Dürfen Tiere an Kinder verkauft werden?
Eine Freundin von mir hat im Moment ein richtiges Problem damit. Sie hat eine 11 jährige Tochter, die sich schon immer ein Tier gewünscht hat, am liebsten einen Hasen. Aber das hat nie funktioniert, weil meine Freundin einfach nicht den Platz in ihrer Wohnung hat und der Großvater eine Allergie dagegen hat, er bekommt Atemnot, wenn er die Haar einatmet. Daher hat des mit dem Tier für ihre Tochter leider nie geklappt.
Nun ist ihre Tochter gestern los gegangen, nachdem es mal wieder einen Streit um dieses Thema gegeben hatte, und ist in eine Tierhandlung gegangen. Dort hat sie doch dann allen Ernstes ein Kaninchen erstanden. Sie hat danach gefragt, hat eines gezeigt bekomme, es hat ihr gefallen, dann hat sie 20 Euro bezahlt und hat das Geschäft mit einem kleinen Kaninchen in einem Karton wieder verlassen.
Als meine Freundin das bemerkt hat, ist sie natürlich direkt zu der Tierhandlung gegangen und wollte das Tier zurückbringen. Sie war auch ziemlich aufgebracht, weil es auch in meinen Augen eigentlich nicht sein kann, dass Lebewesen an so junge Kinder verkauft werden. Und dann hat es auch noch großen Ärger mit der Rückgabe gegeben, letztendlich hat es dann zwar funktioniert. Aber mir hat das doch zu denken gegeben. Wisst ihr, ob es da nicht eine gesetzliche Grundlage gibt? Dürfen Tiere an Kinder verkauft werden? Gibt es da ein Verbot?
Ob der Taschengeldparagraph hier greift, glaube ich nicht. Grundsätzlich sind ja nur Ratenkäufe ausgeschlossen, aber hier entstehen ja auch Verpflichtungen über den Kauf hinaus. Schließlich will der Hase ja nicht nur am Anfang gefüttert und versorgt werden. Außerdem lässt der sich nicht in der Spielzeugkiste halten. Daher wird schon aus der Sicht der Verkauf nicht Rechtens gewesen sein, solange die Einwilligung der Erziehungsberechtigten fehlt.
Aber auch jenseits dieser Aspekte schützt hier auch der deutsche Tierschutz vor solchen Geschäften. So ist es definitiv untersagt, Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen oder sonst wie abzugeben. Jedenfalls dann, wenn wie hier die Einwilligung der Erziehungsberechtigten fehlt! Und diese Einwilligung war ja ganz klar nicht gegeben.
Daher hätte der Verkäufer keine Chance gehabt, auf das abgeschlossene Geschäft zu bestehen und hätte also in jedem Fall den Hasen wieder zurück nehmen müssen.
Hier im Zoohandel steht ein Schild, dass lebende Tiere erst ab 16 verkauft werden dürfen und man um Verständnis bittet. Ich würde ganz ehrlich an Stelle der Eltern mit dem Tier wieder zurück in den Laden gehen. Denn ein Tier braucht auch Pflege und Unterhalt. Ein Kaninchen ist sowieso nicht gerade toll. Es sollte also ein zweites Kaninchen angeschafft werden und ein mindestens 4 m² großes Gehege. Dann Futter, Einstreu und Heu usw. und das Kind kann es nie und nimmer von ihrem Taschengeld bezahlen, wenn es nicht gerade ein kleines Vermögen für ein Kind bekommt.
Soweit ich weiß, dürfen lebende Tiere nicht an Kinder unter 16 verkauft werden. Es sei denn, die Eltern geben eine schriftliche Einverständnis. Aber auch da kann man dann als Elternteil zurückgehen und die Rückgabe fordern, weil man nie sicher sein kann, dass so eine Einverständniserklärung auch wirklich echt ist.
Soweit ich weiß, ist es Kindern ausnahmslos erlaubt, Tiere zu kaufen, es gibt zumindest kein wirkliches Gesetz, was dieses verbietet. Ich muss sagen, dass ich das auch reichlich unverantwortlich finde, immerhin handelt es sich hier um Lebewesen und wenn ein Kind auch noch alleine (!) in den Laden geht und so ein Tier erstehen will, dann würde ich als Verkäuferin durchaus skeptisch sein und kann auch nicht nachvollziehen, wieso man sowas zulässt. Wenn die Eltern dabei sind, ist das noch eine ganz andere Situation, aber so ein Kind, auch wenn es schon 11 Jahre alt ist, hat doch gar kein Verständnis für die Bedürfnisse solcher Tiere und ist doch gar nicht dazu in der Lage, die Verantwortung für ein solches Tier zu tragen. Am Beispiel der kleinen Tochter deiner Bekannten kann man beispielsweise auch sofort sehen, dass überhaupt keine Rücksicht auf den Verbleib des kleinen Kaninchens genommen wurde, ein Käfig war nicht vorhanden und dennoch wurde das Tier gekauft.
Soweit ich aber weiß, dürfen Zoofachhandlungen von sich aus beschließen, an wen sie die Tiere verkaufen, denn bei uns im Zoofachhandel wird immer sehr darauf geachtet, an wen die Tiere verkauft werden. Es handelt sich eben um ein eher kleines Zoogeschäft, aber es gibt eine große Auswahl an Fischen, Vögeln und Kleintieren, auch Reptilien sind im Angebot enthalten. Es hängen überall kleine Schilder, dass keine Tiere an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden, was ich auch sehr verantwortungsvoll finde und man kann hieran eben sehen, dass es doch noch Zoofachgeschäfte gibt, die sich auch darum kümmern, dass ihre Tiere in gute Hände kommen und nicht beliebig von irgendwem gekauft werden können, der sich nachher gar nicht richtig darum kümmern kann. Es wird sogar gefragt, welche Ausstattung zu Hause vorhanden ist, bevor man ein Tier abgibt, was ich auch sehr gut finde. Letztendlich sollten Erwachsene Menschen doch selbst begreifen, dass es unverantwortlich ist, Kindern Tiere zu verkaufen, selbst wenn es kein Gesetz dafür gibt.
@crispin: Es gibt ein Gesetz, welches regelt, dass ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten keine Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche, die nicht das 16 Lebensjahr vollendet haben, abgegeben werden dürfen. Das steht im Tierschutzgesetz §11c.
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