Unfall mit Zeuge Jehovas und ungeahnte Problemfelder
Ich habe da kürzlich von einem Fall gelesen, der mich ziemlich beschäftigt. Zwei Motorradfahrer sind irgendwie zusammengestoßen, gestürzt und ins Krankenhaus gekommen. Wer von beiden daran Schuld ist, ist noch nicht abschließend geklärt.
Der eine ist, ein Zeuge Jehovas, ist gestorben, nachdem die Ärzte aufgrund einer Erklärung, die er bei sich hatte, keine Bluttransfusionen geben konnten. Es ist ja bekannt, dass aus religiösen Gründen von den Zeugen Jehovas fremdes Blut abgelehnt wird. Ich glaube, die beziehen sich dabei auf eine Bibelstelle, die besagt, dass man kein Blut trinken dürfe.
Das Problem ist aber jetzt, dass man natürlich nicht genau weiß, ob der Mann mit einer Bluttransfusion überlebt hätte oder ob er trotzdem gestorben wäre. Das kann man natürlich nicht sicher feststellen, sondern nur vermuten. Kommt man jetzt aber zu dem Ergebnis, dass der überlebende Motorradfahrer an dem Unfall Schuld hat, ist die große Frage, ob er wegen fahrlässiger Körperverletzung oder wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird, denn der Tod kann ja durch die Verweigerung der Transfusion eingetreten sein.
Ich frage mich da, ob in einem solchen Fall nicht nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" davon ausgegangen werden müsste, dass der Gestorbene mit Transfusion überlebt hätte, auch wenn man es für wenig wahrscheinlich hält.
Habt Ihr eine Vorstellung, was in einem solchen Fall gerecht sein könnte?
Ich finde, der Motorradfahrer, der überlebt hat, kann nicht für den Tod des anderen Motorradfahrers verantwortlich gemacht werden, nur weil der ein Zeuge Jehovas war und deswegen eine Bluttransfusion abgelehnt hat. Auch wenn dem, der überlebt hat, die Schuld an dem Unfall zugesprochen wird und man davon ausgeht, dass der Andere mit der Transfusion überlebt hätte. Was kann er denn dafür, wenn der die Transfusion wegen seines Glaubens ablehnt?
Nur weil der Motorradfahrer, der bei dem Unfall ums Leben gekommen ist, aufgrund seines Glaubens das Blut eines anderen Menschen ablehnt, kann der mutmaßliche Unfallverursacher doch nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden. Wegen fahrlässiger Körperverletzung kann er durchaus angeklagt werden, wenn er den Unfall verursacht hat. Aber nicht wegen fahrlässiger Tötung, denn man hätte dem Verstorbenen ja helfen können, wenn dieser dem zugestimmt hätte. Und dafür kann man meiner Meinung nach nicht den anderen Motoradfahrer verantwortlich machen und bestrafen.
Zunächst gibt es auch noch den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge. Damit muss nicht nur zwischen Körperverletzung und Tötung unterschieden werden. Wie aber hier die Anklage lauten und vor allem wie in so einem konstruierten Fall ein Urteil aussehen könnte, liegt in erster Linie an den Gesamtumständen. Schließlich sind die Folgen der Tat bzw. des Geschehens gravierend und können auch im Bezug auf das mögliche Strafmaß gravierende Folgen nach sich ziehen. Da zeigt es sich mal wieder, dass es gut ist, in solchen Fällen immer und ausnahmslos immer Einzelfälle zu betrachten. Ohne das man pauschal aburteilen kann!
Es ist aber immer wieder erstaunlich, welche Regelungen es grundsätzlich gibt. So wusste ich nicht, dass man als Patient dem Arzt untersagen kann, einem zu helfen. Das stürzt ja auch so einen Unfallarzt in schwere Gewissensnöte, weil er hier u.U. einen Menschen (vielleicht auch noch mit Anhang) sterben lässt und nicht dazu kommt, mit einfachen und bewährten Mitteln das Leben zu retten.
Elis hat geschrieben:Habt Ihr eine Vorstellung, was in einem solchen Fall gerecht sein könnte?
Vor einem Gericht geht es ja gar nicht darum, was "gerecht" wäre. Es wird lediglich Recht gesprochen und ein Urteil wird gefunden. Das Problem bei so einer Sache ist ja auch die Tatsache, dass keins Strafe und kein Urteil das Geschehen aufheben könnte.
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