Urlaub kann vom Chef nicht zurückgezogen werden
Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Urlaub gewährt so kann er diesen nicht mehr zurückziehen – denn Arbeitgeber sind an einen gewährten Urlaub gebunden und es kann seitens des Arbeitgebers nicht verlangt werden, dass der Arbeitnehmer doch im gewährten Urlaubszeitraum auf diesen verzichtet und zur Arbeit erscheinen muss. Diese Bindung existiert nicht nur für einen gewährten Urlaub, sondern auch dann, wenn ein Arbeitnehmer sich in eine Urlaubsliste zur Jahresurlaubsplanung eingetragen hat und der Arbeitgeber dem Urlaubswunsch im Wunschzeitraum nicht innerhalb einer angemessenen Frist, meist 4 – 6 Wochen, widerspricht.
Auch wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen sollten kann der Urlaub nicht einfach gestrichen und ein Mitarbeiter zur Arbeit herangezogen werden – dies ist nur dann möglich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich gemeinsam einvernehmlich darauf einigen, dass der Urlaubsantrag aufgehoben wird. Falls in diesem Fall ein Urlaub storniert werden muss, so muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten die hieraus entstehen übernehmen.
Jedoch sollte man als Arbeitnehmer natürlich immer im Hinterkopf behalten, dass der Urlaub nicht genommen, sondern gewährt wird, was die Situation gut verdeutlicht. So kann man als Arbeitnehmer, auch wenn im Fall des Jahresurlaubs im Recht sein sollte, nicht einfach so in den Urlaub fahren und ihn sich sozusagen selbst nehmen, sondern muss immernoch die Genehmigung des Arbeitgebers abwarten – ansonsten kann er fristlos gekündigt werden, da letztendlich der Chef darüber entscheidet, wann wer und wie lange Urlaub bekommt, auch wenn er bei der Entscheidungsfindung Wünsche respektieren und berücksichtigen muss. So kann ein Urlaub, wenn er noch nicht gewährt wurde, z. B. aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Ein betrieblicher Grund wäre z. B. wenn Jahresschlussarbeiten anstehen oder personelle Engpässe z. B. aufgrund der Saison oder wegen krankheitsbedingten Ausfällen.
Der Arbeitgeber hat außerdem das Recht, Betriebsferien nach eigenem Ermessen ohne betriebliche Gründe festzulegen. Jedoch dürfen durch Betriebsferien nur maximal 2/5 des gesamten Urlaubsanspruches der Mitarbeiter so verplant werden. Wenn ein Betriebsrat existiert muss dieser außerdem den Betriebsferien zustimmen.
Subbotnik hat geschrieben:Auch wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen sollten kann der Urlaub nicht einfach gestrichen und ein Mitarbeiter zur Arbeit herangezogen werden – dies ist nur dann möglich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich gemeinsam einvernehmlich darauf einigen, dass der Urlaubsantrag aufgehoben wird. Falls in diesem Fall ein Urlaub storniert werden muss, so muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten die hieraus entstehen übernehmen.
In der Theorie ist das wohl so, aber aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, dass etliche Arbeitnehmer sich gar nicht trauen, dem Chef Contra zu geben und auf ihrem Recht zu bestehen. Aus Angst vor dem möglichen Verlust ihres Arbeitsplatzes. Andere Mitarbeiter streiten dagegen auf Teufel komm raus und drohen mit dem Gang vors Arbeitsgericht auch wenn es nur um die Kürzung des verlängerten Wochenendes geht, wegen eines dringend zu erledigenden kurzfristig erteilten Auftrags. Was dann logischerweise auf Kosten anderer Arbeitnehmer geht und damit auch den Betriebsfrieden stört.
Wie schon erwähnt sollten sich beide Parteien vor Augen halten, dass allen Arbeitnehmern eines Betriebes Erholungsurlaub zusteht, den der Arbeitgeber jedoch gewährt. Dann sollte es auch möglich sein einen Kompromiss zu finden, mit dem alle zufrieden sind.
Ich habe mal im Oktober eine Woche Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen. Also lief ich auch sofort los und buchte meinen Urlaub.
Hab mich sehr gefreut endlich mal wieder raus aus dem Chaos und rein in die Entspannung. Doch zwei Tage vorher sagte mir der Chef ab und zog seine Zusage zurück. Die Tickets waren weg, ich durfte sogar noch drauf zahlen weil ich so kurzfristig erst stoniert hatte.
Ihr könnt euch ja vorstellen wie sauer ich war. Vorher hatte ich meinem Chef viele Gefallen getan , der verschiedensten Art. Das hat sich danach schlagartig geändert !
Na dann hat sich dein Chef gleich doppelt falsch verhalten, so wie das hier rüberkommt:
Einerseits den Urlaubsantrag zurückgezogen obwohl genehmigt was nicht zulässig ist und andererseits Dich auf den Kosten sitzen lassen, die er hätte übernehmen müssen.
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