Dusche wird Kriminellen zum Verhängnis

vom 22.05.2010, 13:22 Uhr

Auch Straftäter müssen mal duschen, dabei sollten sie aber genau darauf achten, wo sie ihrem Bedürfnis nach Hygiene und/oder Körperpflege nachkommen. Diese Erfahrung musste auch ein aus Polen stammender 31-jähriger Mann machen. Der suchte sich zum Duschen ein Seniorenstift in Stralsund aus.

Dort wurde er aber von dem wachsamen Pflegepersonal entdeckt, das sofort die Polizei alarmierte. Bei weiteren Untersuchungen stellte sich heraus, dass der Mann noch 62 Tage Haft abzusitzen hatte. Das darf er nun nachholen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Also manche Leute sind 1. einfach zu blöd und ziehen 2. das Pech magisch an. Klar muss der Mann sich auch irgendwann mal waschen, aber dazu muss er sich ja nicht unbedingt ein Seniorenstift aussuchen. Wahrscheinlich hat er sich gedacht, da laufen sowieso nur alte Leute rum, da kann er unentdeckt bleiben, während er seiner Körperpflege nachgeht. Dann hat er aber nicht an das Pflegepersonal gedacht, das ja in der Regel etwas jünger ist als die Senioren.

Es gehört dann aber doch auch noch eine ordentliche Portion Pech dazu, in dem Seniorenheim aufzufallen und erwischt zu werden. Es hätte ja auch gutgehen können und er wäre unentdeckt geblieben und wäre sauber und zufrieden einfach wieder rausspaziert.

Was ich allerdings mal so gar nicht verstehe, ist, warum der Mann überhaupt aus dem Gefängnis ausgebrochen ist. Immerhin hatte er nur noch 62 Tage Haft abzusitzen. Je nachdem, wie lange er vorher schon im Knast gesessen hat, sind 62 Tage ja nun wirklich nicht viel. Da stellt sich mir die Frage, warum er so kurz vor seiner Entlassung geflohen ist und sich dann auch noch so leichtfertig hat wieder einfangen lassen.

» Sebbe2307 » Beiträge: 197 » Talkpoints: 14,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das witzige ist ja das es den Tatbestand des Ausbruchs oder der Flucht aus einer Justizvollzugsanstalt in Deutschland an und für sich nicht gibt. Es wird also niemals einen Inhaftierten geben, der sich vor einen Gericht für einen Ausbruch oder einen Flucht verantworten muss. Es kommt nur zur Anzeigen, wenn der Verurteilte während der Flucht eine Straftat begeht, was eigentlich unvermeidbar ist, da er meistens mittellos ist. Von daher hatte der Ausbrecher nichts zu verlieren aber im Prinzip auch nichts zu gewinnen, da er die restliche Haftstrafe wenn er wieder gefasst wird noch absitzen muss.

Ich finde die Idee sich in einem Altersheim zu verstecken und zu duschen gar nicht mal so blöd, wenn man seine Situation bedenkt. Aber vielleicht gab es im Gefängnis auch nur keine Duschen :lol:

» Franzl » Beiträge: 14 » Talkpoints: 0,04 »



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