Freistellung: Abzug vom Gehalt
Meine Kollegin war gestern bei unserem Chef und wollte eigentlich einen Antrag auf Freistellung machen. Sie kam enttäuscht zurück und meinte zu mir, dass er bei einer Freistellung Gehalt abziehen würde. Konnte ich aber nicht ganz glauben und bin selbst zu ihm. Er hatte mir das gleiche gesagt, wie ihr auch.
Aber kann denn ein Chef einfach so wegen einem Antrag auf Freistellung Gehalt abziehen? Darf das jeder Chef machen oder ist es bei anderen Arbeitsstellen anders? Ich kenne das nicht so.
Wenn ich das richtig verstehe, wundert sich deine Kollegin zusammen mit dir über den Umstand, dass sie weniger Geld bekommt, wenn sie weniger arbeitet? Oder vielleicht anders: dass sie gar kein Geld bekommt, wenn sie gar nicht arbeitet?
Natürlich kann kein Arbeitgeber am Gehalt Änderungen vornehmen, die nicht abgesprochen bzw. zum Nachteil des Arbeitnehmers sind. Schließlich regelt der Arbeitsvertrag sowohl die Arbeitszeit als auch das zugehörige Entgelt.
Wenn die Kollegin nun aus nicht näher genannten Gründen nicht mehr arbeiten kann/will (zeitlich befristet), dann kann sie natürlich um eine Freistellung bitten. Das bedeutet, dass der Arbeitsplatz nicht vergeben wird bzw. sie nicht gekündigt ist. Die Sozialbeiträge (Rente, Krankenversicherung, …) würden in so einem Fall auch weiter vom AG getragen werden. Das nun noch das Gehalt überwiesen wird, kann kaum erwartet werden.
Feenauge hat geschrieben:Ich kenne das nicht so.
Ich würde mich freuen, wenn du erläuterst, von wo du das wie sonst kennst.
Bei Freistellung ist es üblich, dass keinerlei Bezüge mehr gezahlt werden. Wofür auch? Die vereinbarte Arbeitsleistung wird nicht erbracht, demnach ist die vereinbarte Entlohnung nicht zu zahlen.
Viele verwechseln aber Freistellung mit Urlaub. Bei Urlaub wird die Entlohnung weiterhin gezahlt.
Um eine genaue Einschätzung abgeben zu könnne wäre es notwendig, dass Du kurz schilderst, aus welchem Grund Deine Kollegin um eine Freistellung bittest. Sicherlich ist ist so, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Gehalt kürzen kann, wenn er außerhalb des Urlaubs freigestellt werden möchte. Es gibt aber auch durchaus Gründe für eine Freistellung, durch die man seinen Vergütungsanspruch nicht verliert.
Geregelt ist das in § 616 BGB. Kurz gesagt heißt es darin, dass ein Arbeitnehmer seine Vergütungsansprüche nicht verliert, wenn er kurzfristig durch einen unverschuldeten und in in seiner Person liegenden wichtigen Grund an der Arbeit gehindert ist. Deine Kollegen darf also nur kurze Zeit ausfallen, der Grund für den Ausfall muss in ihrer Person liegen und das alles muss unverschuldet sein, das Arbeiten muss für diese kurze Dauer unzumutbar sein.
Konkrete Fälle sind zum Beispiel die eigene Hochzeit, oder die Hochzeit der Kinder, Todesfälle, unter Umständen auch Umzüge, Ausübung eines öffentlichen Ehrenamtes, Wahrnehmung amtlicher Termine, wie z.B. Termine vor Gericht, kurzfristige Pflege von Angehörigen oder auch ein Arztbesuch, wenn dieser nicht außerhalb der Arbeitszeiten wahrgenommen werden kann.
Liegt bei Deiner Kollegin ein solcher oder ein ähnlicher Fall vor? Dann sollte sie noch einmal mit eurem Chef sprechen und ihm erklären, dass ihr eine bezahlte Freistellung zusteht. Geht es hingegen um reine Freizeit, die Deine Kollegin gewinnen möchte oder irgendwelche nicht so dringende Privatangelegenheiten, die man durchaus auch außerhalb der Arbeitszeit erledigen kann, dann muss sie dafür Urlaub nehmen, dazu ist dieser ja da. Oder eben unbezahlte Freistellung, sofern der Chef damit einverstanden ist.
Es gilt zu unterscheiden, ob deine Kollegin bezahlt oder unbezahlt freigestellt werden wollte. So wie es sich anhört, hätte sie eine unbezahlte Freistellung gewollt und das wird selbstverständlich vom Gehalt abgezogen.
Der Arbeitgeber zahlt nur während des Urlaubs weiterhin dein Gehalt, aber wenn du freigestellt wirst nicht. Schließlich erbringst du ja dann auch keine Arbeitsleistung, also bezahlt er dich auch nicht dafür.
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