Darf man die Asche eines Toten vergraben wo man will?
Ich gucke gerade Zwei bei Kallwass und bin recht verwirrt. Hier wurde nämlich erwähnt, dass die junge Witwe die Urne ihres Mannes zu Hause hatte und sie dort am liebsten unter dem einen Baum vergraben wollte.
Allerdings war ich bisher der Meinung, dass so etwas in Deutschland verboten ist und man nicht einfach die Asche vergraben oder verteilen darf, wo man möchte. Oder habe ich da etwas in den falschen Hals bekommen? Ich erinner mich nämlich noch vage an einen Prozess in den Medien, wo eine Frau die Asche ihres Mannes in eine Sanduhr machen wollte und dies verboten war. Wie sind denn nun die genauen Regeln, oder darf man doch frei Hand entscheiden, wie man es mit den eingeäscherten Überresten handhabt?
In Deutschland ist es nicht erlaubt, sterbliche Überreste irgendwo aufzubewahren oder zu vergraben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um den Leichnam, Teile davon oder die Asche, die aus den Krematorien kommt, handelt.
In einigen Nachbarländern ist es jedoch möglich, die Urne samt Asche bei sich zu Hause oder sonstwo aufzustellen oder zu vergraben. In Deutschland muss dies (das Vergraben) jedoch von einem Bestatter vorgenommen werden und darf auch nur auf dafür vorgesehenen Plätzen erfolgen, in aller Regel also ein Friedhof.
Nein, man kann nicht machen was man will. Rechtlich gesehen sind Erdbestattungen mit Feuerbestattungen gleichzusetzen. Damit müssen die Überreste des Verstorbenen auch ordnungsgemäß auf einem Friedhof begraben werden. Ein sogenannter Friedhofszwang.
Natürlich verstehen einige Angehörige das nicht. Man will aber verhindern, dass den Überresten im Prinzip etwas pietätloses passiert. Denn im Prinzip können die Angehörigen ja alles mit den Überresten machen, was sie wollen. Das soll verhindert werden.
Es kann aber durchaus sein, dass dieses Gesetzt mal geändert wird.
Wobei der Begriff Friedhofszwang auch nicht zwingend erforderlich ist, denn was sich heutzutage alles schon "Friedhof" nennt, erfüllt manchmal nicht die einfachsten Grundlagen eines Friedhofes.
So gibt es zum Beispiel seit mehreren Jahren die Option, sich in einem Waldfriedhof begraben zu lassen, der zwar durch Einzäunung vom restlichen Wald abgetrennt wird, aber ansonsten dem Wald ähnelt, der ihn umgibt. Kreuze, Grabsteine oder ähnliches gibt es nicht, nur an dem entsprechenden Baum wird ein Hinweis gesetzt, das hier eine Urne begraben liegt (komplette Gebeine dürfen nicht vergraben werden, nur Ascheurnen).
Hier wäre es mal Zeit an der Politik, genauere Richtlinien für einen Friedhof zu entwerfen und festzulegen, aber das bringt die Politik nicht zustande.
Ich habe im vergangenen Jahr an einer Beerdigung auf einem Waldfriedhof teilgenommen, das erste Mal. Dieser Waldfriedhof befindet sich auf einer Höhe von 240 Metern. Es ist ein Laubmischwald, sehr schön und ruhig gelegen. Einzäunen könnte man das Stück Wald nicht. Es ist nicht ebenerdig gelegen und wenn man nicht vorsichtig ist, rutscht man über Holz und Brombeerbüschen den Hang runter. Es ist also nicht unbedingt erforderlich, dass ein Ruheforst abgezäunt wird. An den Bäumen ist ein kleines Schild mit einer Nummer angebracht.
Ich kann mich noch erinnern, dass meine Mutter mit uns Kindern zusammen hier immer schöne dicke Waldbeeren gesucht haben, einen ganzen Wassereimer voll. Der Weg hinauf auf den Berg war zwar immer langatmig, aber oben angekommen, hat man eine tolle Sicht über die Stadt. Dieser kleine "Gebirgszug" zieht sich ziemlich weit um die Stadt.
Bremen erlaubt seit 2015 das Verstreuen der Asche Verstorbener auf Privatgrundstücken. Ansonsten funktioniert die Nummer natürlich heimlich. Man muss nur wissen, wie es geht. Man kann die ausländischen Gesetze nutzen und begeht hier nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Umgebung pietätvoll ist.
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