Welche Papiere zur Autozulassung/Ummeldung mitnehmen?

vom 01.06.2010, 13:13 Uhr

Wie ich hier im Forum schon öfters erwähnt habe, sind mein Mann und ich in unser neues Haus gezogen. Dieses befindet sich in einem anderen Bundesland wie die Wohnung, in der wir seither gewohnt haben. Durch diesen Umzug bedingt, muss ich nun auch mein Auto ummelden. Das möchte ich am liebsten noch diese Woche erledigen, weiß aber nicht so genau, welche Papiere ich dafür benötige und wie die Ummeldung von statten geht, da ich noch nie mein Auto anmelden oder ummelden musste, da das seither mein Vater für mich erledigt hatte, der aber zur Zeit nicht im Lande ist.

Welche Papiere/Dokumente muss ich dann mit auf die KFZ-Zulassungsstelle mitnehmen? Was benötige ich außer meinem Personalausweis, dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeugbrief des Autos noch?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Zur Autozulassung wäre noch die TÜV Bescheinigung und die elektronische Versicherungsbestätigung (die sogenannte eVB Nummer) notwendig. Weil es aber bei Dir um eine Ummeldung geht, kann es natürlich sein, dass dies nicht notwendig ist.

Über die bestandene TÜV Prüfung informiert ja das Kennzeichen (Plakette) und da das Fahrzeug schon angemeldet ist, kann ein bestehender Versicherungsschutz für dieses Fahrzeug unterstellt werden. Ein vorsätzliches Fahren ohne Versicherungsschutz wäre soweit ich weiß nicht nur eine Ordnungswidrigkeit!

Allerdings würde ich mich so nicht darauf verlassen und einfach die TÜV Unterlagen mitnehmen (die man sowieso vorhalten muss) und wegen der eVB bei der Versicherung anrufen. Das geht dann nämlich sofort telefonisch, ohne die Zusendung einer Doppelkarte, was ja früher notwendig war.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und der, sofern noch extra durchgeführt, Abgasuntersuchung sind unbedingt mitzunehmen. Ohne diese Unterlagen wird keine Zulassung erteilt, da sind die Behörden hierzulande etwas eigen.

Ebenso verhält es sich mit der eVB, die Zulassungstellen müssen sich auch bei umschreibung davon überzeugen, dass für das Fahrzeug eine Deckungszusage besteht. Der Personalausweis ist auch wichtig, er sollte ja schon auf die neue Gemeinde/Adresse ausgestellt sein.

Wenn das Fahrzeug nicht auf einen selber, sondern auf den Ehegatten zugelassen werden soll, ist eine schriftliche Vollmacht und der Personalausweis des Vollmachtgebers ebenso notwendig. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bzw. Fahrzeugschein und -brief müssen ebenfalls mitgebracht werden.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Diese eVB-Nummer ist dann so etwas wie die Doppelkarte. Die hatte ich ganz vergessen aufzuführen. Die gibt es dann anscheinend nicht mehr, oder? Als Ersatz gilt dann diese eVB? Muss ich da zur Versicherungsgesellschaft direkt fahren oder reicht da eine telefonische Auskunft über die Nummer, die mir die Versicherungsgesellschaft so, ohne irgendwelche Papiere geben kann?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Nettie hat geschrieben:Diese eVB-Nummer ist dann so etwas wie die Doppelkarte

Ja, die eVB Nummer ersetzt in Zukunft die Doppelkarte, welche man sich ja immer etwas umständlich hat zuschicken lassen müssen.

Nettie hat geschrieben:Muss ich da zur Versicherungsgesellschaft direkt fahren oder reicht da eine telefonische Auskunft über die Nummer

Das schöne und unglaublich praktische bei dieser eVB Nummer ist, dass das wirklich telefonisch zu lösen ist. Dazu braucht man weder einen Mailaccount, ein Fax oder einen Briefkasten. Die Versicherungsgesellschaft, die bereit ist, die Versicherung zu übernehmen, übermittelt Dir lediglich diese (siebenstellige) Zahlen- und Buchstabenkombination telefonisch. Und mit der Nummer (am besten man notiert sich diese :lol:) geht man dann zur Zulassungsstelle. Natürlich muss man die anderen Unterlagen auch mitnehmen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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