Hitze in Arbeitsstätte - beschweren?

vom 28.05.2010, 13:55 Uhr

Nehmen wir mal an, Person A arbeitet als Aushilfe auf 400-Euro-Basis in einem Zeitschriftengeschäft, das zu dem Unternehmen B gehört, das im ganzen Bundesland verteilt Zeitschriftengeschäften in Bahnhöfen und anderen Durchreisestätten unterhält. A ist durchschnittlich meist vier bis sieben Stunden lang pro Arbeitstag alleine in der eben benannten Filiale, pro Woche gibt es durchschnittlich drei Arbeitstage. Nun ist Person A vergangene Woche regulär zu seiner Abendschicht erschienen, stellte jedoch fest, dass in der Filiale auf Grund des vorherrschenden guten Wetters eine unbeschreibliche Hitze mit schlechter Luft in dieser Filiale.

Der Filialleiterin von A ist dieses Problem bekannt, verweist jedoch jedes Mal auf die drei Methoden, die Hitze in der Filiale lindern sollen: Tür zur Bahnhofsvorhalle öffnen, Fenster öffnen und einen alten klapprigen Standventilator benutzen. Nun wurde in den vergangenen Wochen mehrmals in die Filiale durch dasselbe Fenster eingebrochen, sodass sich Unternehmen B nun entschlossen hat, dieses Fenster durch eine nicht mehr zu öffnende Variante zu ersetzen, wodurch das einzig zu öffnende Fenster in der Filiale nun weggefallen ist. Die verbleibenden zwei Methoden, die A von seiner Filialleiterin vorgeschlagen wurden, sind jedoch auch nicht optimal, um die schlechte Luft in der Filiale zu senken. A ist dabei schon öfter aufgefallen, dass Kunden sich gewundert haben, dass die Luft in diesem Zeitungsladen stickig wäre, jedoch hat sich noch niemand richtig beschwert.

A ging deswegen vergangene Woche zu seiner Filialleiterin, um sich über die dauerhafte Hitze in der Filiale, die sich an sonnigen Tagen gegen Ende der Öffnungszeiten – also meist zu den Arbeitszeiten von A – durch das großzügige Schaufenster sogar noch verschlimmern. Da A auch von anderen Mitarbeitern zu Ohren gekommen ist, dass die Hitze im Hochsommer noch schlimmer ist, empfand er sein Handeln als dringlich, wurde aber von der Filialleiterin abgewürgt. Zwar wäre eine Lüftungsanlage vorhanden, diese jedoch defekt oder so verschmutzt, dass sie wohl nicht mehr funktioniere, eine Reinigung wäre zu teuer. Da der Bahnhof, in dem sich die Filiale befindet, unter Denkmalschutz steht, ist auch eine neue Klimaanlage unmöglich, da dies ein zu großer baulicher Eingriff wäre.

Nun steht A ziemlich verzweifelt da, weil er wie es aussieht der Hitze, die er sowieso nicht gut verträgt, ausgeliefert ist. Sollte sich A jetzt direkt an das Unternehmen B wenden, und somit seine Filialleiterin übergehen? Wie hoch müsste die Temperatur in der Filiale durchschnittlich sein, bevor es vom Gesetz her unzumutbar ist, in dieser zu arbeiten?

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Zunächst musst A mit seiner Beschwerde weiter hartnäckig bleiben! Hier scheinen unzumutbare Arbeitsbedingungen billigend in Kauf genommen zu werden. Aber eben nur, weil sich offenbar niemand genügend beschwert. Auch nicht die, die jenseits der Schichten von A an gleicher Stelle arbeiten müssen, obwohl sie gleich betroffen sind!

Malcolm hat geschrieben:Zwar wäre eine Lüftungsanlage vorhanden, diese jedoch defekt oder so verschmutzt, dass sie wohl nicht mehr funktioniere, eine Reinigung wäre zu teuer.

Da würde ich aber entgegnen, dass es nicht billiger wird, wenn man die Reparatur oder Reinigung vor sich her schiebt. Und irgendwann wird man es sowieso machen müssen. Dann ist es doch sinnvoll und klug, es dann zu machen, wenn der Nutzen auch sofort spürbar ist. Also sollte A weiter darauf drängen, so dass diese Arbeit von B beauftragt wird!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wir haben in unserem Gebäude durch Bauarbeiten rundherum leider auch oft Probleme mit der Lüftung und den Heizungen. Es kann teilweise bitterkalt sein, sodass wir hier mit Handschuhen und Jacke sitzen müssen und dann kann es so heiß sein, dass wir am liebsten im Bikini hier sitzen würden.

Uns hat ein Gespräch mit dem Chef weitergeholfen. Durchaus auch mit der Begründung dass man so nicht wirklich arbeiten kann und dies für die Mitarbeiter extrem unangenehm ist. Auch ist unsere Leistung nicht so gut, wie wenn Idealbedingungen herrschen würden. Nachdem auch noch Kunden in diesem Bereich betreut werden, ist es umso schlimmer. Sogar davor haben wir gewarnt, dass sich sicher bald ein Kunde beschweren könnte.

An der Stelle von A würde ich also hartnäckig bleiben und darauf verweisen, dass die Leistung bei diesen schlechten Bedingungen einfach nicht/oder schlechter erbracht werden kann. Nachdem es sogar eine Lüftungsanlage gibt und diese defekt ist, sollte genau dort angesetzt werden. In Österreich gibt es keine gesetzlich geregelte Höchsttemperatur. Als Richtwert wird allerdings 26°C angegeben, welcher nicht überschritten werden sollten. Möglichkeiten um sein Recht durchzusetzen wie mit einer Klage gibt es da leider nicht.

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» misses_jessica » Beiträge: 963 » Talkpoints: -4,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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