicht doch noch einen ruhigen Sommer in seiner eigenen Wohnung erleben. Das Schlimmste was passieren kann ist also, dass der Betreiber nun am Nachmittag die Outdoorgymnastik macht. Aber das ist eher zu verkraften als am Abend. Obwohl es auch nicht gerade schön wäre.
Das freut mich schon mal für A. Da ja auch laute Musik im Auto als Umweltverschmutzung angesehen wird, habe ich es mir so in der Art schon vorgestellt. Aber am Nachmittag wird er doch auch nicht unbegrenzt laut Musik anmachen dürfen, oder? Da gibt es doch sicherlich auch eine Begrenzung oder liege ich damit total falsch?
ygil hat geschrieben:Das freut mich schon mal für A. Da ja auch laute Musik im Auto als Umweltverschmutzung angesehen wird, habe ich es mir so in der Art schon vorgestellt. Aber am Nachmittag wird er doch auch nicht unbegrenzt laut Musik anmachen dürfen, oder? Da gibt es doch sicherlich auch eine Begrenzung oder liege ich damit total falsch?
Das wird A noch irgendwie rausfinden. Er wird, wenn es nicht aufhört oder sichtlich besser wird auf jeden Fall noch einmal mit dem Herrn vom Ordnungsamt sprechen und ihn genau fragen, wie es nun weitergeht. Denn so kann es jedenfalls nicht weitergehen. Auf der Homepage des Betreibers des Studios steht zu der Zeit, wo sie im Freien trainieren "Indoorcycling" im Geräteraum. Und das ist schon mal nicht wahr. Sie machen es immer als "Outdoorcycling". Zumindest bei schönem Wetter.
Ich werde jedenfalls weiter berichten,. wie es A ergangen ist und ob das Ordnungsamt wirklich was unternimmt. Es wäre echt schade, wenn die Ruhe hier bei A zugrunde geht.
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