Berechnung Elterngeld

vom 27.04.2010, 18:05 Uhr

Gerade bin ich dabei, meinen Antrag auf Elterngeld fertig auszufüllen. Was die alles von einem wissen wollen, ist ja wirklich mal der Wahnsinn. Mit Spaß hat das alles sehr wenig zu tun. Und das alles für ein bisschen Geld.

Nun habe ich mich gefragt, wie das bei der Berechnung von Elterngeld abläuft. Die wollen ja die Abrechnungen der letzten zwölf Monat haben. Die habe ich jetzt auch rausgesucht. Es heißt ja immer, dass Elterngeld in Höhe von 67 % des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens gezahlt wird.

Nun ist es bei meiner Gehaltsabrechnung so, dass der Nettoverdienst nicht gleich der Auszahlungsbetrag ist. Mein Chef zahlt monatlich 100,00 Euro für einen Pensionsfond. Die tauchen erstmals bei der Gehaltszahlung auf und werden zum Gesamt-Brutto zugerechnet. Nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen werden von dem sich ergebenden Netto-Verdienst diese 100,00 Euro wieder abgezogen. Das ergibt dann den Auszahlungsbetrag.

Nun ist meine Frage: Werden die 67 % von dem Auszahlungsbetrag oder von dem eigentlichen Netto-Verdienst berechnet? Da es ein Unterschied von fast 70,00 Euro ausmacht, würde mich das schon mal interessieren. Hat jemand von euch Erfahrung oder weiß, wie genau das Elterngeld berechnet wird?

» schokohaeschen » Beiträge: 187 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Auszahlung berechnet sich je nach Bruttoverdienst der letzten zwölf Monate. Dabei kann es ein Elterngeld von 100 Prozent bis 65 Prozent des Nettogehaltes gezahlt werden. Dies staffelt sich eben je nach Bruttoeinnahme. Weiterhin werden Zulagen, Zuschläge etc. abgezogen, sodass das reine Bruttogehalt gezählt werden. Dabei wird bestimmt eine Zahlung wie in deinem Falle der Pensionsfond abgezogen. Somit ist das Elterngeldnetto wesentlich geringer als die Auszahlung, die auf den Gehaltszettel steht.

Mir fürchtet schon davor, da ich oft Wochenende und nachts arbeite. Diese Einnahmen werden nicht berücksichtigt. Es wird das reine Bruttogehalt gezählt. Auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gehören nicht dazu. Daher kann ich mir eben nicht vorstellen, dass die Einnahmen durch den Pensionsfond dazu gehören.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Bei dem Elterngeldantrag musst du dein Bruttogehalt angeben, gezählt wird aber nur das zu versteuernde Einkommen. Wenn ich mich nicht irre zahlt man auf den Betrag der in eine betriebliche Altersvorsorge geht keine Steuern. Deshalb wird dieser Betrag (in deinem Fall die 100 Euro) von deinem Bruttogehalt abgezogen und somit nicht berücksichtigt. Du hast schließlich schon vor einem steuerlichen Vorteil profitiert.

Das selbst gilt auch für Nacht oder Schichtzulagen. Diese Zulagen sind steuerfrei und werden somit nicht mit in das zu versteuernde Einkommen eingerechnet. Es tut mir Leid das für dich dadurch das Elterngeld ein wenig geringer ausfällt als erwartet. Aber zu sagen das sich die Arbeit die es kostet den Antrag auszufüllen sich nicht lohnt „für das bisschen Geld“ finde ich ja fast schon unverschämt.

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro im Monat, wobei deines bestimmt höher ausfiel, das wären also 3600 Euro. Für 3600 Euro kann man sich wohl einen Nachmittag lang hinsetzen und den Antrag ausfüllen. Ich habe im übrigen zehn Minuten gebraucht den Antrag auszufüllen und mir wäre es sogar eine ganze Woche wert gewesen. Wer findet dass das Elterngeld bei uns zu wenig ist kann ja in andere Länder wie die Schweiz ziehen in denen man überhaupt kein Elterngeld bekommt.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro im Monat, wobei deines bestimmt höher ausfiel, das wären also 3600 Euro.

Wie kommst du auf 3600 Euro? Die Grenze liegt bei 1800 Euro Maximum. Demnach müssten schon beide in Elternzeit gehen und genug verdienen, um diesen Betrag zu bekommen. Man möchte natürlich nicht mit anderen Ländern vergleichen, aber es ist schon hart, wenn man eigentlich 2500 Euro netto verdient und später nur 1600 Euro plus Kindergeld erhält und Alleinverdiener ist. Da entsteht ja doch eine Differenz.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Was mit den 3600 Euro meint, ist sicher der Mindestbetrag von 300 Euro im Monat auf zwölf Monate verteilt, so kommt man auf mindestens 3600 Euro Elterngeldbezug, aber halt auf das Jahr gesehen.

Bei der Berechnung helfen kann ich leider nicht, da ich noch kein Kind habe, das kann man sicher bei den verantwortlichen Stellen in Erfahrung bringen, was da genau mit hineingerechnet wird. Und natürlich macht das Ausfüllen keinen Spaß, aber wie will man das denn sonst machen, soll jeder, der Elterngeld bekommt, einen Pauschalbetrag bekommen? Woran will man das dann festmachen? Und vor allem, wie will man sicherstellen, dass nur diejenigen Elterngeld kriegen, denen es auch zusteht?

Ich finde es geradezu dreist, sich zu beschweren, dass man für "das bisschen Geld" den Papierkram erledigen muss, das gehört nun einmal dazu. Geld gibt es nur, wenn man etwas dafür tut. Wenn es einem unverhältnismäßig erscheint, nimmt man halt kein Elterngeld, dann muss man auch keine Papiere ausfüllen.

» Twilight-Girlie » Beiträge: 421 » Talkpoints: 37,42 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich finde es geradezu dreist, sich zu beschweren, dass man für "das bisschen Geld" den Papierkram erledigen muss, das gehört nun einmal dazu. Geld gibt es nur, wenn man etwas dafür tut. Wenn es einem unverhältnismäßig erscheint, nimmt man halt kein Elterngeld, dann muss man auch keine Papiere ausfüllen.

So verhält es sich ja auch mit anderen Formularen, wie z.B. die Steuererklärung. Wer eine Rückzahlung möchte, kommt nicht daran vorbei, die Formulare auszufüllen. Wenn man die Zeit nicht aufwenden möchte, kann man Hilfestellung wie den Lohnsteuerverein in Anspruch nehmen. So verhält es sich auch bei dem Elterngeld. Ich hatte da zumindest mal was gefunden. Jetzt, wo ich es suche, finde ich es natürlich nicht mehr.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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