An Kasse mit falscher Karte bezahlt - was nun?

vom 26.05.2010, 21:19 Uhr

Nehmen wir an, Person A und Person B sind seit etwa einem Jahrzehnt ein Paar. Sie haben kein gemeinsames Konto, sondern jeder sein eigenes, was allerdings doch kaum eine Rolle spielt, da beide gleichermaßen von beiden beziehungsweise für den Bedarf beider Personen genutzt werden.

Nun hat Person A von Person B Bs Karte mitbekommen, weil beide bei derselben Bank sind und A dann eben auch gleich für B mit die aktuellen Kontoauszüge holen gehen kann. A hat nämlich keine Zeit dazu, also kann B das ja auch für A machen, wenn B ohnehin zur Bank geht.

Allerdings war B danach auch noch einkaufen und hat an der Kasse mit der Bankkarte bezahlt und unterschrieben. Erst später stellte sich heraus, dass B versehentlich As Karte verwendet hatte, weil er die eben noch einstecken hatte und beide Karten identisch aussehen (bis auf den eingestanzten Namen des Besitzers natürlich). A macht das nichts aus, dass seine Karte verwendet wurde.

Aber wie sieht es rechtlich aus? Wird irgendetwas passieren, weil B ja versehentlich As Karte genutzt hat und logischerweise dabei nicht As Namen verwendet hat (was ja Betrug wäre, oder etwa nicht?), sondern eben seinen eigenen, weil er ja auch glaubte, seine eigene Karte zu verwenden?

Jetzt bitte keine Grundsatzdebatten darüber, ob man seinem Partner seine Karte anvertrauen sollte, oder nicht. Mich interessiert allein, ob so eine Verwechselung irgendwelche Folgen hat, denn dass Unterschrift und Karte nicht zueinander passen (wegen eines völlig anderen Namens) ist ja offensichtlich. Müsste das der Bank nicht auffallen?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn A nichts dagegen hat, dass mit seiner Karte bezahlt wurde, dann ist es rechtlich nicht relevant. Wenn A allerdings eine Strafanzeige stellt, weil mit seiner Karte unberechtigt bezahlt wurde, dann kann B wegen Kreditkartenbetrug dran kommen.

Da die Kassiererin wohl aber auch nicht die Pflicht erfüllt hat und die Unterschriften verglichen hat, kann A sogar zur Kassierein gehen, was wohl eine Kündigung mit sich ziehen würde. Denn an der Kasse MUSS kontrolliert werden, ob die Unterschriften auch überein stimmen. Stimmen die Unterschriften nicht, muss ein Ausweis verlangt werden. Stimmt der Ausweis (der Name) nicht mit der Karte überein, dann darf die Kassierein die Karte gar nicht annehmen.

Es liegt also an A, was er macht. Schweigt er, weil B ja auch mit seiner Karte einkaufen gehen darf, dann hat es für keinen Folgen. Geht A aber hin und stellt eine Anzeige, dann kommt B dran und auch die Kassierein.

Anders sieht es aus, wenn mit Pinnummer gezahlt wird. Dann ist A selber dafür verantwortlich, weil er seine Nummer gegeben hat und die Kassiererin hat keine Verantwortung, weil sie bei der Pinnummer die Karte nicht kontrollieren muss. A kann dann höchstens hingehen und A anzeigen, weil A die Karte und den Pin unrechtmäßig erwoben hat. Aber da ja wiederum nichts dagegen hat, dass B mit der Karte gezahlt hat, ist es auch rechtlich irrelevant.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich denke solange B sich nicht an den Supermarkt oder an die Bank wendet um sich zu beschweren wird sehr wahrscheinlich nichts passieren und das Geld wird trotz falscher Unterschrift vom Konto abgebucht.

Ich hatte vor etwa einem Jahr einen vergleichbaren Fall, allerdings mit meiner Kreditkarte. Ich war in einer Tankstelle um mein Auto vollzutanken und habe eben mit Kreditkarte bezahlt. Irgendwie waren aber sowohl Kassiererin als auch ich selbst von unserem Gespräch miteinander so abgelenkt, dass ich nur meinen Beleg bekommen habe, ihren aber vergessen habe zu unterschreiben. Als mir das eingefallen ist, war ich aber schon zu Hause. Da ich deswegen ein schlechtes Gewissen hatte, es aber sehr weit gewesen wäre wieder zurück zu fahren, habe ich dort angerufen und meinen Fall geschildert. Dort sagte man mir, dass ich nicht extra wieder zur Tankstelle muss deswegen. Das Geld wird dennoch ganz normal abgebucht werden und die Unterschrift dient nur als Beleg, falls es mal Probleme geben sollte. Da ich ja bereits meine Ehrlichkeit bewiesen hatte, indem ich mich gemeldet habe, haben sie dann darauf vertraut, dass ich nicht plötzlich Ärger mache und plötzlich mein Geld zurückhaben möchte. Denn dann hätte die Tankstelle ein Problem gehabt, mir nachzuweisen dass ich die Karte dort benutzt habe.

Ich denke bei der ec-Karte wird es wohl genauso sein. Solange sich nachträglich niemand beschwert, dass das Geld unberechtigt abgebucht worden sei, wird es wahrscheinlich keine Probleme geben. Kann mir nämlich vorstellen, dass es sonst viel zu viel Aufwand wäre bei jeder ec-Karten-Transaktion, die mit Unterschrift bestätigt wird, zu kontrollieren ob alles seine Richtigkeit hat. Dies wird vermutlich erst dann gemacht, wenn es Probleme gibt.

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» Peanut » Beiträge: 444 » Talkpoints: 57,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Wenn A nichts dagegen hat, dass mit seiner Karte bezahlt wurde, dann ist es rechtlich nicht relevant.

Ich bezweifel, dass dies so richtig ist. Bei meinem letzten Einkauf im Baumarkt wurde es doch etwas mehr und so hatte meine männliche Begleitung gut zu schleppen. Als wir an der Kasse standen und ich bemerkt hatte, dass die Geldbörse noch Daheim lag, wollten wir mit seiner Karte zahlen. Vor der Verkäuferin sagte er dann, dass ich unterschreiben soll. Er hatte auf den Armen Kanthölzern gestapelt. An den Stift bin ich aber erst gar nicht gekommen. Laut Verkäuferin geht das nicht auch wenn der Karteninhaber einwilligt. Und selbst wenn er wie in unserem Fall daneben steht kann sie dies nicht erlauben. Wir mussten also erst alle Hölzer ablegen damit er unterschreiben konnte.

Bei dem Fall hier glaube ich aber nicht, dass es auffallen wird. Mich haben schon Überweisungen mit völlig falschem Namen erreicht. Der Überweiser hat alles etwas durcheinander gebracht aber das war kein Problem. Damals als ich noch Überweisungsträger ausfüllen und abgeben musste, haben die Angestellten penibel darauf geachtet. Da kamen schon Überweisunge wegen kleinstem Fehler zurück. Aber heute wird kaum noch etwas manuell gemacht und scheinbar auch kaum überprüft.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es ist ja schon geschrieben worden, dass natürlich gar nichts passiert, solange sich hier A nicht beschwert, weil A ja die Zahlung vom eigenen Konto nicht veranlasst hat. Es muss aber hinzugefügt werden, dass selbst wenn sich A im Nachhinein beschwert bzw. eine Anzeige erstattet (oder das Geld zurückbuchen lässt), weil z.B. die Beziehung zu Ende ist oder aus anderen Gründen, man B immer noch keinen Betrugsvorwurf machen kann.

Denn hier handelt es sich um einen Irrtum, solange B nicht absichtlich (bewusst) die Karte von A eingesetzt hat. Dies ist aber unwahrscheinlich. Allein die Tatsache, dass ja mit dem eigenen Namen unterschrieben wurde (und gar nicht versucht wurde, zu täuschen), spricht ja gegen eine Betrugsabsicht.

Wie weit man der Verkäuferin hier einen Vorwurf machen kann, weiß ich nicht. Aber selbstverständlich hätte sie bei einer einfachen Kontroller der Unterschrift stutzig werden können, um den Irrtum noch vor dem eigentlichen Entstehen aufzulösen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Der Bank ist es offenkundig "scheiß egal" was für eine Unterschrift dort zu tragen kommt, genauso wie es den inzwischen egal ist wer als Kontoinhaber bei einer Überweisung eingetragen ist. Der Aufwand dies zu kontrollieren übersteigt schlichtweg den nutzen.

Bei meiner Kreditkarte bekomme ich auf Wunsch zwar noch die einzelnen Belege mit Unterschrift zu sehen, bei meiner Bankkarte bezweifle ich allerdings ob dies noch Kostenfrei möglich wäre. Es ist im übrigen vollkommen egal mit welchem Schnörkel man einen Kartenbeleg unterschreibt, jedenfalls solange man niemanden über seinen wahre Identität zu täuschen.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@Sonty: Ich glaube, dass Diamante nur zum Ausdruck bringen wollte, dass es eben irrelevant ist, solange sich niemand konkret beschwert. Wie ja aus anderen Beispielen auch hervorgeht, wird die Unterschrift im Nachhinein nicht mehr überprüft, sondern muss eben theoretisch von der Kassiererin gleich an der Kasse mit der Unterschrift auf der Karte verglichen werden. Insofern ist es ja auch logisch, dass in eurem Fall die Kassiererin die Annahme der Karte mit einer falschen Unterschrift verweigerte, weil es eben nicht legal ist. Es wird aber eben nie auffallen, wenn niemand explizit darauf hinweist.

» channale » Beiträge: 1371 » Talkpoints: 37,37 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Jo, normalerweise hätte der Kassieren auch schon auffallen müssen dass der Name nicht zum Geschlecht des bezahlenden passt. Versuche mit der Karte meiner Schwester zu zahlen, wo ich für sie einkaufen war, sind daran nämlich gescheitert, obwohl ich auch PIN etc. hatte, durfte ich mit dieser Karte nicht bezahlen.

Sobald aber bezahlt wurde, und sich A nicht bei der Bank o.ä. beschwert wird das NIE jemand zu gesicht bekommen o.ä.

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» Kamikater2 » Beiträge: 121 » Talkpoints: 5,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich bin auch der Meinung das Es eigentlich an der Kasse schon aufgefallen wären müssen. Schließlich kontrollieren sie ja ständig, ob die Unterschrift mit dieser auf der Karte übereinstimmt. Zumindest habe ich das Gefühl bei mir so, das sie zwischen austausch der Kassenbelege und der Bankkarte darauf schauen. Wenn allerdings keiner was gesagt hatte, würde ich jetzt kein Fass deswegen aufmachen. Ich würde dem Partner bescheid geben und dann ist gut.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Also bei uns muss in sämtlichen Geschäften der PIN eingegeben werden, weshalb eine unabsichtliche Verwechslung ausgeschlossen ist. Der PIN wird ja auch bei den Karten von A und B unterschiedlich sein und spätestens da hätte man die Verwechslung ja merken müssen. Bei uns ist es oft so, dass ich die Karte von meinem Mann mit zum Einkaufen nehme. Da ich zuhause bin (wegen meiner Tochter) habe ich nur ein sehr geringes Einkommen und so muss mein Mann eben für den Einkauf immer herhalten, was aber auch vollkommen okay ist. Hat er mal vergessen Geld abzuheben, dann nehme ich seine Karte eben mit. In normalen Supermärkten wie Aldi oder Lidl wird nicht mal eine Unterschrift fällig und keiner wundert sich, dass ich auf einmal mit einer Männerkarte zahle.

Als wir am Wochenende etwas shoppen waren, war das Spielchen genau umgekehrt. Mein Mann hatte meine Karte und zahlte den Shoppingeinkauf damit und hat auch mit seinem Namen unterschrieben. Bei einem Mal stand ich daneben und beim anderen Mal war ich gerade meine Tochter am Wickeln und außer Reichweite. Beide Male gab es keine Probleme. Scheinbar nehmen es alle nicht so genau und solange man den PIN hat kann man wohl jede Bankkarte plündern.

» Lara2011 » Beiträge: 1466 » Talkpoints: 0,19 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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