Krankenkasse bereichert sich an Verstorbenen...

vom 25.05.2010, 14:24 Uhr

Da ich darüber gar nicht so genau etwas wusste, habe ich mich noch einmal versucht schlau zu machen, denn so etwas ist ja immer mal wieder sicherlich interessant für den ein oder anderen. Umso schlimmer, dass man sich das höchstwahrscheinlich sowieso nicht um diesen Verwaltungsakt kümmern kann oder will, sondern einfach mit sich selbst oder anderen Vorbereitungen beschäftigt ist (natürlich gibt es da ja auch Ausnahmen).

Ich habe jetzt jedoch eine Verwaltungsvereinbarung, die wohl von den meisten Krankenkassen so unterstützt werden müsste, gefunden. Die Datei liegt im .pdf Format vor, so dass man den Adobe Reader oder ähnliche Software benötigt, um sich die Vereinbarung anzuschauen. Gibt man dann in seiner Software in der Suchfunktion das Wort "Erben" ein, stößt man direkt auf das Thema von Cologneboy2009. Die Vereinbarung besagt, dass auf Antrag eines Erben die Krankenkasse nach dem Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches dann den zuviel gezahlten Teil zu erstatten hat. Aber man sollte noch einmal den genauen Text dazu ausdrucken bzw. lesen, denn im Gesetz sind ja viele Begrifflichkeiten sehr eigen, so dass man als Normalverbraucher vielleicht nicht die korrekten Wörter benutzt.

Die Vereinbarung heißt genau "Verwaltungsvereinbarung zur Vorschrift über die Erstattung bzw. Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen gemäß § 62 Abs. 1, 2 und 3 SGB V" und ist vom 22./23. Januar 2008, damit kann man dann sicherlich schon weiter kommen, wenn man benennen kann, wo man das gelesen hat. So kann sich die Krankenkasse dann auch leichter einen Überblick über die Regelung verschaffen, soweit es niemanden so bekannt ist oder aber zwischenzeitlich geändert wurde. Da kann man sich dann aber auch selber schlau machen, manchmal reicht dazu auch schon ein Anruf bei einer anderen Krankenkasse.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Eigentlich ist das mit der Zuzahlungsbefreiung ja so gedacht, dass sie erst dann beantragt werden kann, wenn ein bestimmter Betrag des Bruttojahreseinkommens an Zuzahlungen geleistet wurde. Für Menschen mit geringen Einkommen wie Rentnern und Empfängern von ALG II wurde aber die Möglichkeit geschaffen, die Zuzahlungen schon im Voraus zu leisten, was die Krankenkassen dann aber in der Regel an verschiedene Bedingungen geknüpft wurde. Unter anderem eben die Bedingung, dass zuviel geleistete Vorauszahlungen nicht zurück erstattet werden.

Dass die Mitarbeiterin der Krankenkasse dies so unfreundlich herüber gebracht hat, ist natürlich nicht schön. Auch, dass es keine Möglichkeit gab, die Bedingungen der Krankenkasse für die frühzeitige Befreiungen einzusehen, finde ich sehr eigenwillig. Das kenne ich von meiner Krankenkasse auch nicht. Trotzdem würde ich nicht gerade von Bereicherung sprechen. Hier wäre es wirklich sinnvoll gewesen, die entsprechenden Bestimmungen zu kennen. Daher finde ich die Beschuldigung, die Krankenkasse wolle sich an dem Geld Verstorbener bereichern schon recht gewagt, kann aber die Verärgerung sehr gut verstehen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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