Roman Polanski äußert sich erstmals zu seiner Verhaftung

vom 03.05.2010, 08:17 Uhr

Der 76-jährige Roman Polanski hat sich jetzt zum ersten Mal öffentlich zu seiner Verhaftung im letzten September wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen geäußert. So kann man nun im Internet lesen, das er nicht länger zu den Vorwürfen schweigen möchte. Das Auslieferungsgesuch an die Schweiz würde nur auf einer Lüge basieren. So glaubt er, das die USA auf eine Auslieferung dränge, um gegen ihn ein Urteil zu verhängen, über das vor über 33 Jahren schon eine Ableistung der Strafe erfolgt sei.

Ihm wird vorgeworfen, 1977 eine damals 13-jährige sexuell missbraucht zu haben. In der Villa von Jack Nicholson soll er sie mit Drogen und Alkohol gefügig gemacht haben und sie daraufhin vergewaltigt haben. Damals hatte er sich als schuldig bekannt und saß 42 Tage lang in Haft. Danach konnte er sich ins Ausland absetzten und ist seitdem nicht mehr in die USA eingereist. Nun stellte die USA einen Antrag auf Auslieferung und Roman Polanski wurde in der Schweiz festgenommen und sitzt jetzt in seinem Haus mit einer Fußfessel in Haft.

Roman Polanski sagt, das er sich für schuldig bekannt hatte und die damals abgeleisteten 42 Tage Haft nach einem Deal mit dem Richter, die Gesamtstrafe hätte sein sollen. Nach seinem Ausscheiden aus dem Gefängnis hatte es sich der Richter wohl anders überlegt und wollte, dass Roman Polanski länger in Haft bleiben sollte. Dies sei der Grund für Roman Polanski gewesen, die USA zu verlassen.

Dies ist für die Anwälte von Polanski auch der Aufhänger für dessen Verteidigung. Der neue Staatsanwalt hingegen befindet sich in einem Wahlkampf und da wäre es für ihn überaus wichtig, hier Punkte zu machen. Das Berufungsgericht in Kalifornien hatte jetzt entschieden, das es kein Urteil gegen Polanski in dessen Abwesenheit geben wird. Nun muss die Justiz in der Schweiz entscheiden, ob sie dem Auslieferungsgesuch der USA entsprechen wird.

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wobei sich Roman Polanski hier auch dazu äußern sollte, wie er denn die Gesamtstrafe von 42 Tagen im Verhältnis zur Tat sieht. Und da will ich noch nicht einmal bewertet wissen, dass es sich beim Opfer um ein Kind gehandelt hat. Selbst bei einer Vergewaltigung einer erwachsenen Frau fände ich eine Verurteilung zu 42 Tagen (gerne auch in Worten zweiundvierzig!) als nachträgliche Verhöhnung des Opfers!

Jetzt wird dann auch viel darüber berichtet, dass eben hier auch das Opfer kein Interesse mehr an einer Verfolgung der Tat hat. Daher finde ich es gut, dass in so einem Fall staatlicherseits auch ohne den Willen oder das Interesse des Opfers ermittelt werden muss. Wobei es gar nicht um Rache oder ähnliches geht, sondern nur dem Umstand betrachtet, dass hier eine Tat bestraft werden muss, die auch nach dem Verständnis der späten 70er Jahre falsch und verwerflich war.

Sich selbst nun aber als Opfer zu sehen, welches seit nunmehr über 30 Jahren verfolgt wird und eigentlich genug bestraft wurde durch den Einreiseverzicht in die USA ist schon fast wieder dreist. Egal welchen Stellenwert ein Polanski in der Welt der Kulturschaffenden auch haben mag - der weltlichen Gerichtsbarkeit sollte er sich nicht entziehen können.

Der Skandal könnte also nicht der sein, dass Polanski in Abschiebehaft ist, sondern dass offenbar nur ermittelt wird, weil die politischen Umstände dies begünstigen. Eine Solidarisierung mit Polanski ist in meine Augen hinsichtlich der Tat und der offensichtlichen Tatsache, dass er hier wirklich glaubt, gerecht genug behandelt worden zu sein, weil er 42 (!) Tage eingesperrt war, ist in keiner Weise zu rechtfertigen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ob 42 Tage genug sind oder nicht, spielt doch keine Rolle, wenn es einen solchen Deal wirklich gab. Aber die Anklage wurde ja zumindest reduziert (also nicht Vergewaltigung unter Verwendung von Drogen), da er sich eben schuldig bekannte und sie nicht aussagen musste. Rein rechtlich ging es ja dann "nur" um "Außerehelichen Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen". Wie da die Strafmaße in den USA aussehen weiß ich aber so absolut gar nicht.

Ich tendiere ehrlich gesagt, dass ganze nicht noch einmal aufzurollen. Gerade weil auch das Opfer sagt, dass sie damit abgeschlossen hat. Natürlich kann man argumentieren, dass jeder seine Strafe verdient. Aber man sollte auch die Opfer respektieren. Gerade in so einem Fall, der eben mehr Aufmerksamkeit erregt, als ein Fall, an dem niemand Bekanntes beteiligt war. Was hat die Frau denn davon, wenn sie jetzt wieder vor die Presse gezerrt wird? Würde das in ihrem Leben nicht vielleicht mehr zerstören, als etwas "wieder gut" zu machen? Vielleicht wäre ein Prozess allein für sie okay, aber in aller Stille wird dieser wohl nicht abgehen. Der damalige Prozess hat ja schon einiges an Aufmerksamkeit erregt.

Vielleicht spielte bei der recht milden Strafe ja auch seine Vergangenheit eine Rolle. Er hat ja einige schreckliche Dinge erleben müssen und vielleicht hat das damals ja auch etwas Gewicht gehabt. Wer weiß das schon.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



ChaosXXX hat geschrieben:Gerade weil auch das Opfer sagt, dass sie damit abgeschlossen hat.

Und genau aus dem Grund gibt es eben Straftatbestände, bei denen das Interesse des Opfers an der Verfolgung der Tat keine Rolle mehr spielt! Und das ist gut so, denn andernfalls hätten es Täter wesentlich leichter, sich einer Bestrafung zu entziehen. Keiner kann letztlich ausschließen, dass ein Opfer von einer weiteren Verfolgung absehen möchte, weil es mit dem Fall "abgeschlossen" hat (wobei fraglich ist, ob das geht, wenn man als Opfer immer weiß, dass der Täter davon kommt, ohne je dafür zur Rechenschaft gezogen worden zu sein, als wäre nichts gewesen) oder aber der Täter das Opfer beeinflusst hat (durch Androhung von weiterem Übel oder aber auch elegant durch z.B. einfache Geldzahlungen!).

Letztlich dient das dann übrigens zum einen dem Glauben an das Rechtssystem (es wird eben gezeigt, dass keiner hier Straflos davon kommt), zum anderen soll das auch mögliche weitere Opfer schützen. Denn was sollte einen Täter von der Wiederholung seiner Tat abhalten, wenn er nicht bestraft wird. Auch wenn das im konkreten Fall (jetzt) nicht ins Gewicht fallen sollte.

ChaosXXX hat geschrieben:Würde das in ihrem Leben nicht vielleicht mehr zerstören, als etwas "wieder gut" zu machen?

Mit dem Argument müsste man doch keine Straftat aus dem Bereich mehr ahnden. Einfaches verschweigen hilft nämlich auch nicht. Jedenfalls keinem Opfer. Wenn man die Geschichte anders schreiben würde, wäre die Einschätzung vieler vermutlich einfacher. Nämlich so: ein einfacher arbeitsloser Alkoholiker vergeht sich an einem Kind und flieht anschließend über die Grenze. 30 Jahre später schließen die zwei Staaten ein Abkommen, was die Auslieferung des Täters ermöglicht. Sollte ihm dann nicht mehr der Prozess gemacht werden? Wer solidarisiert sich nun mit dem Mann, der sich möglicherweise während seiner Flucht ein bürgerliches Leben hat aufbauen können?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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