Brille von der Steuer absetzen?
Gerade kommen wir aus der Stadt zurück. Mein Mann kam vorletzte Woche freudestrahlend nach Hause und legte mir ein „Rezept“ von seinem Truppenarzt vor, dass er eine neue Brille brauchte. Da waren wir also heute im Brillengeschäft und haben eine neue Brille ausgesucht.
Der erste Knaller war ja schon ganz am Anfang. Nachdem mein Mann verschiedene Brille aufprobierte hatte, haben wir uns für ein Modell entschieden, was laut Auszeichnung 9,90 Euro kosten sollte. Da hat uns natürlich sehr gefreut. Wir sind also zur Verkäuferin gegangen und haben sie in unsere Pläne eingeweiht. Sie stellte aber nun fest, dass der Preis zu gering ist. Die Bundeswehr würde knapp 25 Euro zubezahlen, und dieser Betrag müsste auch überstiegen werden. Also konnten wir die Brille nicht nehmen, weil sie zu günstig war. Was für eine Ironie?!
Nachdem wir uns dann für ein anderes Modell entschieden hatten, welches wohlgemerkt 70 Euro teurer war, kamen wir zu den Gläsern. Da gibt es ja auch tausend verschiedene Varianten. Wir haben uns dann weitestgehend für die einfachsten entschieden. Nun kamen wir zum Preis. Da bin ich ja fast vom Hocker gefallen. Die wollen für diese Brille tatsächlich noch 170 Euro haben. Und das ist schon abzüglich des Anteils an Gestell und Gläsern, den die Bundeswehr bezahlt. Naja, aber was muss das muss.
Anschließend haben wir auch gleich noch eine Sonnebrille in Sehstärke bestellt. Die waren glücklicherweise grad im Angebot, sodass diese „nur“ 100 Euro gekostet hat. Dazu gibt die Bundeswehr natürlich nichts dazu.
Jetzt ist natürlich meine Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, dieses Geld - wenigstens teilweise - wieder zu bekommen?! Ich habe da an die Steuererklärung gedacht. Ist es möglich, dass wir die Brille von der Steuer absetzen können? Und wenn ja, gilt dies nur für die normale Brille oder kann man auch die Sonnenbrille von der Steuer absetzen? Bin sehr gespannt auf hoffentlich positive Antworten von Euch.
Ich hättet ein Gestell für knappe zehn Euro haben können und nehmt eines für um die 70 Euro, weil die Bundeswehr dann 25 Euro dazu bezahlt? Ich glaube mit dem Model für 10 Euro wärt ihr billiger weggekommen.
Brillen, Arzneimittel und ähnliches kann man in der Steuererklärung als aussergewöhnliche Belastung angeben. Allerdings gibt es da eine Mindestgrenze, die man erreicht haben muss, damit diese Dinge überhaupt angerechnet werden. Und da liegt man in einem normalen Haushalt, mit normalen Einkommen meistens drunter.
Sonnenbrillen können durchaus auch verschrieben werden. Wenn eine Allergie vorliegt zum Beispiel. Kann aber sein das die euere Krankenkasse das anders sieht. Aber ist man bei der Bundeswehr nicht eh privat versichert?
LittleSister hat geschrieben:Ich hättet ein Gestell für knappe zehn Euro haben können und nehmt eines für um die 70 Euro, weil die Bundeswehr dann 25 Euro dazu bezahlt? Ich glaube mit dem Model für 10 Euro wärt ihr billiger weggekommen.
Daran habe ich auch gleich als erstes gedacht. Da hättet ihr bestimmt eher sparen können. Ansonsten hat LittleSister recht damit, dass man einen bestimmten Betrag überschreiten muss, damit man es sich steuerlich anrechnen lassen kann. Dieser Betrag ist im Normalfall so hoch, dass wenn man weitestgehend gesund ist und sonst auch nur sehr wenig Medikamente und medizinische Anwendungen benötigt, diesen meistens nicht überschreitet.
Im Übrigen ist eine Brille mit 170 Euro auch noch gar nicht so teuer. Wenn ich mir eine neue zulegen müsste, dann würde ich mit meiner Sehstärke etwa um die 1000 Euro hinlegen müssen und da wäre noch nicht einmal eine Sonnenbrille mit eingerechnet.
170 Euro Zuzahlung für eine Brille...traumhaft. Jedes meiner Gläser kostet mehr als 200 Euro. Okay, ich bin auch sehr stark Fehlsichtig.
Aber zurück zu Deiner Frage: Aufwendungen für Brillen und Hilfsmittel sind von der Steuer absetzbar, wenn der Gesamtbetrag aller Aufwendungen im Kalenderjahr 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens übersteigt. So hoch ist nämlich die zumutbare Eigenbelastung für Aufwendungen dieser Art. Alles, was oberhalb dieser Summe liegt, kann dann bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro liegt diese Summe dann eben bei 2.000 Euro, das mal als Beispiel. Und da seid Ihr mit Eurer Brille noch recht weit entfernt.
Er ist Berufssoldat oder was genau? Mal abgesehen von der Steuer (glaube ich zumindest), gibt es nämlich meiner Meinung nach ein "Gesetz", nachdem der Arbeitgeber jemanden die Brille bezahlen muss, sofern er oder sie diese auch für seine gewöhnliche Arbeit hauptsächlich nutzen muss , also für Bürojobs am PC soll so etwas zum Beispiel gelten.
Ich habe noch einmal schnell nachgesehen, wenn es noch aktuell ist, wovon ich mal ausgehe, handelt es sich dabei um die "Bildschirmarbeitsverordnung" und da um § 6 "Untersuchung der Augen und des Sehvermögens".
Für die Brille gibt es inzwischen keine Zuzahlungen von Seiten der Krankenkasse mehr. Gesundheitskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG und können bei der Steuer erst wie Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Kosten einen Betrag überschreiten, der höher als maximal 7 Prozent der Bruttoeinnahmen ist. In § 33 EStG gibt es hierzu eine Tabelle. Die Fahrtkosten zum Arzt kann man mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer abrechnen und diese gehören auch noch zu den Gesundheitskosten.
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