Droht Fahrverbot nach geblitzt werden? Widerspruch?

vom 01.05.2010, 22:43 Uhr

Gestern bin ich geblitzt worden und nun droht mir wie ich fürchte ein Fahrverbot. Kann ich das nicht irgendwie abwenden, denn ich bin ja nicht aus Spass so schnell gefahren sondern weil ich es so eilig hatte.

Wo kann ich da ein Veto einlegen, muss ich da extra einen Rechtsanwalt nehmen oder kann man sowas auch allein schaffen? Es wäre super wenn ihr hier ein paar Tipps für mich hättet wie man ein Fahrverbot doch noch abwenden kann und wo ich mehr Infos dazu bekomme.

» Feenauge » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die meisten fahren schnell, weil sie es eilig haben. Und das ist keine Entschuldigung für zu schnelles Fahren. Das ist eine Begründung, aber wird dir im Widerspruch nicht helfen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann kannst du versuchen dir einen Rechtsanwalt zu nehmen. Aber ich befürchte, dass du da nicht rauskommst. Ein Rechtsanwalt kann eventuell helfen das Fahrverbot in hohes Bußgeld zu ändern, wenn er gute Gründe vorweisen kann. Aber das muss das Gericht nicht genauso sehen. Alleine wirst du es gar nicht schaffen.

Infos, ob du eventuell ein Fahrverbot bekommen könntest, findest du hier www.bussgeldkataloge.de - Der aktuelle Bußgeldkatalog online Wenn du weißt, wieviel zu schnell du gewesen bist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo,

selbstverständlich kannst du ein Fahrverbot vermeiden. Das geht auch eigentlich ganz einfach in dem zu dich an die vorgegebenen Regel halten würdest und angemessen fährst.

Widerspruch kannst du grundsätzlich immer einlegen, allerdings gehe ich stark davon aus, dass dies zu keinem Erfolg führen wird. Du bekommst in der Regel innerhalb von vier bis acht Wochen nachdem du geblitzt worden bist Post von der Bußgeldstelle. Daraufhin kannst du entweder den Betrag bezahlen und dann im Falle eines Fahrverbotes deinen Führerschein rechtzeitig abgeben. Die Alternative hierbei wäre, dass du den Anhörungsbogen ausfüllst und dort deine Situation schilderst. Ein Anwalt ist dafür natürlich nicht zwingend notwendig.

Allerdings kann ich dir sagen, dass es in deinem Fall bzw. mit deiner genannten Begründung in keinem Fall etwas bringen. Die Begründung, dass man es eilig hatte, rechtfertigt ganz bestimmt nicht, dass man zu schnell fährt. Und wenn es, wie du schreibst, so schnell war, dass es auch zu einem Fahrverbot führt, dann finde ich die Strafe auch mehr als in Ordnung.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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