UNI- Anmeldung, was ist gültig?
Gestern hat sich mein Sohn für sein Studienfach eingeschrieben, dies ging nur über ein online-Portal. Im Vorwege wurde ihm auf Anfrage per E-mail mitgeteilt, dass sich die Zugangsvoraussetzungen geändert haben (er benötigt nun doch keinen Sprachnachweis für eine zweite europäische Sprache).
Im Anmeldeformular musst er nun aber ausdrücklich bestätigen, dass er davon Kenntnis genommen hat, dass er besagten Sprachnachweis benötigt, oder bis Ende des dritten Semesters einbringen muss. Was gilt denn nun? Kann das sein, dass die aktuellen Änderungen noch keinen Einzug in das Anmeldeformular gefunden haben?
Es geht nicht darum, dass er die Sprache nicht lernen will, die benötigt er sowieso irgend wann im Masterstudiengang, sondern welche Aussage ehr Gültigkeit hat, die aktuellen Änderungen, die man auf der HP auch nachlesen kann, oder das Bewerbungsformular. Denn es ist ein Unterschied, ob man eine Sprache 6 Semester lernen kann, oder nur 3 um zu einem Abschluss zu kommen.
Das hängt sicherlich von der Uni ab. Es kann durchaus vorkommen, dass man die Zulassungsbedingungen geändert hat und das bei der online-Einschreibung noch nicht ersichtlich ist.
Ich rate in so einem Fall immer dazu, sich entweder telefonisch zu informieren ,was genau denn stimmt, oder zur Studienberatung zu gehen. Diese können deinem Sohn notfalls schriftlich geben, dass er da war und ihm die Auskunft X gegeben haben. Somit kann die Uni später nichts anderes behaupten.
Generell gilt ja das, was später gesagt wurde. Wie schon gesagt, es kann hier aber durchaus vorkommen, dass die online-Einschreibung noch nicht auf dem neusten Stand ist.
Wir haben nochmal geguckt, die E-Mail der Beauftragten, der Studienfachberatung ist am 3.6 bei uns eingegangen. Die Onlinebewerbungen waren da schon möglich, dann wird es wohl wirklich so sein, dass das noch nicht geändert wurde. Oder meinst du mit schriftlicher Bestätigung, eine mit der Post zugestellten Bestätigung?
Eine Email von einer zuständigen Stelle der Universität sollte als Bestätigung eigentlich reichen. Das hängt aber im Einzelfall immer von der einzelnen Universität ab, ob das im Rechtsstreit theoretisch anerkannt wird. Wenn Du 100% sicher sein willst, solltest Du da einen Rechtsanwalt fragen.
Zusätzlich zu der Email würde ich mir einen Ausdruck der Website aus dem Online-Portal machen, auf der geschrieben steht, dass dieses Zertifikat o.ä. zur Bewerbung nicht nachzuweisen ist. Das sollte auch als Beleg gelten, wenn auf dem Ausdruck ein Datum innerhalb des Bewerbungszeitraums vermerkt ist.
Eine Änderung in den Vorschriften entsteht in einer Uni eigentlich nicht im luftleeren Raum. Normalerweise gibt es an Universitäten amtliche Zulassungsordnungen, die auch irgendwo veröffentlicht sein müssen. Es lohnt sich also, wenn dein Sohn mal nach solchen Zulassungsordnungen seiner Uni sucht. Oftmals werden solche Änderungen auch in den so genannten "Amtlichen Bekanntmachungen" der jeweiligen Universität veröffentlicht, die auch oft über die Homepage der Uni zu finden sind. Vielleicht hilft das als Suchvorlage weiter.
Also daran, dass sich in der Uni grundsätzlich jeder widerspricht und man überall etwas Anderes hört, sollte sich dein Sohn schon mal gewöhnen. Wenn ihr Gewissheit haben wollt, dann solltet ihr euch mal persönlich an das Prüfungsamt wenden oder aber die Prüfungsordnung durchlesen. Dort sollte drinstehen, was wirklich gilt.
Ich würde nach deiner Schilderung aber schon sagen, dass er den Sprachnachweis nicht bis zum 3. Semester braucht, weil ihr ja diese Mail bekommen habt. Ihr könnt das Anmelde-Formular ja auch ausdrucken und mit der Post an die Uni schicken, so dass ihr dann bei diesem Feld einen entsprechenden Kommentar lassen könnt.
Nachdem es hier um einen Nachweis geht, den er entweder in den ersten drei Semestern oder aber in den ersten sechs Semestern zu erbringen hat und es somit bzgl. der Einschreibung nicht akut ist, würde ich mal sagen, dass es doch keine Bewandtnis hat. Du schreibst, dass Dein Sohn sowieso vor hätte, diese weitere Sprache zu erlernen. Wenn es sich nun nämlich herausstellt, dass er dafür nur drei Semester Zeit hat, wäre das sicher eine Herausforderung. Aber sicher auch machbar.
Entscheidend wäre ja folgende Frage: macht er die Einschreibung grundsätzlich von dieser Frage abhängig? Denn wenn nicht, dann kann er sich mit dem Nachforschen Zeit lassen. Ansonsten kann er sich zwar in Zukunft auf die Mail beziehen. Aber im Zweifel wird die Hochschule ihre Regeln immer so auslegen, wie sie es für richtig hält.
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