Wie verhalten nach Überholvorgang?

vom 11.05.2010, 10:01 Uhr

Wie ich schon in meinem anderen Thread Wie bei Ordnungswidrigkeit richtig verhalten? über Hernn F berichtet habe, hat er sich eine Ordnungswidrigkeit eingehandelt, indem er auf der Autobahn zu wenig Abstand zu seinem Vordermann gelassen hatte. Er hatte daraufhin eine empfindliche Geldstrafe von 4 Punkten in Flensburg, 2 Monate Fahrverbot und 350 Euro Bußgeld bekommen.

Inzwischen ist Herr F besonders vorsichtig geworden, da er nicht noch eine Ordnungswidrigkeit begehen möchte und weder Bußgeld zahlen möchte, noch weitere Punkte sich einhandeln möchte. Aus diesem Grund fragt er sich, wie er sich in der nachfolgenden Situation zu verhalten hat.

Nehmen wir an, Herr F ist wieder auf der Autobahn unterwegs. Er hat genug Abstand zu seinem Vordermann und fährt ein konstantes Tempo, wie auch sein Vordermann. Plötzlich sieht er von hinten ein anderes Auto, das schneller ist als er. Dieses setzt zum Überholen an, überholt und schert dann direkt vor Herrn F wieder ein. Es hat somit zum Vordermann wie auch zu Herrn F relativ wenig Abstand, da es sich im Grunde genommen ziemlich hinein gedrängt hat. Alle drei fahren nun in etwa der gleichen Geschwindigkeit weiter.

Wie muss sich Herr F nun verhalten? Der Abstand zu seinem Vordermann ist auf jeden Fall zu knapp und bei einer erneuten Kontrolle, wäre Herr F wieder dran, eine Ordnungswidrigkeit zu kassieren. Muss Herr F seine momentane Geschwindigkeit, mit der er schon die ganze Zeit gefahren ist, verringern, damit er wieder den nötigen Abstand aufbauen kann oder müsste eigentlich das Auto, das überholt hat und so dicht zwischen die beiden Autos eingeschert ist, sich anders verhalten?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



In diesem Fall müsste Herr F seinen Abstand zu dem neuen Vordermann verringern.

Wenn dies passiert, während der Messung des Abstands, ist Herr F normalerweise fein raus, da immer mehrere Fotos gemacht werden, um sicherzustellen, dass der Abstand konstant zu niedrig gehalten war und nicht durch ein einscherendes Fahrzeug verringert wurde.

Kurzzeitig zu geringer Abstand ist demnach also nicht das Problem, Herr F sollte dann aber entweder bremsen, um den Abstand zu korrigieren oder aber selber überholen und dann mit entprechendem Abstand weiterfahren.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das richtige Verhalten von Herrn F ergibt sich ja aus der Tatsache, dass für den Abstand zwischen ihm und dem vorausfahrenden Fahrzeug immer Herr F selbst verantwortlich ist. Es ist dem vorausfahrenden nicht zuzumuten, so schnell zu fahren, dass gewährleistet werden kann, dass der Abstand dann groß genug ist.

Selbstverständlich muss in dem Fall nicht abrupt abgebremst, wohl aber die Geschwindigkeit so reduziert werden, dass sich allmählich der Mindestabstand wieder einstellt. Bei einer Kontrolle des Abstandes hätte F ja nur was zu befürchten, wenn auf der gesamten Mess-Strecke nicht zu erkennen ist, dass F sich um die Einhaltung des korrekten Abstandes bemüht.

Schert übrigens der Überholende zu knapp ein, so dass dieser Hr. F gefährdet, kann sich Hr. F über eine Anzeige bzgl. der Nötigung dagegen wehren. Wenngleich so was idR. nach einer Befragung (was schon unangenehm genug sein kann) des Beschuldigten eingestellt wird, weil hier normalerweise keine Zeugen benannt werden können, die den Hergang bezeugen können.

Ganz nebenbei heißt das Einhalten der geltenden Verkehrsregeln nicht, dass man besonders Vorsichtig fahren muss. Eine Strafe ist vielmehr das Zeichen, dass man vorher in überzogenem Maße die Regeln eben nicht beachtet hat!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



In diesem Fall müsste Herr F seinen Abstand zu dem neuen Vordermann verringern.

Entweder hast du dich verschrieben oder der Satz ist einfach falsch. Herr F sollte in diesem Fall seinen Abstand zu dem neuen vor ihm fahrenden Auto natürlich vergrößern, sodass wieder der vorgeschriebene Abstand zwischen Herrn F und dem Vordermann existiert.

In der Zeit, in der Herr F dann natürlich zu nah an seinem Vordermann ist, kann normalerweise nicht als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden, da Herr F ja nicht zu dicht aufgefahren ist, sondern sich ein neues Auto vor ihn gesetzt hat. Es ist erst dann wieder eine Ordnungswidrigkeit wenn Herr F auf seiner Geschwindigkeit beruht und dann den Abstand nicht wieder vergrößert, sodass er wieder weit genug entfernt ist.

Ich würde an dieser Stelle einfach einmal kurz den Fuß vom Gas nehmen, sodass der Vordermann wieder ein paar Meter weiter von mir weg ist und der Abstand wieder die richtige Größe hat.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



An sich bleibt da doch nichts anderes übrig als die Geschwindigkeit zu reduzieren um somit von sich aus wieder den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten. Einfach mit dem Fuss etwas vom Gas gehen und schon passt der Abstand wieder. Das sollte in der Regel auch kein großes Problem darstellen.

Im übrigen wird ja auch nicht jeder Abstandsverstoß sofort geahndet. Wenn es nur ein paar Meter sind oder nur kurzzeitig aus der aktuellen Verkehrssituation sich dieser Verstoß nicht vermeiden ließ, dann passiert da auch nicht wirklich etwas, sofern man eben versucht, danach wieder den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Herr F muß den Abstand zu dem vor ihm eingescherten Wagen vergrößern. Die Straßenverkehrsordnung schreibt einen Mindestabstand vor, den er einzuhalten hat. Was der vor ihm Fahrende macht, hat mit Herrn F´s Abstand nichts zu tun, dafür muß sein Vordermann gerade stehen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Was hat F eigentlich für eine Alternative als den Abstand wieder zu vergrößern? Natürlich hat der Autofahrer, der sich in den Sicherheitsabstand gedrängelt hat, nicht richtig gehandelt und wenn F gerade in der Situation "erwischt" wird, in der der Abstand unterschritten wurde, dann wird wohl eher der andere Autofahrer belangt werden als F.

Auf lange Sicht aber kann F sich nicht darauf berufen, dass ein anderer Autofahrer in den Sicherheitsabstand zu dem vorher fahrenden Fahrzeug eingeschert ist. Da muss er eben wieder darauf achten, dass der nötige Sicherheitsabstand zustande kommt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



In diesem Fall gilt wohl ein Prinzip, dass mir mein Fahrlehrer damals mal beigebracht hat: Rechne immer mit den Fehlern anderer und poche nicht auf dein Recht. Soll heißen, dass Herr F. obwohl er sich ja regelkonform verhalten hat bis zu diesem Zeitpunkt seine Geschwindigkeit verringern und damit den Abstand vergrößern muss oder eben selber zum Überholen ansetzen kann, um diesen dreisten Vordermann, der sich reingedrängelt hat, wieder zu überholen.

Eine andere Möglichkeit hat er wohl leider nicht, denn letztlich zählt das, was auf den Beweisfotos zu sehen ist. Das ist ja bei Blitzanlagen nicht anders. Da kann man sich nicht darauf berufen, dass man nur dem anderen in gleicher Geschwindigkeit hinterher gefahren ist, wenn man geblitzt wurde.

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» diezeuxis » Beiträge: 1207 » Talkpoints: 964,75 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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