Hausratversicherungen: Sie müssen nicht immer zahlen

vom 31.05.2010, 11:24 Uhr

Eine Hausratversicherung haben viele abgeschlossen und sie ist durchaus sinnvoll. So zahlen die Hausratversicherungen nicht jeden Schaden, oftmals sind diverse Schäden ausgeklammert. Dabei kommt es auch nicht darauf an, wie teuer die Versicherung ist. So ist eine teure Hausratversicherung nicht unbedingt besser wie eine billige Hausratversicherung. Sie haben alle die gleichen Kernleistungen, zu denen gehören die Regulierungen von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub und Sturm. Alles andere kann, muss aber nicht mitversichert sein, oftmals kann man aber auch einzelne Posten zusätzlich versichern.

So zahlt eine Hausratversicherung nur bei Einbruchdiebstahl, wenn also bei einer Wohngemeinschaft ein Mitbewohner etwas entwendet, oder die Hausangestellten, wie zum Beispiel eine Putzfrau etwas stiehlt, dann kommt dafür die Versicherung nicht auf. Das Gleiche gilt auch, wenn zum Beispiel eine Balkontüre offen stand und dadurch der Dieb in das Haus kam. Dafür zahlt die Versicherung nicht nur für gestohlene Gegenstände aus dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, sondern auch, wenn man Urlaub in einem Hotel oder einer Ferienwohnung macht und dort etwas gestohlen wird. Auch dort gilt der Versicherungsschutz, vorausgesetzt, das er Aufenthalt nicht länger als 3 Monate betrug. Auch bei einem Einbruch ins eigene Auto zahlt unter Umständen die Hausratversicherung, so kann sogar bei einem Aufbruch in einem Parkhaus Versicherungsschutz bestehen, wenn das Parkhaus durch Rolltore oder verschlossene Türen für den Einbrecher nicht frei zugänglich war.

Es sind auch nicht alle Schäden, die ein Sturm anrichtet, automatisch versichert. So ist ein Sturm auch erst ein Sturm ab der Windstärke acht. Schäden durch den Sturm an Gartenmöbeln werden nicht ersetzt, das gilt auch für Schäden durch eindringende Feuchtigkeit durch offene Fenster oder Türen. Sollten die Gartenmöbel gestohlen werden, sind auch diese oftmals nicht mitversichert. Dies geht aber durch eine zusätzliche Versicherung mit extra Prämie. Nur wenige Versicherungsanbieter haben diese Leistung ohne zusätzlichen Aufpreis versichert.

Viele denken auch, dass alle Wasserschäden grundsätzlich versichert sind, dies ist aber nicht der Fall. So sind nur Schäden, die durch einen Wasserrohrbruch geschehen, versichert. Dies kann auch der Wasserzulaufschlauch der Waschmaschine sein, sollte dieser platzen. Schäden, die durch Grundwasser, Überschwemmung oder Hochwasser verursacht werden, sind von der Regulierung ausgeschlossen. Auch wenn eine Wasserflasche durch zu hohen Druck explodiert und dadurch ein Schaden entsteht, bezahlt die Versicherung nicht. Dafür steht sie für Schäden gerade, die durch eine Explosion eines Gasherds oder einer Implosion eines Fernsehers gerade.

Bei Brandschäden heißt es auch nicht immer, dass alle Schäden gezahlt werden. So ist rein rechtlich gesehen, ein Brand erst ein Brand, wenn ein Feuer sich alleine ausgebreitet hat. Wenn sich etwas durch Hitze verformt oder durch eine Zigarette einen Sengschaden entsteht, dann sind diese nicht abgedeckt. Ein Sengschaden wäre ein Schaden auf einer Tischplatte, die durch eine heruntergefallene Zigarette entsteht. Schäden an elektrischen Geräten, die nicht durch Feuer entstanden, sondern durch einen Kurzschluss entstanden sind, werden auch nicht ersetzt. Auch werden durch Blitzschlag entstandene Schäden nur ersetzt, wenn der Blitz direkt eingeschlagen ist oder wenn zum Beispiel ein Baum von einem Blitz getroffen wird und dann auf das Haus fällt. Schäden durch Überspannungsschäden, die durch einen Blitzschlag entstehen, der das Gebäude nicht getroffen hat, werden nur bezahlt, wenn diese extra versichert wurden.

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das sind ganz normale Versicherungsbedingungen. Wenn man sich alles genau durchliest, stellte man fest, dass manches was vorkommt, eben nicht machbar ist und nicht ersetzt werden kann aufgrund der Bedingungen. Wie zum Beispiel bei Einbruchdiebstahl das Beispiel von dir. Vielleicht lesen einige Versicherungsnehmer nur das Wort „Diebstahl“ und glauben, dass die entwendeten Sachen von Hausangestellten und Mitbewohnern von der Versicherung ersetzt werden. Wenn sie hören, wie es sich wirklich laut Versicherungsbedingungen verhält, sind sie erstaunt. Aber diese Unwissenheit kommt nur durch Flüchtigkeit zustande.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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