Urlaubsanspruch bei Zweitjob?
Frau X hat früher Vollzeit gearbeitet. Da sie inzwischen ein Kind hat, schafft sie die volle Zeit aber nicht mehr und ist nun halbtags in Teilzeit für 20 Stunden angestellt. Die Arbeit macht ihr großen Spaß, aber da sie ein Haus abzubezahlen hat und ihr Arbeitgeber keine weitere Arbeitszeit ihr anbieten kann, hat sie sich vor kurzem einen weiteren Job in ihrer Branche gesucht und auch dort angefangen zu arbeiten. Dort arbeitet sie auf 400 Euro Basis.
Nun hat Frau X im Sommer bei ihrer ersten, ihrer 20 Stunden Arbeitsstelle für drei Wochen Urlaub eingereicht. Da sie in dieser Zeit dann nicht in Deutschland sein wird, mußte sie auch bei der zweiten Arbeitsstelle Bescheid geben, dass sie in dieser Zeit nicht arbeiten kann, da sie bei ihrer ersten Arbeitsstelle Urlaub in diesen drei Wochen hat. Der zweite Arbeitgeber hat nun gemeint, dass sie die versäumte Zeit eben dann die folgenden Monate wieder herein arbeiten müsse.
Stimmt das? Hat Frau X bei ihrem 400 Euro Job keinen Anspruch auf Urlaub oder ist ihr Arbeitgeber schlecht informiert? Wenn sie Urlaubsansprüche geltend machen kann, hat sie dann gleich viel Urlaub, wie in ihrem ersten Job?
Frau X hat Anspruch auf Urlaub zur Erholung. Die Dauer des Urlaubs hängt u.a. davon ab, wie viele Arbeitstage Sie in der Woche hat. Auch sollten Minijobber nicht schlechter gestellt sein, als normale Vollzeit Beschäftigte.
Nun muss Frau X aber natürlich mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, wann Sie den Urlaub dort einreichen kann.
Man darf nie schlechter gestellt sein, als die übrigen Beschäftigten im Betrieb. So hat man auch bei einem Mini-Job Anspruch auf Urlaub, aber auch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn dies in dem Unternehmen gezahlt wird. Grundsätzlich hat man Anspruch auf 4 Wochen-Erholungsurlaub. Je nachdem wieviel Tage man in der Woche arbeitet, sind das dann bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage, bei einer 6-Tage Woche wären es 24 Tage, da man die Samstage mit als Urlaub nehmen müsste.
Ob viele Arbeitgeber da einfach nur schlecht informiert sind oder es mit Absicht nicht ihren Mini-Jobber sagen, dass sie eigentlich Urlaubsanspruch hätten, kann ich nicht sagen. Ich will ja auch niemandem, den ich nicht kenne, etwas unterstellen. Ich kenne es aber selber aus vielen Unternehmen, dass es nur langsam und manchmal etwas widerwillig umgesetzt wird, dass auch die Mini-Jobber ihren Urlaubsanspruch bekommen.
Allerdings müsste man hier ja auch berücksichtigen, dass ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs gar keine Erwerbstätigkeit ausüber darf. Von daher muss der Arbeitnehmer zunächst einmal zwangsläufig von dem zweiten Arbeitgeber für diese Zeit freigestellt werden. Dann müsste der Arbeitnehmer die Zeit schon nacharbeiten, hätte aber trotzdem noch seinen Urlaubsanspruch. Dafür dürfte er dann eben nicht bei dem Hauptarbeitgeber arbeiten, wenn du deinen Urlaub im Zweitjob nimmst. Von daher wäre es sicher die eleganteste Lösung, wenn der Arbeitgeber des Minijobs ebenfalls für die Zeit Urlaub gewährt.
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