Strafe bei abgelaufenem TÜV?

vom 16.06.2010, 18:41 Uhr

Ich habe neulich sehr verspätet festgestellt, dass der TÜV meines Autos bereits vor drei Monaten abgelaufen ist. Das stellte ich fest, weil ich mein Auto ummelden wollte, wo die Beamtin mir aber dann mitteilte, dass das nur mit ausreichendem TÜV möglich ist.

Nun hatte ich heute, nach mehr als zwei Wochen nachdem ich festgestellt hatte, dass der TÜV fällig ist, meine Jahreshauptinspektion mit TÜV und alles ist wieder auf dem Laufenden.

Jetzt habe ich mich allerdings die vergangenen Wochen gefragt, was passiert wäre, wenn mich die Polizei auf meinen fehlenden TÜV bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angesprochen hätte. Hätte ich da schon mit einem Bußgeld rechnen müssen oder reicht es der Polizei, wenn man glaubhaft versichern kann, dass man in den nächsten Tage einen Termin beim TÜV hat? Schließlich könnte das jeder sagen, ohne dass es stimmen müsste. Welche Strafe hätte mich so erwarten können?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo,

besonders tragisch ist das zunächst nicht. Wenn man den Termin um mehr als zwei bis vier Monate überschreitet ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15€ fällig. Erst wenn man um vier bis acht Monate überschritten hat zahlt man 25€. Mehr als acht Monate ziehen dann zwei Punkte in Flensburg und 40€ Bußgeld nach sich.

Hier ist der Link zum Bußgeldkatalog den der ADAC online hat.

» SariKari » Beiträge: 371 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 100 Beiträge


So ein Problem hatte ich auch. Schau mal hier. Da kann man ein paar Erfahrungen zum Thema lesen. Es scheint wirklich von der Laune der Beamten abhängig zu sein. Ich hab mich damals extra noch telefonisch informiert und da wurde mir gesagt, dass feste Termin oder die Aussage, dass man gerade auf dem Weg zum TÜV ist absolut nichts bringen. Wie schon im anderen Thema erwähnt hat man zum Zeitpunkt der Kontrolle die Ordnungswidrichkeit längst begangen und da wäre normalerweise ein Bußgeld fällig. Wie man aber nachlesen kann, haben die Beamten bei einigen schon beide Augen zugedrückt. :wink:

Bei ein paar Wochen muss man sich keinen Kopf machen was die Strafen angeht. Korrekt ist es natürlich nicht, da abzusehen ist, wann man zur nächsten Hauptuntersuchung muss. Dafür wird man aber eben zurückdatiert und hat durch die Verzögerung keinen Vorteil. Bei mir war es letztendlich so, dass der Wagen dann doch noch einige Monate länger (fast 1 Jahr) still stand, die ganze Zeit aber angemeldet und versichert gewesen ist. Wäre ich so zum TÜV gefahren und in eine Kontrolle geraten, hätte ich trotzdem zu Recht Punkte plus Geldstrafe verpasst bekommen. Ich hab den Wagen direkt vom Getriebeeinbauer zur Abnahmestelle karren lassen. Schon vorher war klar, dass es allein schon aus Sicherheitsgründen eine Vollabnahme geben würde. Da wusste ich, dass genauer hingeguckt wird und bei Bestehen alles in Ordnung ist und habe eine frische und nicht zurückdatierte Plakette bekommen.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich bin einmal bewusst mit abgelaufenen TÜV herumgefahren weil mein KAT kaputt war und ich auf mein neues Auto wartete. Vorher hatte ich mich über die zu erwartenden Buß- oder Verwarngelder informiert. Es ist so wie die Vorredner schon geschrieben haben, so richtig dramatisch wird es erst nach sechs Monaten wenn es auch Punkte für diese Nachlässigkeit gibt. Aber mal ehrlich, wann wird man schon einmal von der Polizei angehalten oder gerät in eine Verkehrskontrolle. Das ist wirklich höchst selten wenn man nicht gerade zur Zielgruppe gehört.

Der einzige Unsicherheitsfaktor aber wäre vielleicht noch die Versicherung, es könnte sein dass die im Schadensfall mit der Regulierung dann Probleme machen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Mir ging es ähnlich wie hooker, ich bin auch schon mal kurz ohne gültigen TÜV gefahren. Das Problem war, dass die Reparatur um das Auto durch den TÜV zu kriegen sehr teuer war und den Wert des Autos nicht erhöht hätte. Da wollte ich dann lieber ein neues Auto kaufen, was aber auch nicht so schnell möglich war, daher habe ich mich dann auch kundig gemacht und hätte dann halt eher die Strafe in Kauf genommen – in 12 Wochen bin ich aber nie angehalten worden. Es ist mir durchaus bewusst, dass das Verhalten nicht unbedingt korrekt ist, allerdings bin ich inzwischen schon häufiger mit Menschen in Kontakt gekommen, die in solchen und ähnlichen Fällen erst mal abwägen, was teurer kommt und im Zweifelsfall dann die günstigere Strafe in Kauf nehmen würden.

Neben einem Problem beim Verkauf des Fahrzeuges, der Ankäufer hätte mit TÜV vielleicht noch 100 Euro mehr gezahlt, kann es bei einem Unfall tatsächlich Probleme mit der Versicherung geben. Allerdings wird der Halter in der Regel aber nur dann in Regress genommen, wenn die Versicherung den Schaden regulieren soll und zusätzlich der Fahrzeugzustand den Unfall mit verursacht hat. Der Laie wird sich sicher mit einer solchen Beurteilung schwer tun, aber Versicherer setzen dann schon gern mal entsprechende Gutachter ein.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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