Führerscheinentzug als neue Strafe bei kleinen Straftaten

vom 22.06.2010, 12:45 Uhr

Hallo,

in den letzten Tag wird in den Medien immer darüber berichtet, dass man kleinere Geldstrafen oder auch kurze Gefängnisstrafen mit einem Entzug der Fahrerlaubnis bestrafen möchte. Ich weiß jetzt leider nicht genau für welche Taten man dieses Strafmaß dann wirklich anwenden will, jedoch bin ich jetzt schon etwas gespalten was die neue "Strafe" angeht.

Denn schließlich ist es doch so, dass der Führerschein für manche wirklich eine Notwendigkeit darstellt um den Alltag meistern zu können. Andere wiederum würde bestimmt ganz einfach auf den Führerschein verzichten können, da sie entweder direkt in der Stadt wohnen, Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Umgebung haben und eventuell auch noch direkt um die Ecke arbeiten. Deswegen weiß ich noch nicht so recht, was ich von einer solchen Strafe halten soll.

Was meint ihr dazu? Haltet ihr es für sinnvoll, dass man diese Strafe so einführt oder seht ihr das auch eher skeptisch?

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Für die Teilnahme am Straßenverkehr word eigentlich (man glaubt es kaum) eine "sittliche Reife" vorausgesetzt und jemand der Straftaten begeht, dem könnte man durchaus unterstellen, das es da zmindestens an "sittlich" und oft wohl auch an "Reife" fehlt.
Bei dem Vorschlag sind besonders junge Autofahrer im Visier, welche so dazu animiert werden sollen sich aus Liebe zu ihren Potenzschleudern (O-Ton TV Bericht) anderweitig wie ein normaler Mensch zu verhalten, also eben nicht zu prügeln, Krawall zu machen oder anderen Murks wider der Gesetzteslage.

Es geht darum, das die Strafe auch wirklich als Strafe bei den Tätern ankommen soll, denn meistens läuft es ja nicht auf Haftstrafen hinaus, was bei weniger großen Delikten ja auch vernünftig ist. Aber jemanden der mutwillig zB eine Bushaltestelle demoliert den sollte schon mal vor Augen geführt werden, wozu die eigentlich da ist. Sozusagen.
Und jemand der zB jemanden mutwillig verdrischt, der besitzt in meinen Augen auch nicht unbedingt die Reife sich kompatibel im Straßenverkehr zu verhalten.

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» Nephele » Beiträge: 1047 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Völlig egal was beschlossen wird. Durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird dieses Gesetz nicht haltbar sein. Das sollte eigentlich auch unserer Justizministerin klar sein. Eigentlich traurig, dass es das nicht scheint, aber was soll man auch groß von der FDP erwarten. Jeder Mensch muss vor dem Gesetz gleich sein, dass heißt niemand darf benachteilt oder bevorzugt werden. Konkret bedeutet das, dass Straftäter ohne Führerschein anders bestraft werden müssen als Menschen mit Führeschein. Und meiner Meinung nach ist für viele Menschen ein Monat oder vielleicht sogar ein längeres Fahrerlaubnisverbot wesentlich schwerwiegender als das Ableisten von Sozialstunden oder Abzahlen eines Buß- oder Ordnungsgeldes.

Ich gebe zwar Nephele in dem Punkt Recht, dass eine Straftat ein Fehlen von Sittlichkeit und Reife darstellen kann, aber denke trotzdem das der Zusammenhang zwischen kriminellen Verhalten und das Einhalten der Straßenverkehrsordnung doch etwas an den Haaren herbeigezogen ist.

» brunog » Beiträge: 20 » Talkpoints: 8,20 »



Ich bin mir nicht so ganz sicher, was ich von dieser neuen Regelung halten soll. Einerseits finde ich die Idee zwar nicht schlecht, andererseits könnte es aber auch sein, dass diese neue Strafe bei vielen Starftätern nicht die Wirkung zeigt, die sie zeigen soll.

Für viele Leute wäre ein Führerscheinentzug sicherlich eine empfindliche Strafe. Für manche bestimmt sogar noch empfindlicher als eine Geldstrafe. Denn wenn man auf seinen Führerschein angewiesen ist, aus welchen Gründen auch immer, muss man für die Zeit des Entzuges ja irgendwie anders zurecht kommen, also mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder sonstwie. Und für Viele ist dies sicherlich mit einigen Umständen verbunden. Eine Geldstrafe hingegen zahlt man und dann ist gut. Damit ist die Sache dann erledigt.

Bei anderen Straftätern schlägt so eine Maßnahme dagegen wahrscheinlich eher weniger an. Wie schon angesprochen, ist ein Führerscheinentzug für jemanden, der in der Nähe einer Innenstadt wohnt und nicht unbedingt auf sein Auto angewiesen ist, keine wirklich empfindliche Strafe. Für so jemanden wäre eine Geldstrafe da schon schlimmer.

Von daher weiß ich nicht so wirklich, was ich davon halten soll, wenn dieses neue Strafmaß wirklich eingeführt werden sollte. Es könnte gut sein, dass es bei diesen neuen Regelungen oft genau die Falschen trifft und die, die man damit eigentlich mehr bestrafen will, haben damit nicht so ein großes Problem.

» Sebbe2307 » Beiträge: 197 » Talkpoints: 14,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Mit der Beurteilung dieses Strafmaßes tue ich mich in der Tat schwer. Es gibt Pro und Kontras. Einerseits kann ich mir gut vorstellen, daß es genug Straftäter gibt, die gar keinen Führerschein oder Auto besitzen. Denen fehlen schlicht die Mittel dafür. Da wird die Einforderung einer Geldstrafe anderersteits auch eher schwierig werden. Hier kommen wir an einen Punkt, wo mit zwei Maßen gemessen wird und das kann, muß aber nicht, ungerecht enden.

Diejenigen, welche dazu in der Lage sind ihre Fahrerlaubnis für eine Weile abzugeben, könnten dadurch eventuell ihren Arbeitsplatz gefährden. Das kann aber auch nicht Sinn und Zweck der Sache sein. Denn dann ist die Gefahr, schneller wieder kriminell zu werden, größer.

Für andere könnte diese Art der Bestrafung allerdings wieder so abschreckend wirken, auch wegen den letztlich genannten Grundes, daß sie möglicherweise davon absehen, etwas illegales zu unternehmen. Leider wird es wohl auch Menschen geben, die die Abgabe des Führerscheins gar nicht großartig einschränkt. Diese Menschen lachen dann darüber und denken noch weniger über die Konsequenzen ihres Handelns nach.

Wie man es dreht und wendet, ich komme zu keiner klaren Entscheidung, ob diese Art der Bestrafung nun angebracht ist, oder nicht. Es kommt auch immer auf die Person und deren Lebensumstände an. Aber sollte die Justiz nicht bei jedem gleich greifen können? Das halte ich hier für nicht unbedingt gegeben. Und das ist schlecht.

» Fabienne3 » Beiträge: 824 » Talkpoints: 23,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Der Grundgedanke ist nicht schlecht. Eine Strafe ist ja nur dann eine Strafe, wenn sie auch als solche empfunden wird und das ist bei einer Geldstrafe oder Arbeitsstunden sicher nicht immer der Fall.

Allerdings frage ich mich, wie man es schaffen will Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Denn erst mal haben ja gar nicht alle Leute einen Führerschein, was dann schon mal dazu führen würde, dass die gleiche Tat sehr unterschiedlich bestraft werden würde. Außerdem bedeutet Führerscheinentzug für den einen, dass er einfach mit der U-bahn fahren muss, während für jemand anderen drei Monate ohne Führerschein der direkte Weg in die Arbeitslosigkeit ist.

Ich denke schon, dass man in gewissem Umfang aus dem Verhalten und dem Verhältnis zu Gesetzen und Regeln darauf schließen kann, ob jemand geeignet ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Jemand, der durch unbeherrschtes Verhalten auffällt und Gesetze bricht, wird nicht plötzlich lammfromm werden, wenn er hinter dem Steuer sitzt. Aber es gibt ja schon eine Stelle, die sich um die Vergehen im Straßenverkehr kümmert und gegebenenfalls den Führerschein entziehen kann und deshalb denke ich nicht, dass es Sinn macht hier die Kompetenzen zu vermischen.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Ich finde es sinnvoll, wenn man eine solche Strafe einführt. Vielen Leuten ist es sehr wichtig, dass sie mit ihrem Auto fahren können und dadurch mobil sind. Viele Leute sind auch auf ihr Auto angewiesen. Diese Leute trifft es dann besonders hart, wenn sie für eine begangene Straftat ihren Führerschein abgeben müssen und kein Auto mehr zur Verfügung haben.

Vielleicht überlegt sich dann der eine oder andere, ob er eine Straftat dann überhaupt begehen will, wenn er als Strafe seinen Führerschein riskiert.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn die Straftat auch etwas mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges zu tun hat, dann finde ich es richtig, wenn man auch die Strafe in Erwägung zieht, den führerschein für eine Zeit zu entziehen. Aber ich würde es nicht gut finden, wenn ein Handtaschendieb seinen Führerschein abgeben soll. Oder wenn ein Mensch, der jemanden schlägt dann den Führerschein abgeben muss.

Es sollte mit der Straftat schon im Zusammenhang stehen. Zum Beispiel kann man ohne Bedenken den Führerschein entziehen, wenn jemand ein Auto klaut oder die Reifen an einem Auto zersticht. Dabei sollte man aber auch wiederum bedenken, dass man ja dann auch nicht jeden gleich behandeln kann. Wenn jetzt jemand bei einem Auto die Reifen zersticht, der keinen Führerschein hat, den kann man ja dann nur anders bestrafen und ich denke schon, dass man in etwa auch jeden Menschen vor Gericht gleich halten sollte und nicht den einen mit Führerscheinentzug bestrafen sollte und den anderen mit Sozialstunden oder Geldstrafe,.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Nachdem die Sache jetzt vom Tisch ist, kann ich auch sagen, dass ich froh darüber bin, dass hier die Vernunft gesiegt hat. Denn der Entzug der Fahrerlaubnis ist oder kann schmerzhaft sein. Aber er bietet auch die Möglichkeit, dass sich hier junge Straftäter zusätzlich belasten und ein Risiko in Kauf nehmen, welches sie gar nicht abschätzen können. Denn wenn die coolen Vorstadtgangster dann ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sein sollten, begehen sie ja eine größere Straftat (schwerwiegender in der Verfolgung), als es vermutlich die Tat war, die zu der Strafe geführt hat.

Außerdem widerspricht diese Idee der Vorstellung, dass man auch Straftätern eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglichen sollte. Dies kann ohne die Möglichkeit des Autofahrens schwer werden, wenn der Job davon abhängt! Auch hier kann es nicht das erklärte Ziel sein, jemanden wg. minder schweren Taten aus der Bahn zu werfen, so dass die nächste Straftat schon im nicht mehr minder schweren Berecht befindet.

Um die Strafen in der hier betroffenen Zielgruppe wirklich wirken zu lassen, wäre es tatsächlich notwendig, bestehende Gesetze und Sanktionen zu nutzen und das dann möglichst zeitnah zum dazu führenden Vergehen. Wenn Jugendliche oder junge Heranwachsende möglicher weise erst sechs bis acht Monate nach der Tat ihren Strafbescheid bekommen, ist es nicht unwahrscheinlich, dass ein erziehender Moment nicht genutzt wird. Schließlich liegt die Tat sehr weit zurück und könnte sogar dafür sorgen, dass der Delinquent sich ungerecht behandelt fühlt. Bevor also neue Sanktionsmittel geprüft werden, sollte man dafür sorgen, dass bestehende Regelungen schnell genutzt werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich empfand eine solche Strafe aus einem einzigen Grund als völlig sinnfrei: es sollte doch möglichst gut kontrollierbar sein, ob eine Bestrafung auch wirklich umgesetzt wird. Das ist doch beim Führerscheinentzug kaum möglich. Denn wenn kommt man denn schon mal in eine Kontrolle, bei der geprüft wird, ob man denn wirklich im Besitz eines Führerscheins ist, wenn man ein Fahrzeug bewegt? Auch wenn ich öfter mal Kontrollen sehe, kontrolliert worden bin ich seit Jahren nicht mehr.

Viele andere Argumente sind in meinen Augen Scheinargumente. Sicher ist für einige Menschen der Führerschein wichtig, weil man nun mal schnell und einfach zur Arbeitsstelle kommt oder andere Dinge erledigen kann. Das kann man aber auch ohne die Nutzung eines eigenen PKW oder eines Fahrzeuges, für das man den Führerschein besitzen muss. Klar ist das aufwändiger, aber es geht. Und ein Teil der Strafe ist sicher auch, dass man mal mit Unbequemlichkeiten leben muss!

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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