Hausratversicherung in Wohngemeinschaft
Zu einer eigenen Haftpflichtversicherung habe ich es inzwischen geschafft und wollte mir dann nun noch eine Hausratversicherung zulegen, da ich diese inzwischen doch als sehr wichtig erachte. Es gibt da nur ein kleines Problem. Ich wohne in meiner Wohnung ja nicht alleine, sondern mit meiner besten Freundin zusammen. Wir stehen auch beide im Mietvertrag, also es ist keien offiziell niedergeschrieben WG wie bei manchen.
Tja nun hat meine Mitbewohnerin aber schon aus ihrer Vorwohnung eine Hausratversicherung und diese dann auf diese Wohnung umgemeldet. Doch wie ist dies denn nun wenn wirklich mal ein Wasserschaden entsteht. Würde ihre Versicherung dann 50% übernehmen und ich müsste den Rest machen, oder wie funktioniert das denn? Oder wie wäre es wenn jede von uns eine eigene Hausratversicherung hat? Was wäre insgesamt also am günstigsten? Nicht das das in einem Ernstfall im Chaos endet. Ich hätte mir sogar schon eine Versicherung ausgeguckt, möchte aber gerne vorher noch auf Nummer sicher gehen.
Ich würde prinzipiell erst einmal die Versicherung der Mitbewohnerin kontaktieren und mich erkundigen, ob Du automatisch mitversichert bist oder falls nicht, es eine Möglichkeit gibt mit in die Versicherung aufgenommen zu werden. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man für eine Wohnung eine doppelte Absicherung braucht. Aber die Versicherung kann Dir da sicherlich am besten Auskunft geben.
Für eine Wohnung kann es eigentlich auch nur eine Hausratversicherung geben, denn man nutzt ja beispielsweise das Bad und die Küche gemeinsam. Die Wohnung hat eine bestimmte Größe, die auch im Mietvertrag beziffert ist. Das ist beispielsweise eine Ausgangsbasis für eine Hausratversicherung.
Pro Quadratmeter wird dann ein Betrag festgesetzt und damit die gesamte Versicherungssumme insgesammt bestimmt. Weiterhin hat man dann auch noch gewisse Optionen zur Auswahl, die man in den Vertrag mit aufnehmen kann. Aber für einen Haushalt kann man immer nur eine Versicherung abschließen. Man trägt dann eben den Mitbewohner mit ein. Im Zweifelsfall gilt immer der derzeitige Mietvertrag.
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