Informationen zu ambulanter Pflege gesucht
Hallo,
ich suche Informationen über die Möglichkeit und Realisierung der häuslichen Pflege. Hierbei soll es nicht konkret um finanzielle Leistungen gehen, sondern dabei wie es sich verhält wenn ein Pfleger, z.B. ein mal am Tag, kommen soll um beim Einkaufen, Körperpflege, Haushalt und der Bewältigung anderer Alltagssituationen zu helfen. Die betroffene Person wird von einem Angehörigen gepflegt, dieser stößt aber so langsam an seine Grenzen.
Wohin genau muss man sich wenden? Zunächst muss sicher eine Pflegestufe festgesetzt werden, welche Faktoren spielen hierbei eine Rolle? Was muss man beachten? Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.
Wenn ich in so einer Situation wäre, würde ich mich erst mal an eine Krankenkasse der pflegebedürftigen Person wenden, oder diese sollte das selbst tun, wenn sie das noch kann. wenn sie das nicht mehr kann, wäre vielleicht auch zu überlegen, ob man beim Gericht nicht die Einsetzung eines rechtlichen Betreuers anregen sollte, der sich dann um alles kümmern könnte.
Der Kranken- oder Pflegekasse könnte man also mitteilen, dass man einen Verwandten pflegt und was man da so alles tut und dass man vorhat, teilweise einen Pflegedienst einzusetzen. Ich denke, dass die Krankenkassen dann auch darüber infomrieren, wie der weitere Ablauf ist, welche Möglichkeiten es gibt und eventuell auch Adressen nennen, bei denen man sich näher informieren kann.
Genau, Du wendest Dich an die Krankenkasse der zu pflegenden Person. Hier wird dann geprüft, in wie weit der Person Leistungen zustehen. Soweit es sich nicht um eine relativ kurze Zeitspanne handelt, in der Sie Pflege bedarf, bzw. es absehbar ist, dass Sie sich wieder um sich selbst kümmern kann, denn dann würde es sich um eine Leistung der Krankenkasse handeln die man Haushaltspflege nennt. Andernfalls - also bei den meisten alten erkrankten Menschen - geht es über die Pflegekasse, die man mit in der Krankenkasse findet.
Meistens wird eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgelegt, indem die zu pflegende Person wohl begutachtet wird. Über die genauen Regelungen, was wie möglich ist, informieren Dich die Mitarbeiter der Krankenkasse, die die Angelegenheiten der Pflegekasse bearbeiten.
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