Mixa ist zurück

vom 15.06.2010, 16:25 Uhr

Walter Mixa ist doch ein verrückter Kerl. Erst diese Vorwürfe gegen ihn und jetzt ist er einfach so wieder in seine Wohnung zurückgekommen. Ich finde, dass er hinter Gittern gehört, gerade jetzt, wo er meint, dass sein normales Leben einfach so weitergehen kann. Für mich ist er schuldig und gehört hinter Gittern und nicht zurück in sein normales Leben kommen. Was haltet ihr von ihm? Ist er schuldig oder nicht?

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ich würde mich hüten, irgendjemanden als schuldig zu bezeichnen, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Selbst einem Herrn Mixa gestehe ich zu, dass er bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten hat - auch wenn ich zugeben muss, dass es mir im konkreten Fall nicht ganz leicht fällt.

» RopiusK » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Die Vorwürfe gegen Bischof Mixa sind ja doch schon sehr erdrückend. Es sind so viele Anklagen laut geworden, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass er komplett unschuldig ist. Wenn er sich rein gar nichts zu Schulden kommen lassen hat, warum ist er dann von seinem Amt zurück getreten? Das wäre ja dann nicht nötig gewesen. Also muss an den Vorwürfen ja schon irgendwas dran sein.

Ich muss allerdings zustimmen, dass jeder mutmaßliche Verbrecher so lange als unschuldig gilt, bis das Gegenteil eindeutig bewiesen ist. Und das gilt natürlich auch für Bischof Mixa. In diesem konkreten Fall fällt es aufgrund der sehr schwerwiegenden Vorwürfe natürlich schwer, an die Unschuld des Angeklagten zu glauben, aber solange er nicht offiziell von einem Gericht verurteilt wurde, muss er weiterhin als unschuldig gelten. Wie man darüber auch immer denken mag.

» Sebbe2307 » Beiträge: 197 » Talkpoints: 14,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



fcbtill hat geschrieben:Für mich ist er schuldig und gehört hinter Gittern und nicht zurück in sein normales Leben kommen.

Hier ist es ein wenig schade, dass du nicht wenigstens andeutest, in welcher Beziehung er für dich schuldig ist und welcher unterstellte (Straf)Tatbestand ausreichend wäre, eine Haftstrafe zu fordern?

Reicht eigentlich allein die Tatsache, dass er trotz Prüfung seitens der Staatsanwaltschaft, immer noch frei herumläuft nicht aus, um eben zu wissen, dass es nicht genügend Verdachtsmomente für irgendeine der unterstellten Taten gibt? Und wie schon geschrieben benennst du ja noch nicht einmal etwas.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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