Klausur zum "Nachtermin" schreiben möglich?
Hallo,
da man zu Zeiten der Bachelor-Studiengänge neben einer Vielzahl von Vorlesungen und sonstigen Veranstaltungen auch genauso viele Klausuren schreiben muss und diese dann auch meist innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums geschrieben werde, stellte sich uns nun die Frage ob es vielleicht möglich ist, dass man die Klausur nicht zum eigentlichen Termin am Ende des Semesters schreibt, sondern erst die "Nachklausur", also die Klausur, die für die Studenten ist, die bei der ersten Prüfung durchgefallen sind.
Unser Hochschulprüfungsamt ist der Meinung, dass es ihnen egal sei und man ohne Probleme die Klausur später schreiben darf, sodass es keinen Unterschied macht ob man die Klausur direkt am Ende des Semesters schreibst oder eben erst ein paar Monate später.
Jedoch hat sich der ein oder andere Professor jetzt so geäußert und gemeint, dass er da etwas dagegen hätte und die Klausur am Ende des Semesters geschrieben werden muss, da man sonst auch nicht an der späteren Klausur teilnehmen dürfte. Dass das Prüfungsamt dies anders sieht hat ihn eigentlich gar nicht interessiert, sodass er gemeint hat, dass er da noch einmal mit dem Prüfungsamt reden wird und dies klarstellen wird.
Daher die Frage: Ist es möglich die Klausur zum späteren Zeitpunkt zu schreiben? Kann der Professor uns wirklich verbieten, dass wir die Klausur später schreiben oder kann er das Prüfungsamt nicht "überstimmen"?
Letztlich ist das bindend was in der Studien- und Prüfungsordnung steht und da das Prüfungsamt diese kennen sollte, ist davon auszugehen, dass das Prüfungsamt im Recht ist. Problematisch könnte es nur dann werden, wenn man sich für die Klausuren/Prüfungen anmelden muss und dies schon getan hat. Dann werden die Prüfungen ohne ein Entschuldigung wie einen Krankenschein als durchgefallen gewertet.
Problematisch könnte eben nur werden, dass ihr trotzdem immer noch beim gleichen Prof. eure Arbeit schreiben müsst und wenn dieser auf seiner Meinung beharrt und grantig ist, weil er vom Prüfungsamt zurückgepfiffen wird, kann er ja durchaus am Schwierigkeitsgrad der Klausur arbeiten und die Nachklausur wird schwerer. Ist ja meist nur schwer nachzuweisen, dass sie wirklich objektiv schwerer ist.
Aber wie gesagt, im Endeffekt ist es völlig egal was ein Professor meint, wenn er damit eine andere Meinung vertritt als die Prüfungsordnung.
Hallo,
was genau in der Prüfungsordnung steht kann ich jetzt nicht sagen. Allerdings habe ich gesagt bekommen, dass das Prüfungsamt die beiden Klausuren als gleichwertig ansieht und es für das Prüfungsamt keinerlei Unterschied zwischen der eigentlichen, frühen Klausur gibt und der Nachklausur. Das heißt also, dass es für das Prüfungsamt egal ist ob man bereits die eigentliche Klausur geschrieben hat oder erst bei der späten Prüfung beginnt. Deswegen denken wir ja, dass es von dieser Seite keinerlei Probleme geben wird.
Die Frage ist eben nur ob unser Professor vielleicht so auf das Prüfungsamt einwirken kann, dass sie diese Regelung wieder zurück nehmen und wir dann doch nicht mehr später schreiben können. Aber ich kann mir nun einmal nicht vorstellen, dass das Prüfungsamt zu uns sagt, dass dies kein Problem darstelle und sie da nicht dagegen haben, aber unser Professor sich gleich dagegen auflehnt.
Die Ordnungen sollten auf der Interseite der Uni/FH stehen und nachzulesen sein. Aber das Prüfungsamt wird da ja nichts interpretiert haben, sondern wissen was drin steht und euch dementsprechend eine Auskunft geben. Also müsste der Professor darauf hinwirken, dass die Prüfungsordnung geändert wird und das geht auch nicht so schnell und vorallem treten Änderungen nicht in wenigen Tagen in Kraft. Also da wird schon nichts passieren.
Aber wenn du sagst, das Prüfungsamt sieht beide Klausuren als gleichwertig an, was haben sie euch denn genau gesagt? Rein von der Wertung her sind solche Klausuren immer gleichwertig. Vielleicht haben die Leute vom Prüfungsamt auch nur das gemeint, dass es sich nicht negativ auf die Note auswirkt, wenn man die erste Klausur nicht mitschreibt oder durchfällt. Wichtig wäre eben nur, dass es nicht als Durchgefallen gewertet wird, damit ihr keine Chancen verspielt.
Was die genaue Regelung betrifft kann von Studiengang zu Studiengang verschieden sein. Allgemein würde ich aber behaupten, dass dich der Professor nicht dazu zwingen kann an der ersten Klausur teilzunehmen.
Wichtig ist dabei vor allem Dingen, ob bei dir eine Klausur als ein Versuch gilt oder eine Klausur mit Nachklausur ein Versuch ist. Wenn letzteres der Fall ist, ist es ja ohnehin egal.
Wenn es aber so ist, dass jede einzelne Klausur als Versuch gilt, solltest du unbedingt vorher abklären, ob die Nachklausur unabhängig von der eigentlichen Klausur gewertet wird. Sonst kann es passieren, dass dir für die Klasur, an der du gar nicht teil nimmst, ein Fehlversuch angerechnet wird.
Wenn es aber so ist, dass jede einzelne Klausur als Versuch gilt, solltest du unbedingt vorher abklären, ob die Nachklausur unabhängig von der eigentlichen Klausur gewertet wird. Sonst kann es passieren, dass dir für die Klasur, an der du gar nicht teil nimmst, ein Fehlversuch angerechnet wird.
In diesem Fall muss ich mich aber vorher für die eigentliche Klausur angemeldet haben, da ich ja sonst durch keine Prüfung durchgefallen bin, die ich hätte bestehen müssen. Denn ohne Anmeldung habe ich keinerlei Verpflichtung eine Leistung zu erbringen.
Aber ich habe vorhin eine E-Mail von unserem Professor bekommen, in der er scheinbar bemerkt hat, dass er es uns nicht verbieten kann an der späteren Klausur teilzunehmen. Das Prüfungsamt hat ihm den Sachverhalt wohl noch einmal genau erklärt und nun können wir selbst entscheiden zu welchem Termin wir schreiben wollen.
Also ich denke, dass der Professor euch generell schon das Schreiben zum zweiten Termin untersagen kann, wenn ihr den ersten nicht wahrgenommen hat. Zwar kommt es auf den genauen Wortlaut der Prüfungsordnung an, aber wenn die Klausur, die am zweiten Termin geschrieben wird, explizit als Nachschreib-Klausur angeboten wird, ist sie eben auch nur für die Nachschreiber.
Allerdings könntest du das Problem dann so lösen, dass du dich zwar schon für den ersten Termin anmeldest, aber entweder nicht hingehst oder aber ein leeres Blatt abgibst, so dass deine Klausur als "durchgefallen" gewertet wird und du auch zum zweiten Termin schreiben darfst.
Darauf bin ich auch schon bekommen. Jedoch ist dann so, dass man einen Versuch verschenkt hat und die Klausur eben nur noch ein weiteres mal wiederholen darf, wenn man dann die Nachklausur nicht bestehen sollte. Unter diesen Umständen wäre es dann besser, wenn man an dem Tag der ersten Klausur krank wäre, sodass man eben den ersten Versuch nicht als Fehlversuch gewertet bekommt.
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