Krankenkasse bereichert sich an Verstorbenen...
Vor neun Tagen ist meine geliebte Omi recht plötzlich verstorben. Für uns war das ein richtiger Schock, da wir nicht damit gerechnet haben und sie noch recht jung war (72 Jahre) und noch recht fit wirkte, obwohl sie einige gesundheitliche Probleme hatte (unter anderem Herzprobleme).
Nachdem wir erst einmal wie betäubt waren, müssen wir nun natürlich ihren Haushalt auflösen und auch alle anderen ätzenden Formalitäten regeln. Unter anderem müssen wir ja die Versicherungen anschreiben und meine Omi überall abmelden. Auch die Krankenkasse hat heute eine Sterbeurkunde erhalten, die meine Tante persönlich dort vorbei gebracht hat. Es handelt sich um eine große Krankenkasse, beziehungsweise einen Zusammenschluss, der im Allgemeinen nicht für die beste Leistung bekannt ist. Daher wundert mich das Vorgehen der Krankenkasse gar nicht, aber ich finde es dennoch unverschämt.
Es ist so, dass meine Oma ihre Zuzahlungen immer schon im Dezember geleistet hat, so dass sie dann im Laufe des Jahres keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten musste. Das Geld hat die Krankenkasse also im Dezember von ihr erhalten. Eigentlich müsste es nun so sein, dass im Todesfall der Teil des Geldes, der praktisch nicht verbraucht wurde, zurückerstattet wird. Meine Oma hat lediglich 60 Euro in Anspruch genommen, aber etwa dreimal so viel eingezahlt. Die Mitarbeiter der Krankenkasse sagten meiner Tante nun, dass sie grundsätzlich nichts zurückerstatten. Ein Anruf bei der Krankenkasse, bei der meine Tante ist und bei der ich auch versichert bin, brachte heraus, dass diese Kasse die zuviel bezahlten Beiträge selbstverständlich im Todesfall zurückerstattet.
Es geht ja nicht um das Geld an sich, sondern einfach ums Prinzip. Diese Kasse hat Geld bekommen und behält dieses, obwohl die Verstorbene das Geld für die Medikamentenzuzahlungen gar nicht in Anspruch genommen hat, sondern nur einen Teil genutzt hat. Andere Krankenkassen zahlen den Betrag zurück - nur diese Krankenkasse mit dem miesen Ruf eben nicht. Ich finde es unglaublich, dass eine Krankenkasse so handelt. Meine Tante wollte dann einen Zettel sehen, auf dem explizit steht, dass so vorgegangen wird. Diesen wollte man ihr nicht direkt zeigen, da man nicht wisse, wo man den hätte. Er soll in den nächsten Tagen zugeschickt werden.
Was haltet ihr von der Sache? Habt ihr selbst auch schon solche Erfahrungen gemacht?
Erst einmal herzliches Beileid von mir. Aber zu dem Umgang der Krankenkasse an sich: Mir ist nicht ganz klar, wie Du das mit den Zuzahlungen meinst, denn normalerweise zahlt man ja nur die Zuzahlungen, die auch wirklich entstehen. Ist Sie denn aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Überschreiten des Zuzahlungsbetrages von den Zuzahlungen befreit gewesen?
Wenn ja, um welches Geld geht es dann, was man zurück erhalten möchte? Kannst Du das näher erläutern? Dann kann ich Dir sicherlich besser dazu etwas sagen.
Es gibt die Möglichkeit sich zum Jahresende, beziehungsweise Jahresanfang, von den Zuzahlungen befreien zu lassen. Machen in der Regel Menschen mit einem niedrigen Einkommen oder Menschen mit enormen Zuzahlungskosten. Der Prozentsatz der Zuzahlung richtet sich ja nach dem Einkommen. Und gerade bei Rentner bleibt das Einkommen ja gleich. Und da kann man halt hingehen und sagen: Ich zahle den kompletten Zuzahlungssatz im voraus und man bekommt dann einen sogenannten Befreiungsausweis. Den legt man dann bei den Arztbesuchen vor und zahlt schon mal keine Praxisgebühr. Und auf den Rezepten wird dann auch angekreuzt, von der Zuzahlung befreit und die Zuzahlungen entfallen.
Die Großmutter von Cologneboy2009 scheint das zum Jahresende 2009 für 2010 gemacht zu haben. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, hat sie etwa 180 Euro rum bezahlt. Nun hat sie natürlich dieses Jahr schon eine Arzt besucht und auch schon Medikamente bekommen. Diese haben laut ihm etwa einen Zuzahlungswert von 60 Euro. Also müsste die Krankenkasse an sich die 120 Euro zurückerstatten, da sie ja unter der Zuzahlungsgrenze lag.
@ Cologneboy2009
Ist deine Großmutter in einem Krankenhaus verstorben? Wenn ja, wie lange war sie dort. Denn pro Tag im Krankenhaus sind auch noch mal 10 Euro an Kosten fällig. Wenn sie also 12 Tage oder länger im Krankenhaus war, komme ich bei 180 Euro an.
Und könnte es eventuell sein, das die Krankenkasse erst mal die Aktenlage sichten wollte? Meine teilt mir Entscheidungen auch nicht gleich mit, sondern das kommt auf dem Postweg. Ich würde trotzdem mal alles einreichen und dann abwarten. Und auch von mir aufrichtiges Beileid.
Auch mein herzlichstes Beileid an Dich und Deine Familie!
Ich kenne es auch nur so, daß man die Zuzahlungen, wie Praxisgebühr und Rezeptgebühren vorleistet und wenn man im Jahr über 60 Euro kommt (die 60 Euro hat man selbst zu tragen), wird einem über diesen Betrag hinaus das Geld zurückerstattet. Das sind aber nicht die normalen Krankenkassengebühren, die man monatlich zu zahlen hat. Ich denke, wenn deine Oma Herzprobleme hatte, werden diese monatlichen Krankenkassenbeiträge zwar auch recht hoch gewesen sein, soweit ich weiß, werden diese aber nicht rückerstattet. Zuzahlungen kann man eigentlich auch nicht in einem Schwung schon für das nächste jahr leisten. Die setzten sich, meines Wissens, nur aus den einzelnen Posten, über das Jahr verteilt, zusammen.
Erst einmal danke für eure Antworten. Es ist so wie Little Sister es geschrieben hat. Meine Oma hatte, nachdem ihr Partner 1998 gestorben ist, nur eine relativ kleine Rente und hat daher immer schon im Dezember die Zuzahlung für das kommende Jahr geleistet. Dafür hat sie dann diesen Befreiungsausweis erhalten und musste in der Apotheke und beim Arzt nichts mehr zahlen, wenn sie diesen Ausweis vorgelegt hat. Die Apotheke, die meine Oma immer aufgesucht hat, hat uns die Abrechnung heute ausgedruckt, aus der hervorgeht, wieviel Geld sie für Zuzahlungen hätte ausgeben müssen. Separat aufgeführt waren auch die Medikamente, die sie komplett selbst tragen musste - also die sind da komplett raus, es geht nur um die Sachen, die von der Krankenkasse bezahlt werden und für die sie eben einen Zuschuss zahlen musste.
Meine Oma ist zuhause gestorben. Ihre Nachbarin rief hier an, dass die Rolläden noch unten sind, was für sie um die Zeit eher untypisch war, und ich bin zu ihr gefahren. Ich war ohnehin etwa zweimal pro Woche bei ihr und habe sie besucht, so dass ich auch einen Zweitschlüssel für die Wohnung hatte. Ich habe sie dann tot auf dem Sofa gefunden. Sie war in diesem Jahr überhaupt nicht im Krankenhaus, nur letztes Jahr für wenige Tage wegen einer kleinen Operation.
Die Mitarbeiter meinten, dass sie zwar wüssten, dass andere Kassen das anders handhaben würden, dass sie das aber eben immer so handhaben. Ich frage mich, warum meine Krankenkasse da so anders tickt also die Krankenkasse meiner Omi.
Es ist jetzt eigentlich nicht entscheidend, um welchen Betrag es sich handelt bzw. ob man die Höhe so sieht, dass es sich lohnt darum zu kämpfen. Das ist schon eher eine Prinzipfrage und ich selbst bin mir sicher, dass eine gesetzliche Krankenkasse solche Regeln eben nicht selbst zu ihren Gunsten aufstellen darf oder kann!
Es besteht die Möglichkeit, dass der Verwaltungsakt einfach groß ist, solche Gelder zurück zu zahlen und sich die Angestellten bemühen, dies zu umgehen. Es kann aber auch eine entsprechende Anweisung innerhalb der Kasse existieren. In beiden Fällen bedeutet dies aber nicht, dass es rechtmäßig ist!
Deine Tante hat es schon richtig gemacht, diese Regel schriftlich zu bekommen. Denn wie sollte denn die Kasse diese Einnahme verbuchen, wenn hier keine Ausgabe dagegen steht? Das ist wie ich finde, schon etwas mysteriös.
Wenn dann tatsächlich so eine Regel existiert, würde ich schon auch dagegen vorgehen. Zunächst vielleicht durch eine Anfrage beim Bundesversicherungsamt. Das geht erst mal ohne großen Aufwand und sollte bzw. könnte schon mal weiter helfen, wenn hier offensichtlich von der Kasse falsch gehandelt wird.
Anschließend, bei einer negativen Auskunft bzgl. der Auszahlung, kann man beim Bundesversicherungsamt die Rechtsgrundlage erfragen, wonach der Krankenkasse Gelder zustehen, für die keine Leistung erbracht wurde. So kann ja die KFZ Versicherung auch nicht die Jahresbeiträge behalten, wenn man den Vertrag unterm Jahr kündigt (als hinkender Vergleich).
Das Bundesversicherungsamt findest Du im Netz hier. Auch wenn man in der Trauer mit anderen Dingen beschäftigt ist oder man dem Betrag keine große Bedeutung zumisst, würde ich das so nicht auf sich beruhen lassen!
Also im Prinzip sollten alle Zahlungen die im vorhinein getätigt wurden und nicht in Anspruch genommen werden, erstattet werden. Besonders im Bankenbereich war das früher ebenso üblich dass trotz Kündigung und Rückgabe sämtlicher Karten oder Konten der bereits bezahlte Betrag nicht refundiert wurde. Mittlerweile gibt es in Österreich in dieser Hinsicht ein neues Gesetz (Zahlungsdienstschutzgesetz), welches genau diese Fälle regelt. Banken und Kreditinstitute müssen aliquot Gebühren refundieren, wenn die Leistung nicht mehr in Anspruch genommen wird/genommen werden kann.
Besonders bei Todesfällen sollte es hier eine Regelung geben. Der Kunde kann für das vorzeitige Austreten aus dem Vertrag ja wohl gar nichts und finanziell dürfte kein Nachteil entstehen. Ich finde es eine Frechheit und man sollte oft genug urgieren, meist bekommt man dann sein Geld zurück. Oft hilft es, wenn man mehrmals anruft. Sachbearbeiter sind nicht alle gleich, manche refundieren etwas selbstverständlich, die anderen müssen dazu gebeten werden und manche tun es nur mit Widerwillen. Ich verstehe daher deinen Frust sehr gut und würde das nicht einfach so belassen.
Ich finde so etwas auch ziemlich dreist von den Krankenkassen, dass sie einmal einbezahlte Beträge nicht wieder auszahlen, wenn diese Beträge von ihren Versicherten gar nicht in Anspruch genommen werden bzw. wenn es sogar so drastisch ist wie bei deiner Oma, die gerade verstorben ist und deshalb keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen kann.
Allerdings weisen manche Krankenkassen auch extra darauf hin, dass man dann im Zweifelsfall auch nichts mehr ausbezahlt bekommt, wenn eben die entsprechenden Summen nicht "verbraucht" werden, wenn man weniger Medikamente verordnet bekommt und somit weniger Zuzahlungen in der Apotheke leisten muss.Immerhin ist es auch so eine Art Luxus, wenn man diesen Betrag einbezahlt hat und wenn man dann eben das komplette restliche Jahr von Zuzahlungen befreit ist und man sich dann um nichts mehr kümmern muss und nicht extra ausrechnen muss, ab wann man denn zur Krankenkasse rennen muss, damit man seine Zuzahlungsbefreiung beantragen kann. So zahlt man im Voraus und ist sämtliche Scherereien im Vorfeld aus dem Weg gegangen, aber eben mit dem Nachteil, dass man im Fall der Fälle nichts mehr zurück erstattet bekommt.
Mittlerweile ist die Sache gelöst. Die Krankenkasse hat selbstverständlich kein Schreiben inklusive Kopie ihrer Bestimmungen geschickt, auch wenn das meiner Tante versprochen wurde. Meine Tante wollte diese Bestimmungen ja selbst lesen und hatte die Krankenkassenmitarbeiter gebeten, ihr die entsprechenden Unterlagen zuzuschicken. Stattdessen hat die Krankenkasse nun den restlichen Betrag überwiesen. Die Mitarbeiterin, die meiner Tante diese Entscheidung kurz vor der Überweisung mitteilte, hat mehrfach darauf hingewiesen, wie ungeheuer kulant das doch wäre und dass sie dazu ja eigentlich überhaupt nicht verpflichtet wären und so weiter. Über diese Selbstherrlichkeit konnten wir dann letztendlich nur noch den Kopf schütteln, aber nun ist die Sache gegessen und da sonst niemand aus unserer Familie bei dieser Krankenkasse versichert ist, sind wir diese Kasse nun für alle Zeiten los.
Cologneboy2009 hat geschrieben:Stattdessen hat die Krankenkasse nun den restlichen Betrag überwiesen.
Das wieder riecht stark nach einem "versuchen kann man es ja mal". Und so etwas ist schon aus dem Grund ärgerlich, weil sich hier noch nicht mal die Sachbearbeiterin an der (vermutlichen) Fehlinformation bzw. an dem zu Unrecht zurück gehaltenen Geld bereichert hat.
Und auch der Versicherungskonzern hat eigentlich nicht wirklich was davon. Daher ist das wirklich einfach aus Bequemlichkeit einzelner Angestellten dort einbehalten worden bzw. wäre eben aus dem Grunde einfach versickert, ohne das wirklich jemand entscheidende Vorteile davon hätte.
Für mich persönlich ist so was der schlimmste Fall von Schlamperei. Wenn wenigstens die betroffene Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter was davon hätte, könnte ich es irgendwie verstehen. Aber hier werden Kundeninteressen schlicht nicht wahrgenommen und offensichtlich wird der eigene Job bzw. die dahinter stehende Arbeit nicht mit dem notwendigen Ernst ausgeführt. Was aber zu Ungunsten (bzw. auf direkte Kosten) der Kunden geht. Und so was ist ärgerlich!
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