Sparbuch mit Kennwort sichern
Wie ist das eigentlich wenn man verheiratet ist, hat der Partner dann auch uneingeschränkten Zugang zu allen Konten? Ich habe ein Sparbuch dass ich gern mit Kennwort sichern würde. Denn das ist mein Geld und ich möchte nicht dass mein Mann es für sich verwenden kann!
Reicht es wenn ich das Sparbuch mit Kennwort sichere oder muss ich das noch anders vor dem Zugriff meines Mannes schützen? Ich hoffe ihr findet meine Frage nicht seltsam aber ich möchte das gern wissen.
Wenn dein Sparbuch mit einem Kennwort gesichtert ist, bekommt man auch nur dann Geld, wenn man das Kennwort kennt. Da darf man streng genommen auch nicht großartig herumraten. Ich hatte vor kurzem das Problem, dass ich zwischen zwei Kennwörtern geschankt habe. Obwohl ich sogar einen Lichtbildausweis mithatte, bekam ich keinerlei Hinweise. Zum Glück hat es dann jedoch gleich beim ersten Versuch geklappt.
Meine Identität wurde übrigens bei einer Sparbuchabhebung nicht kontrolliert. Derjenige, der das Kennwort kennt, darf abheben. Zumindest ist das in meiner Bank (Raiffeisen in Österreich) so. Ich denke jedoch, dass das in den meisten Banken so üblich ist.
Nach der Hochzeit ändert sich in Bezug auf das eigene Konto nichts. Sprich ein Konto, das auf Deinen Namen läuft, darf auch weiterhin nur von Dir als Kontoinhaber verwendet werden. Ohne Vollmacht läuft da nichts. Wie es mit der Sonderform "Sparbuch" aussieht, weiß ich leider nicht. Mein Kenntnissstand ist noch so, daß jeder, der mit dem physikalischen Sparbuch ankommt, als Person anerkannt wird, die darüber verfügen kann.
Ansonsten gibt's noch Gemeinschaftskonten. Von denen kann auch der (Ehe)partner Geld abheben. Hier gibt es z. B. die Option, daß beide Partner zur Abhebung dabei sein müssen, oder das entsprechend eine Informationspflicht der Bank besteht.
Solche Fragen beantworte ich gerne so, wie ich sie im Berufsalltag behandle. Wichtig wäre es jetzt zu wissen, ob es ein Sparkonto ist, was auf deinen Namen läuft oder auf euer beider Namen. Bei einem Konto, dass nur auf deinen Namen läuft und bei dem dein Mann keine Vollmacht hat, bist du die einzige Person die berechtigt ist, von dort Geld abzuheben.
Allein durch Heiraten erlangt dein Mann aber keinerlei Vollmacht für deine Konten. Ist das Sparkonto allerdings ein Gemeinschaftskonto, bei dem ihr beide Kontoinhaber seid, hat dein Mann jederzeit die Möglichkeit Geld abzuheben. Er ist auch berechtigt sich nach Vorlage einer Legitimation das Kennwort geben zu lassen, wodurch es dir bei einem Gemeinschaftskonto nicht bringen wird.
Meine Empfehlung für dich ist: Wenn du dein Geld wirklich sicher wissen willst, achte darauf dass das Sparkonto auf dich läuft und niemand darüber Vollmacht hat. Ein Kennwort an sich bringt heute keinerlei Sicherheit mehr.
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