Zahnarzt wechseln trotz schon genehmigtem Heil Kosten Plan
Nehmen wir an, A und B seien befreundet und da sie in derselben Nachbarschaft leben, besuchen sie auch denselben Zahnarzt, da es dort nur einen in direkter Umgebung gibt. Und diesen Zahnarzt nennen wir mal "Zahnarzt 1".
A war bei diesem Zahnarzt 1. Bei Röntgenaufnahmen schnitt er ihr das Zahnfleisch versehentlich auf und meinte, das passiere regelmäßig und sei normal. Dann diagnostizierte Zahnarzt 1 zwei kariöse Zähne, die angeblich so schlimm kariös seien, dass sie abgeschliffen und überkront werden müssten. Doch zuerst solle der eine Zahn eine provisorische Füllung erhalten, damit die Karies sich nicht weiter verbreitet. Beim Bohren an diesem Zahn merkt A, dass Zahnarzt 1 auch an einem anderen Zahn herumbohrt, was Zahnarzt 1 aber nach der Behandlung bestreitet. Dafür gibt er ungeniert zu, versehentlich bei dem eigentlich behandelten Zahn zu tief gebohrt zu haben, sodass dieser nun zahnwurzelbehandelt werden müsse. Das passiere ab und zu nun einmal.
A reicht das dann und sie will zumindest einmal einen zweiten Zahnarzt nachschauen lassen, ob das alles so sinnvoll ist, wie das Zahnarzt 1 behauptet hatte. Also lässt A sich den angebohrten Zahn von Zahnarzt 1 nur noch provisorisch füllen, und sucht dann nach einem neuen Zahnarzt, nennen wir ihn "Zahnarzt 2".
Zahnarzt 2 hat etwas weiter weg seine Praxis. Zahnarzt 2 macht bei As erstem Termin bei ihr eine Röntgenaufnahme, ohne A zu schneiden, diagnostiziert die zwei kariösen Stellen, die auch Zahnarzt 1 schon gesehen hatte, nur dass sich außerdem mittlerweile an der Stelle, die Zahnarzt 1 bestritt, angebohrt zu haben, auch schon eine kleinere Karies gebildet hatte! Außerdem stellt Zahnarzt 2 fest, dass die provisorische Füllung von Zahnarzt 1 nach einem Monat bereits zur Hälfte weg gebrochen sei, obwohl Zahnarzt 1 behauptet hatte, eine provisorische Füllung aus diesem Material könne durchschnittlich ein Jahr halten, bis höchstens zwei Jahre.
Zu allen drei kariösen Stellen sagt Zahnarzt 2 jedoch allgemein, dass A sich keine Sorgen machen müsse, es seinen nur winzige Löcher, da würde eine 1-schichtige Composite-Füllung völlig ausreichen. Als A daraufhin sagt, der Zahnarzt 1 hatte diese beiden Zähne komplett überkronen lassen wollen, ist Zahnarzt 2 völlig übersetzt. Er meint, dass das absolut unnötig sei, und dass eine Krone selbst noch nicht dann notwendig gewesen wäre, wären die vorhandenen Löcher dreimal so groß. Er zeigt A dann auch das Röntgenbild, auf dem man auch sieht, dass die Löcher wirklich nicht so groß sind. Klar, dass A nun Zahnarzt 1 sicherlich nie wieder besuchen möchte.
Nun ist da aber noch B. Die ist ja noch bei Zahnarzt 1 in Behandlung. Da sie sich einen Zahn weit unten abgebrochen hat, sollte sie von Zahnarzt 1 eine Krone bekommen. Da der Zahn tatsächlich zu einem großen Teil abgebrochen ist, ist das in diesem Fall auch recht sicher und auch offensichtlich.
Nur, sollte B sich die Krone tatsächlich bei Zahnarzt 1 machen lassen, wo A doch so schlechte Erfahrungen mit diesem gemacht hat? A ist eine vertrauenswürdige Person. Und dem Zahnarzt 1, dem will man ja nicht für seine Pfuscherei noch das Geld für eine Überkronung (was ja nicht gerade wenig ist) in den Rachen werfen. Außerdem möchte B sich nicht gefährden und möglicherweise wie A von Zahnarzt 1 fehlbehandelt werden, sodass die Krone vielleicht nur wenige Wochen hält, oder weitere Zähne unnötigerweise beschädigt werden.
B hatte allerdings bereits einen Heil- und Kostenplan von Zahnarzt 1 für die Überkronung erhalten und diesen von der Krankenkasse bereits genehmigt bekommen. Darf B den Zahnarzt für die Überkronung dennoch wechseln, weil Zahnarzt 1 sich als Pfuscher herausgestellt hat? Was muss B da machen? Reicht es, einfach zu einem anderen Zahnarzt zu gehen, sich einen neuen Heil- und Kostenplan ausdrucken zu lassen und den neu von der Krankenkasse (gesetzlich versichert) genehmigen zu lassen? Oder welche Folgen kann das alles für B haben, außer, dass sich das alles ein wenig dadurch verzögert? Muss B bei der Krankenkasse begründen, wieso so plötzlich der Zahnarzt gewechselt wird?
Eines ist klar: B möchte Zahnarzt 1 niemals mehr an sich arbeiten lassen.
Wenn das ganze bereits genehmigt worden ist, dann braucht der Patient einen neuen genehmigten Behandlungs- und Heilkostenplan. Sprich man geht zu Zahnarzt B lässt sich diesen aushändigen und reicht den bei der Krankenkasse ein. Zusätzlich kann man ein Schreiben anhängen, wieso man bei Zahnarzt 1 nicht zufrieden war.
Liegen die Behandlungskosten unter dem von Zahnarzt 1 dann gibt es damit meistens keine Probleme mit der Genehmigung. Wenn diese darüber liegen, dann sollte man noch ein medizinisches Schreiben vom Zahnarzt über die Notwendigkeit darlegen und ein paar andere Beweise anhängen. Im Zweifel kann man gegen die Entscheidung der Krankenkasse auch Widerspruch einlegen und nochmals es probieren. Sogar Klagen kann man aus diesem Grund.
Es besteht grundsätzlich die freie Arztwahl in Deutschland. Fühlt man sich bei einem Arzt nicht in guten Händen, dann spricht man ihm das Misstrauen offiziell aus. Viele nehmen den Weg des einfacheren Widerstands und gehen einfach nicht mehr hin und suchen sich einen neuen. Aber wenn man das Misstrauen ausspricht, dann hat man auch direkt einen Nachweis für die Krankenkasse parat falls diese danach fragen.
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