Hartz IV Empfänger + Kontoauszüge: Was darf man, was nicht?
In meinem Bekanntenkreis habe ich ein paar Leute, die von Hartz IV leben, einige ganz, andere "nur" aufstockend. Mit der Zeit habe ich bemerkt, dass manche Leute, die auf die Zahlungen von der Arbeitagentur angewiesen sind, ganz schön in Panik leben. Ein guter Freund lebt zum Beispiel so, dass er nur Geld vom Konto am Bankautomaten abhebt und nichts per Bankeinzug oder Überweisung bezahlt. Ist das nicht etwas übertrieben?
Welche Transaktionen dürfen auf dem Konto eines Hartz IV Empfängers auftauchen und welche nicht? Darf man Beispielsweise mit Karte tanken und sich das Geld vom Konto abbuchen lassen? Oder darf man bei Amazon, Schlecker etc. per Lastschrift bezahlen oder könnte man deswegen Probleme bekommen?
Gehört habe ich schon mal, dass man als Hartz IV Empfänger nichts bei Ebay o. ä. verkaufen darf, da es nicht gern gesehen wird, wenn man zusätzliche Einnahmen hat und das Geld dann eventuell im nächsten Moment von dem Geld von der Arbeitagentur abgezogen bekommt. Stimmt das? Aber kann es dann dem Amt nicht eigentlich egal sein, wofür man sein Geld ausgibt? Ich meine, wenn man Geld von der Bank abhebt, kann man das doch auch für allerlei Dinge ausgeben und das kann ja auch nicht kontrolliert werden.
Ach ja, wird da ein Unterschied gemacht, ob man das normale Hartz IV bekommt, einen 1-Euro-Job macht oder ob man Hartz IV nur aufstockend erhält? Darf man sich etwas von einer Internetapotheke abbuchen lassen, in die Riester Rente einzahlen, eine Kurzreise bezahlen, das Handy aufladen oder etwas von Paypal abbuchen lassen? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, was die Kontoauszüge betrifft, die man immer mal wieder vorlegen muss, wenn man Hartz IV ganz oder aufstockend erhält?
Ich bin zwar kein Hartz 4 Empfänger, aber ich würde mal meinen man kann in einem gewissen Rahmen alles auf seinem Bankkonto abbuchen oder auch hinzubuchen lassen. Den Abschlag von seinem Energieversorger kann man doch bspw. bedenkenlos abbuchen lassen. Wenn man bei amazon oder anderen Versanddienstleistern sich paar kleinpreisige Artikel kauft, wird das wohl auch keinen interessieren.
Bei ebay Verkäufen wird es hingegen wohl schon etwas kritischer. Ist ja auch klar dass man sich keine großartigen Hinzuverdienste genehmigen sollte. Wenn ein nachweislicher Hinzuverdienst gewisse Grenzen überschreitet, kann dieser natürlich mit den Hartz 4 Leistungen verrechnet oder auch abgezogen werden. Handyaufladung für 10€ im Monat wird wohl auch egal sein, aber Riester Rente kann ich mir nicht vorstellen dass das funktioniert.
Ich bekomme auch nicht Hartz IV. Aber was mir bei deinem Beitrag bedenklich erscheint, ist eine Abbuchung von der Tankstelle. Man wird vielleicht nachforschen, ob du ein Auto auf deinen Namen angemeldet hast. Wie ich vor Jahren mal gehört habe, darf ein Hartz IV-Empfänger kein Auto haben. Vielleicht ist das aber geändert worden? Die Abbuchungen für Strom, Miete und Nebenkosten sind dem Amt doch bekannt und können ruhig abgebucht werden.
Es interessiert das Jobcenter ganz sicher nicht, wenn ein Hartz-IV-Empfänger alle paar Monate für irgendwelche Kleckerbeträge was bei Ebay verkauft. Man darf das selbstverständlich, nur wenn die Einnahmen 100€ übersteigen, darf es angerechnet werden. Manche Jobcenter meinen manchmal, sie könnten auch kleinere Beträge anrechnen, aber normalerweise würde der Leistungsempfänger da vor Gericht gewinnen.
Auch darf man als Hartz-IV-Empfänger ein Auto besitzen. Es darf nur nicht mehr allzu viel wert sein, über einer bestimmten Grenze müsste man es verkaufen. Wo man einkauft und ob man bar oder mit Karte bezahlt, geht das Jobcenter absolut nichts an. Über das Geld, das man vom Jobcenter bekommt, darf man schließlich frei verfügen, die können einem ja nicht vorschreiben, dass man davon Lebensmittel kaufen darf, aber beispielsweise kein neues Handy.
Ich finde, dass dein Freund definitiv übertreibt. Solange er keine Einnahmen in unerlaubter Höhe hat, braucht er sich absolut keine Sorgen machen. Das Geld, was er vom Amt bekommt, ist seines und er kann frei entscheiden, was und wo er damit kauft.
Solange keine Geldeingänge vorhanden sind, die auf einen Nebenverdienst schließen lassen, kann man selbst als Empfänger von Arbeitslosengeld II alle Buchungen über das Konto laufen lassen. Ob das nun Tanken, Einkäufe im Supermarkt oder im Internet sind, interessiert da niemanden. Der Agentur für Arbeit ist es herzlich egal, für was man sein Geld ausgibt.
Aber selbst bei den Geldeingängen interessieren gelegentliche Kleinverkäufe bei Ebay niemanden. Was immer auffällig ist, sind viele Verkäufe in kurzer Zeit. Was ja auch schon öfter durch die Medien ging. Meist waren da Mütter betroffen, die einfach nur die Kinderkleidung verkauft haben, die nicht mehr passte. Wobei man das eben auch auf wenige Auktionen pro Monat beschränken kann, damit niemand was beanstanden kann.
Man ist an gar nichts gebunden, wenn man Hartz IV verfügt und dieses Geld ausgibt. Es sind ja sogar in den Regelsatz Tabak und Alkohol eingerechnet. Aber nur so gering, dass es eben reichen sollte. Ich finde die Reaktion auch übertrieben, aber ich kann es auch verstehen. Man legt schließlich alles offen und es werden oftmals auch Nachfragen getätigt. Was haben sie dort bestellt? Was ist das? Können Sie mir Auskunft darüber geben? Aber nein, ich muss dazu gar nichts sagen, weil ich selbst über das Geld verfügen. Wenn ich es wirklich für ein neues Handy ausgeben würde, ist es dem Jobcenter auch egal, wenn ich kein Essen habe, aber ein neues Telefon.
Lediglich bei den Verkäufen haben sie ein Wort mitzureden. Es ist so, dass es im Vornhinein angemeldet werden muss. Laut Jobcenter wird man auch dazu befragt, dass man ein Gewerbe haben muss, dem ist aber nicht immer so. Die haben dort gar keine Ahnung, aber sie kontrollieren dann regelmäßig, ob es ein hoher Zuverdienst ist. Ist er aber unter 100 Euro, dürfen sie gar nichts machen. Denn man darf ja einen Nebenjob nachgehen. Ebay wäre dem gleichzusetzen.
Das mit dem Auto ist auch total übertrieben. Man kann natürlich ein Auto besitzen, auch wenn es mehr Wert ist. Man kann ja arbeitslos werden und nur weil man nicht 12 darauffolgende Monate bei diesem letzten Arbeitgeber gewesen ist, in Hartz IV fallen. Dies würde bedeuten, dass man sein Auto nicht gleich verkaufen muss, weil man soll ja auch flexibel in der heutigen Zeit sein. Sie können halt bloß vorschreiben, dass sie nicht mehr Hartz IV überweisen werden wegen dem Auto.
Sie bezahlen sogar anteilig die Kosten für eine Riester Rente mit. Alle Summen von Versicherungen bis 30 Euro soll man ja in den Antrag mit angeben. Also warum sollte jemand dann nicht in seine eigene angelegte Riester einzahlen dürfen. Ich kann aber die Aufruhe in dem Maße verstehen, dass man alles offen legen muss und man deswegen unsicher ist. Aber einen Unterschied zwischen aufstockend, oder komplett Hartz IV-Bezieher gibt es dabei nicht.
Ich bin kein Hartz IV-Empfänger, aber ich denke, dass man wenn man mit der EC-Karte psychische Bedenken auslöst. Bei der Tankstelle wäre ich persönlich auch vorsichtig, da man als Hartz IV-Empfänger es (meistens) nicht gestattet ist, ein Auto zu besitzen. Ich denke, dass man sich auch ohne Auto flexibel bewegen kann wie zum Beispiel mit dem Öffentlichen Nahverkehr.
Meiner Meinung nach, ist es egal, wo und wie man einkauft, solange man keinen illegalen Nebenerwerb neben dem Hartz IV ausübt.
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