Verfallen Leergutbons irgendwann?

vom 31.05.2010, 14:03 Uhr

Eine ganz kurze und einfache Frage: Kann ich die Pfandbons, die ich im Supermarkt bekommen unbegrenzt lange einlösen oder verfallen diese irgendwann?

Ich habe zur Zeit Leergut im Wert von vielleicht 20 - 30 € und muss gerade nicht so viel einkaufen.

» Pacer » Beiträge: 72 » Talkpoints: 0,29 »



Ich glaube, dass ist unterschiedlich. Wir habe ein Kaufpark in der Nähe, da steht auf dem Automaten, wo man die leeren Flaschen rein tut, dass der Leergutbon innerhalb der nächsten 24 Stunden einzulösen ist. Das ist aber nicht in allen Supermärkten so. Ich würde sicherheitshalber den Bon demnächst einfach mal einlösen, du musst das Geld schließlich nicht für Dinge aus dem Supermarkt einlösen, sondern es dir in bar auszahlen lassen.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ehrlich gesagt wüsste ich keine Begründung, welche dafür sprechen würde, dass man die Bons innerhalb von einer bestimmten Frist einzulösen hätte. Immerhin kann es jederzeit passieren, dass man den Bon vergisst (im Portmonee) und evtl. länger nicht mehr am Laden vorbeikommt. Dann wäre das eine massive Benachteiligung des Kunden, welche wirklich durch nichts zu rechtfertigen wäre.

Hinzu kommt, dass dann der Markt ja auch Einnahmen hätte, für die keine Waren anfallen. Schließlich ist das Pfand ja eingezahlt worden und liegt praktisch (Buchungtechnisch) bereit zur Auszahlung! Das Leergut wäre ja auch schon zurück gebracht worden.

Wenn also nach einer längeren Zeit der Bon nicht angenommen werden würde, dann würde ich den Leiter der Filiale darum bitten, mir zu erklären, welche Verordnung dies gestattet und auf welcher Rechtsgrundlage diese beruht. Denn es ist ja nie ausgeschlossen, dass Märkte es sich zu ungunsten der Kunden bequem machen wollen. Im Zweifel kann man ja seine leeren Flaschen zurück verlangen. ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich habe es hier schon einmal ausführlich angesprochen: Pfandbon von Sommer 2008 noch gültig?

Pfandbons / Leergutbons sind mindestens 3 Jahre gültig so wie auch andere "Gutschriften" wie Gutscheine usw. eine zeitliche Begrenzung darunter ist nicht zulässig. Ausnahme: es wird explizit in den AGB geregelt indem man es z. B: als Inhaberschein ausschreibt, da kann man u. U. die Fristen auch darunter drücken. Würde sich das Geschäft weigern den Bon für das Pfand / Leergut einzulösen wäre dies Unterschlagung.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^