Sinnloses Herumfahren verboten?
In dem Thread Verkehrskontrolle: Muss man alle Fragen beantworten? wurde erwähnt, dass es gesetzlich verboten sei, ohne Grund durch die Gegend zu fahren. Ist das tatsächlich der Fall? Welchen Sinn das eventuell haben soll, kann ich mir schon vorstellen, man denke nur mal daran, was man in die Luft pustet und das ohne Not.
Aber, dass das tatsächlich untersagt ist, einfach so sein Fahrzeug zu bewegen, nur um sich die Zeit zu vertreiben z.B., kann ich mir nicht so ganz vorstellen. Denn ich fände es schwierig da eine Grenze zu ziehen, was dann wirklich sinnlose Fahrten sind. Man denke an die Fahrt zum drei Straßen entfernt liegenden Bäcker, diese ist sicherlich genauso überflüssig, aber weil die Fahrt ein konkretes Ziel hat, wäre sie ja dann erlaubt. Irgendwie stolpere ich gerade über diese Vorstellung und bitte daher um Aufklärung, wie es denn nun wirklich ist.
Ja das ist tatsächlich so, siehe StVO - § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot (1).
Das gilt übrigens nur für geschlossene Ortschaften und dient dem Umweltschutz, früher glaube ich mal dem Benzin sparen (Ölkrise) und das Anwohner nicht belästigt werden, wenn jemand meint 20 mal um den Block fahren zu müssen, weil er allen sein Auto zeigen und es mal austesten will.
Aber prinzipiell überflüssige Fahrten zum Bäcker oder zum Briefkasten sind von dieser Regelung nicht betroffen? Natürlich ist das recht grenzwertig, weil man ja, wie gesagt, ein direktes Ziel hat, wenn dies aber nur 200m vom Wohnort entfernt liegt, ist es sicherlich genauso unnötig sich dafür ins Auto zu setzen. Streng genommen müsste das ja also auch verboten sein, allerdings stelle ich es mir eben schwierig vor die Rechte der Bürger derart zu beschneiden.
Zum Glück sind von diesem Verbot lediglich die geschlossenen Ortschaften betroffen, die für die meisten Leute, die einfach in der Gegend herumfahren wollen, wahrscheinlich ohnehin nicht interessant sind. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind nur solche Fahrten verboten, die als einziges Ziel eben das reine Herumfahren haben. Eine Fahrt zur wenige hundert Meter entfernten Bäckerei ist sicher aus logischer Sicht auch nicht unbedingt erforderlich, aber immerhin hat diese Fahrt ein Ziel, nämlich den Besuch bei dem Bäcker. Wenn man einfach nur in der Gegend herumfährt und vielleicht selbst noch nicht so recht weiß, wo die Fahrt eigentlich hingeht, hat diese Fahrt wohl kein wirkliches Ziel, abgesehen von dem Ziel, einfach Spaß beim Herumfahren zu haben.
Wenn das reine Herumfahren grundsätzlich verboten wäre, hätte ich schon oft gegen das Gesetz verstoßen und sicher viele weitere Leute auch. Cabrios und vor allem auch Motorräder sind doch Fahrzeuge, die sehr viele Leute für sogenannte Genußfahrten nutzen und dabei sicher nicht immer ein Ziel haben. Ich fahre selbst auch sehr gerne im Sommer einfach herum, ohne dass ich ein wirkliches Ziel habe und genieße einfach die flotte Fortbewegung, tolle Landstraßen und vor allem Kurven. Zu einem Sommer gehören für mich auch solche Fahrten.
Das Verbot existiert tatsächlich. Das habe ich schon damals in der Fahrschule gelernt. Da hat unser Fahrlehrer diesem Thema extra 10 Minuten gewidmet. Dabei geht es um die Umwelt, die nicht zusätzlich durch unnötiges Herumgefahre geschädigt werden soll.
Nachprüfen kann so eine unnötige Fahrt aber eigentlich keiner, außer man fährt direkt vor der Nase der Polizei ein paar Mal innerhalb sehr kurzer Zeit vorbei oder dreht unzählige Runden in einem Kreisverkehr. Von daher denke ich, dass derjenige, der seine Zeit unbedingt so verbringen will, dieses auch tun kann ohne Gefahr zu laufen von irgend jemandem, speziell von der Polizei, erwischt zu werden.
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