Von Voll auf Teilzeit umstellen

vom 26.04.2010, 20:21 Uhr

A arbeitet schon seit vielen Jahren in der selben Firma und bisher war auch alles wunderbar. Nun kümmert A sich um seinen Vate,r dem es seit einem leichten Schlaganfall nicht mehr so gut geht.

Dazu würde A gern von Voll auf Teilzeit umstellen, aber As Chef B meint das geht nicht. Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, A möchte das gern in Anspruch nehmen wenn A das auch zusteht. Was sind As und Bs Rechte und was nicht?

» Feenauge » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hier kommt es darauf an, was der geltende Tarifvertrag zu diesem Bereich sagt. Wenn A aber keinem Tarifvertrag unterliegt bzw. die Firma keinem Tarif unterworfen ist, dann schaut es hier eher schlecht aus. Ebenso wenn zwar eine Tarifbindung existiert, der Betrieb aber klein ist und mit dieser Umstellung die wirtschaftliche Existenz des Betriebs gefährdet wird.

Wenn übrigens jetzt noch der Chef B mit dem Wunsch von A nicht einverstanden ist, dann ist die Sache sowieso schon eher schlecht. Denn wer jetzt seinen Wunsch auf Teufel komm raus durchdrücken will, muss auch damit rechnen, dass der Betrieb in Zukunft ebenso seinem Wunsch Nachdruck verleihen wird, die Position mit einer Vollzeitkraft zu besetzten.

Eine gesetzliche Regelung zur Pflege von nahen Verwandten ist aber im Moment in Arbeit und vielleicht kommt eine solches Gesetz für A noch rechtzeitig zu Stande. Dann könnte A sich unabhängig von Tarifvereinbarungen auf seine Rechte berufen - was aber eben immer noch nicht ausschließt, dass dann der Wind im Betrieb schärfer wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Eine gesetzliche Regelung zur Pflege von nahen Verwandten ist aber im Moment in Arbeit und vielleicht kommt eine solches Gesetz für A noch rechtzeitig zu Stande.

Es gibt doch schon seit dem 01.01.2008 das Pflegezeitgesetz. Danach hat A zur Pflege von nahen Angehörigen die Möglichkeit der Freistellung bis zu sechs Monaten. Hier ist auch eine Teilzeitregelung möglich, über die man aber eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber schließen muss. Dies gilt zumindest mit Betrieben ab 16 Mitarbeitern. Kommt also darauf an, wie groß der Betrieb ist, in dem A tätig ist.

Ansonsten kann A meines Erachtens nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz auch ohne Begründung eine Teilzeitbeschäftigung verlangen. Wenn der Arbeitgeber ablehnt, muss er dass auch begründen. Wenn keine betrieblichen Gründe entgegen stehen, hat A auch Anspruch auf Bewilligung. Allerdings muss man das Ganze drei Monate vor Verkürzungsbeginn geltend machen.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



@ChaosXXX
Ja, hier hast Du Recht. Hatte ich in der Eile mit dem Konzept verwechselst, welches einen Rechtsanspruch für zwei Jahre gewährt - und zusätzlich eben bei 50%iger Arbeitszeit einen Lohn von 3/4 des regulären Gehalts bringt und man eben in der Folgezeit das Ganze "nacharbeiten" müsste.

ChaosXXX hat geschrieben:Wenn keine betrieblichen Gründe entgegen stehen,

Das Problem ist aber genau hier: bei kleinen Betrieben stehen immer betriebliche Gründe dagegen. ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Die können bei großen Firmen auch dagegen stehen ;) Aber dazu wurde ja nichts genaues gesagt im Eingangspost, also bräuchte man etwas mehr Informationen um das ganze wirklich spezifisch erörtern zu können. Ansonsten ist es eher ein Ratespiel und man kann höchstens mit "Es geht, aber ..." antworten. Kommt eben immer auf die genauen Umstände an und wie wer argumentiert.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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