Reparatur ohne Zustimmung des Halters
Folgenden fiktiven Fall möchte ich gern kurz schildern: Ein KFZ-Halter und Eigentümer vereist für eine gewisse Zeit ins Ausland und parkt seinen PKW im Einsichtsbereich eines Freundes. Für gewisse Eventualitäten erhält dieser Freund den Schlüssel des PKW. In Abwesenheit des Halters ereignet sich ein Schaden am besagten KFZ. Zum Beispiel könnte es sich um einen Defekt am Beifahrerfenster handeln. Die Scheibe verschwand in der Tür und der PKW ist für jeden zugänglich. Um dieses Problem zu beheben, bringt der Freund den Wagen in eine KFZ-Werktstatt.
Nach Rückkehr des Halters, erfährt dieser vom Vorfall und möchte den Wagen in der Werkstatt abholen. Dort teilt man ihm mit, dass das Beifahrerfenster komplett repariert wurde. Zusätzlich wurden aber noch zum Beispiel die Bremsen überholt und dafür hätte der Freund mündlich einen Auftrag erteilt. Der KFZ-Halter ist äußerst negativ überrascht und kann sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Person seines Vertrauens so gehandelt haben soll. Der Halter benötigt sein Fahrzeug und bezahlt vorerst die Rechnung.
Nach Rücksprache mit seinem Freund erklärt dieser nie einen Auftrag für eine Überholung der Bremsen erteilt zu haben, da er weder Eigentümer noch Halter des Fahrzeuges ist. Der Halter kontaktiert die Werkstatt welche aber bei Ihrer Meinung bleibt. Die Werkstatt selbst hatte weder die Wohnanschrift, noch die Fahrzeugpapiere oder eine Auftragserteilung des Halters. Der KFZ -Halter ist mit der Reparatur des Beifahrerfensters einverstanden aber nicht mit einer Reparatur oder Überholung der Bremsen und möchte diesen Teil der Rechnung nicht bezahlen bzw. möchte diesen Betrag zurück bekommen.
Gibt es für den Halter und Eigentümer Möglichkeiten etwas zu unternehmen?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Version der Werkstatt nicht stimmt. Denn wenn der Freund mit dem Wagen in die Werkstatt gefahren ist und gebeten hat, die Scheibe in Ordnung zu bringen, hatte man sich in der Werkstatt nur die Scheibe angesehen und mehr nicht.
Wie sollte also der Freund den Auftrag erteilt haben, die Bremsen zu überholen? Davon kann keine Rede gewesen sein. Ohne Rücksprache mit dem Freund hätte ich aber auch die Rechnung nicht gezahlt. Dann hätte man es darauf ankommen lassen können. Ob man im Nachhinein etwas dagegen unternehmen kann, glaube ich nicht. Denn die Behauptungen von beiden Seiten können nicht nachgewiesen werden.
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