Haus gekauft - Hundegrab im Garten entdeckt

vom 06.05.2010, 19:35 Uhr

Wie ihr wisst, haben mein Mann und ich uns vor kurzem endlich den Traum vom Eigenheim erfüllt. Wir haben ein freistehendes Einfamilienhaus gekauft. Verkäufer war eine Immobilienfirma, die das Haus aus einer Zwangsversteigerung erworben haben und innen renoviert haben. Im Außenbereich wurde von der Immobilienfirma nichts weiter verändert.

In der Hofeinfahrt waren seitlich Pflanzsteine angebracht und eine Hecke gepflanzt. Da uns die Einfahrt so aber zu schmal war, haben wir uns nun überlegt, dass wir die Hecke ausreißen und die Pflanzsteine entfernen. Das würde uns einen guten Meter mehr in der Breite verschaffen. Wir haben also gestern angefangen, die Heckenpflanzen abzusägen, damit wir dann im Anschluss die Wurzeln einfacher entfernen können. Nach dem Pflanzen gekappt und die Blätterschicht beseitigt hatten, kam die große Überraschung.

Hinter der Hecke war an der Mauer ein Holzkreuz eingelassen mit einem verschmierten Text. Nachdem wir den ersten „Schock“ überwunden hatten, haben wir überlegt. Unseres Wissens nach hatten die eigentlichen Eigentümer - also nicht die Immobilienfirma - einen Hund. Allerdings ist es doch eigentlich verboten, Hunde auf dem eigenen Grundstück zu begraben oder liege ich da falsch. Bisher haben wir uns noch nicht getraut, bei dem Kreuz zu graben. Auf dem Kreuz ist ein Datum in 2005 geschrieben.

Sollte da wirklich ein Hund begraben sein, ist der dann jetzt schon verwest? Und wenn nicht, was machen wir dann mit den Überresten? Muss das irgendwo gemeldet werden? Und können die evtl. noch vorhandenen Rest irgendwo „entsorgt“ werden? Ich möchte ungern dort weiter graben, solange nicht feststeht, was wir mit dem evtl. Fund anstellen. Ich hoffe dringend auf eure Hilfe.

» schokohaeschen » Beiträge: 187 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



schokohaeschen hat geschrieben:Allerdings ist es doch eigentlich verboten, Hunde auf dem eigenen Grundstück zu begraben oder liege ich da falsch.

Da liegst Du falsch, denn solange man nicht in einem Wasserschutzgebiet wohnt oder das Tier an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist kann er auch im eigenen Garten begraben werden. Konkret hängt das noch einmal vom jeweiligen Bundesland ab (manche sind da etwas strenger in der Auslegung, z. B. Maximalgrößen, Maximalgewicht) und je nachdem muss ein formloser Antrag beim Veterinäramt gestellt werden (oder auch nicht).

Ansonsten wird da aber auch seitens der Offiziellen Stellen selten genauer hingeguckt. Laut Vorschrift muss das Tier eigentlich in eine leicht verwesende Umhüllung in mindestens 80 cm Tiefe begraben werden - nur auch das wird in der Praxis selten kontrolliert. Und je nachdem kann von dem Tier nach 5 Jahren noch so einiges in der Erde sein (außer den Knochen) - das hängt vom jeweiligen Boden ab - in der Regel hat man nach einem Jahr aber nur noch Knochen in der Erde sowie je nachdem verwachstes Fett.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich kann mir vorstellen, das es kein angenehmer Fund war. Und ich hätte auch im ersten Moment nicht gewusst, was ich machen soll. Doch ich denke mir, das nach den 5 Jahren, nicht mehr viel von dem Tier übrig geblieben ist.

Ich habe einen kleinen Garten, da haben schon mindestens 3 Tiere ihre ewige Ruhe. Das eine wurde erst vor knapp 2 Monaten dort begraben (Kaninchen), und mein Mann hat ein Kreuz aus Ästen gemacht. Habe aber noch nicht an den Stellen gegraben, dort wo unsere Lieblinge begraben sind, doch ich denke mir, das von den anderen zweien, sicher nichts mehr übrig ist.

Habe aber auch so in Erinnerung, das man auf dem eigenen Grund, sein/e Haustiere begraben darf.

» Redangel » Beiträge: 1289 » Talkpoints: 2,82 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Theoretisch könnte es sein, dass auf dem Grundstück noch mehrere Tiere die letzte Ruhestätte gefunden haben. Frag doch telefonisch die Vorbesitzer mal, was sie mit dem Tier machen wollen. Wenn ich einen Garten hätte und ein Tier, würde ich es auch dort begraben. Bestimmt haben die damaligen Besitzer nicht damit gerechnet, dass sie das Grundstück und Haus nicht halten können.

Wenn ihr die Hofeinfahrt verbreitern wollt, werdet ihr bestimmt Steine legen. Dann könnte der Hund dort liegen bleiben, weil er euch nicht stört. Und ihr habt nicht die Arbeit, ihn auszugraben und müsst nicht überlegen, was ihr mit ihm macht.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Wer sagt denn, dass es wirklich ein Haustier ist, nur weil sie wohl eines hatten? Sicher kann man da nie sein. Theoretisch könnte dort auch ein Mensch liegen. Ein tot geborenes Kind. Es gab ja schon gelegentlich mal Meldungen von Eltern, die ihre Kinder umkommen ließe und dann in Blumentöpfen oder dergleichen verscharrt haben.

Ich würde ganz vorsichtig graben. Wenn das ganze wie ein Skelett von einem Tier aussieht, was am Schädel leicht zu erkennen sein sollte, wäre für mich alles OK. Gegebenenfalls könnte man die restlichen Knochen an einer anderen Stelle im Garten wieder eingraben. Oder man fragt in der örtlichen Tierarztpraxis nach, ob es eine Annahmestelle für solche Überreste gibt, oder ob das dann sogar nach zig Jahren ein Fall für den Restmüll ist.

Wenn es auch nur ansatzweise nach menschlichen Knochen aussieht, würde ich sofort aufhören und die Polizei rufen. Damit man nicht versehentlich noch mehr Spuren verwischt.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^