Arbeitgeber: Freistellung von der Arbeit

vom 29.04.2010, 21:01 Uhr

In welchen Fällen muss ich als Arbeitgeber eine Freistellung von der Arbeit gewähren, ich bin da ganz unbedarft denn ich hatte noch nie so einen Fall bei mir. Aber nun ist jemand bei mir dem ich gekündigt habe und der nun eine Freistellung haben will wenn er zu einem Vorstellungsgespräch geht.

Ist das so ok oder kann ich verlangen dass die Zeit nachgearbeitet wird? Wo kann ich das nachlesen denn ich möchte nichts fordern auf das ich kein Recht habe, wo kann ich das finden?

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Nach § 629 BGB ist der Arbeitgeber nach einer Kündigung verpflichtet, den Arbeitnehmer angemessen freizustellen, damit er sich eine neue Stelle suchen kann. Damit ist vor allem gemeint, dass der Arbeitnehmer freigestellt wird, wenn er ein Vorstellungsgespräch hat. Nacharbeiten muss der Arbeitnehmer diese Zeit nicht.

Ganz davon abgesehen, dass das Gesetz ist, alles andere wäre auch absolut unfair. Dem Arbeitnehmer wurde ja von Dir gekündigt, er ist also schon in der Situation, dass er ungewollt seinen Job verloren hat. Wenn ihm jetzt auch noch Steine in den Weg gelegt würden, dass er sich etwas Neues sucht, das wäre aus meiner Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar.

Viele Arbeitgeber überlegen sich übrigens, ihre gekündigten Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist freizustellen. Gegen Bezahlung natürlich. Das macht auch durchaus Sinn, gekündigte Arbeitnehmer sind verständlicherweise oft ziemlich unmotiviert und machen nur noch Dienst nach Vorschrift. Auch das Betriebsklima ist ziemlich gedrückt, weil andere Arbeitnehmer, denen nicht gekündigt wurde, sich unwohl fühlen. Dazu kommt, dass sich gekündigte Arbeitnehmer hin und wieder dazu hinreißen lassen, ihrem Arbeitgeber vielleicht eins auszuwischen. So oder so, das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist gestört, deshalb macht eine solche Überlegung durchaus Sinn.

» maryshelley100 » Beiträge: 248 » Talkpoints: 0,82 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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