Arbeit: Was ändert sich für mich nach der Probezeit?

vom 29.04.2010, 22:10 Uhr

Seit fast drei Monaten arbeite ich jetzt in einem Betrieb und die Arbeit macht mir sehr viel Spaß. Bald endet jetzt meine Probezeit. Da im Arbeitsvertrag nichts vermerkt ist würde ich gerne wissen, was sich nach der Probezeit für mich ändern könnte. Ich habe mal gehört, dass man nach der Probezeit mehr Geld bekommt, stimmt das?

Die Kündigungsfristen ändert sich doch bestimmt, aber was noch alles. In einer Woche ist meine Probezeit zu ende, kann mich mein Chef jetzt immer noch zu den Probezeit Konditionen entlassen? Über zahlreiche Zuschriften würde ich mich sehr freuen, denn ich kenne mich im Arbeitsrecht so gar nicht aus.

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Die Änderungen nach der Probezeit hägen immer auch von der Art Deines Arbeitsverhältnisses ab, ich gehe mal davon aus, dass Du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit von 3 Monaten eingegangen bist.

Das wichtigste, was sich dann nach Ablauf Deiner Probezeit ändert, sind tatsächlich die Kündigungsfristen. Gesetzlich geregelt ist das in § 622 BGB. Danach gelten während der Probezeit verkürzte Kündiungsfristen von zwei Wochen. Die gelten übrigens für beide, für Deinen Arbeitgeber und für Dich. Aber aufpassen: es kann immer sein, dass in Deinem Arbeitsvertrag oder, falls für Dich gültig, in einem Tarifvertrag andere Kündigungfristen vereinbart sind. Für den Arbeitgeber dürfen diese Kündigungsfristen sich aber nicht verkürzen, d.h. im Arbeitsvertrag dürften für den Arbeitgeber nur längere Fristen vereinbart werden.

Nach Ende der Probezeit gelten die normalen Kündigungsfristen von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Auch hier gilt wieder: sofern nicht der Arbeitsvertrag oder ein eventuell gültiger Tarifvertrag andere Kündigungsfristen vorschreiben, für den Arbeitgeber wiederum nur längere Fristen. Zu dem Thema also in Deinen Arbeitsvertrag oder in einen eventuell anzuwendenden Tarifvertrag schauen, wenn Du da nichts findest, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Viele Arbeitnehmer denken übrigens, dass mit Ablauf der Probezeit auch der Kündigungsschutz greift. Kündiungsschutz gilt für Betriebe, in denen mehr als 5 Personen (die Zahl ändert sich immer mal wieder, eine zeitlang waren es mehr als 10, im Moment gilt glaube ich mehr als 5) gleichzeitig beschäftigt sind. Für den Arbeitgeber gilt in dem Fall, dass er nur noch verhaltens-krankheits-oder betriebsbedingt kündigen kann und auch dann nur unter erschwerten Bedingungen. Dieser Kündigungsschutz gilt aber erst mit Ablauf von 6 Monaten, d.h. Du musst mehr als 6 Monate in dem Betrieb gearbeitet haben! Nach Ablauf gelten also die normalen Kündigungsfristen, der Arbeitgeber kann Dir aber nach wie vor ohne Nennung eines Grundes kündigen. Das geht nicht mehr, sobald der Kündigungsschutz für Dich greift. Also, falls Du denkst, Dir kann nach der Probezeit nichts mehr passieren, dann irrst Du Dich. Falls Du in einem kleineren Betrieb arbeitest, kann Dein Arbeitgeber Dir aber ohnehin jederzeit ohne Nennung eines Grundes innerhalb der Kündigungsfristen kündigen.

Ob Du nach der Probezeit mehr Geld bekommst, hängt ganz davon ab, was ihr vereinbart habt. Es kommt tatsächlich sehr oft vor, dass Arbeitgeber ihren Angestellten nach erfolgreich bestandener Probezeit mehr Gehalt bezahlen. Das wird aber normalerweise im Vorfeld so vereinbart und auch im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Schau doch am Besten dort einmal nach, ob Du etwas findest. Eine gesetzliche Vorschrift, dass nach der Probezeit mehr Geld gezahlt werden muss gibt es leider nicht.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen und ich habe es einigermaßen verständlich erklärt. Arbeitsrecht ist manchmal schon kompliziert. Falls Du weitere Fragen hast, versuche ich Dir gerne zu helfen.

» maryshelley100 » Beiträge: 248 » Talkpoints: 0,82 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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