Handbremse Verschleißteil?

vom 01.06.2010, 12:09 Uhr

Hallo,

wenn man einen Gebrauchtwagen kauft hat man ja die Gewährleistung für mindestens ein Jahr. Mängel die in dieser Zeit auftreten müssen behoben werden. Nun versucht natürlich der Händler bzw. die Werkstatt gern ein Teil aufgrund von Verschleiß nicht kostenlos zu reparieren.

Bestimmte Teile sind sicher Verschleißteile, insbesondere der Bremsen. Was ist aber wenn die Handbremse nicht mehr vernünftig bremst, hängt das dann davon ab welches Teil der Bremsanlage genau defekt ist?

» SariKari » Beiträge: 371 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Handbremse gehört zu den Bremsen und ist damit auch ein Verschleißteil. Das heißt aber nicht, dass man in so einem Fall den Schaden auf jeden Fall selbst bezahlen muss. Erstmal hängt es davon ab, ob man das Fahrzeug privat oder von einem Händler gekauft hat.

Bei einem Privatkauf tritt die so genannte Beweislastumkehr nämlich bereits bei der Fahrzeugübergabe ein. Beweislastumkehr bedeutet, dass der Käufer in der Beweispflicht ist. Er muss beweisen, dass der Schaden bereits beim Erwerb des Fahrzeugs vorhanden war.

Hat man das Fahrzeug bei einem Händler gekauft, tritt die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten ein. Das heißt, in den ersten 6 Monaten nach dem Fahrzeugkauf muss der Händler beweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorhanden war. Erst nach Ablauf dieser 6 Monate ist der Käufer beweispflichtig.

Aber selbst nach Ablauf dieser Zeit kann man natürlich immer noch auf den guten Willen des Händlers hoffen. Oftmals kann man, wenn ein Teil am Auto so kurz nach dem Kauf kaputt geht, mit dem Händler verhandeln, dass man sich die Kosten teilt oder man kann sich irgendwie anders einigen. Man muss halt nur fragen.

» Sebbe2307 » Beiträge: 197 » Talkpoints: 14,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@Sebbe2307
Zunächst geht es hier sicher um den Kauf von einem (Gebrauchtwagen)Hänlder. Und dann geht es schon gar nicht mehr um eine Beweislast oder nicht. Denn bei einem Verschleißteil ist es nicht entscheidend, ob es schon bei der ersten Heimfahrt oder nach 5,5 Monaten zu ersetzen ist. Der Käufer hat hier gerade zu stehen.

Vielmehr geht es um die grundsätzliche Frage, ob die Handbremse ein Verschleißteil ist oder nicht. Und ich würde hier eher dazu tendieren, dass sie das nicht ist. Käme aber auf das genaue Schadensbild an. Ein defekter Bremssattel kann ein Verschleißteil sein (wird wohl auch sein) wohingegen ein Nachziehen der Züge schon einen Mangel im Sinne der Gewährleistung darstellen sollten.

Sebbe2307 hat geschrieben:Man muss halt nur fragen.

Aber ein kluger Händler wird immer (!) darauf pochen, dass es sich um ein Verschleißteil handelt. Ganz gleich, um was es geht. Alles andere wäre kundenfreundlich aber wirtschaftlich unklug! Mit dem Erfolg, dass er nur bei hartnäckigen Kunden seiner Pflicht nachkommen muss.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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