Gibt es eine Regelung für das Fahrradabstellen?

vom 01.06.2010, 09:20 Uhr

Ich möchte mit dem Fahrrad in die Arbeit fahren und darf das Rad aber nicht mit ins Büro nehmen. Einerseits weil dann im Aufzug wenig Platz wäre und auch Kunden mitfahren könnten und andererseits weil dafür einfach nicht genug räumlicher Platz wäre. Sie könnten die Durchgänge behindern und im Notfall vielleicht sogar behindernd sein, wenn ein Feueralarm losgeht.

Vor unserem Bürogebäude gibt es keinen Platz für Fahrräder zum abstellen. Es gibt keine Fahrradständer und nur wenige Haltetafeln. Diese sollte man aber freihalten, weil genau dort sehr viele Leute warten - da es sich um eine Bushaltestelle handelt. Einzig auf der anderen Seite der Straße gibt es ein Straßenschild für eine Kurzparkzone, da könnte man ein Rad anschließen und befestigen.

Darf ich denn mein Fahrrad an eine Straßenlaterne oder Straßenschild/Haltetafel anschließen oder ist dies verboten? Ich wohne in Wien und habe schon viele Fahrradständer gesehen, nur leider gibt es keinen einzigen in der Nähe von unserem Büro. Was passiert wenn mein Rad unrechtmäßig an einem Schild befestigt ist? Darf die Polizei dann das Fahrrad kassieren oder mir ein Bußgeld aufzwingen

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» misses_jessica » Beiträge: 963 » Talkpoints: -4,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Die Polizei wird dein Fahrrad wohl kaum beschlagnahmen. Du darfst dein Fahrrad an einem Straßenschild befestigen, ebenso an einer Straßenlaterne laut ÖBB. Allerdings musst du darauf achten, dass dein Fahrrad den Fußgänger- und Fließverkehr nicht beeinträchtigt. Es müssen 2,50 Meter Restbreite auf dem Gehsteig bleiben. Und du darfst nichts beschädigen.

Hast du mal versucht, deinen Chef zu bewegen, einen Fahrradständer zu beschaffen?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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