Führerschein mit 17: Wo muss die Begleitperson sitzen?

vom 25.04.2010, 18:07 Uhr

Hallo,
ich bin 17 Jahre alt und habe seit einpaar Tagen meinen Führerschein.

Da ich aber erstmal nur mit meiner Mutter bzw. meinem Vater fahren darf, würde ich gerne wissen, wo die Begleitperson sitzen muss oder darf. Darf meine Begleitperson auch hinten sitzen oder muss die Person vorne auf dem Beifahrersitz platz nehmen?

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» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Eigentlich müsstest Du das doch in der Fahrschule gelernt haben, wenn Du gerade erst den Führerschein bekommen hast.

Normalerweise spricht nichts dagegen, wenn die Begleitperson hinten sitzt. Eingreifen darf sie ja sowieso nicht, zumindest nicht aktiv in die Fahrzeugbedienung. Du bist der Führerscheininhaber und voll verantwortlich, für das, was Du tust. Die Begleitperson ist ja lediglich dazu da, durch Anwesenheit und vorrausschauendes Beobachten des Strassenverkehrs eventuelle Gefahrensituationen zu erkennen und durch Hinweise darauf den Fahrer aufmerksam zu machen. Vorgeschriebene Sitzplätze gibt es dafür nicht, allerdings sollte die Sicht nach vorne wohl auf dem Beifahrersitz am besten sein.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Du hast wirklich schon seit ein paar Tagen den Führerschein? Dann hättest du ein Schreiben über begleitendes Fahren mit dem Führerschein zusammen ausgehändigt bekommen. Dort steht unter anderem drin, dass du nur mit Begleitung fahren darfst, die auf dem Beifahrersitz sitzt. Denn das vorrausschauende Fahren kann man nicht vom hinteren Sitz begleiten. Deine Begleitung muss also neben dir sitzen.

Auch wenn du zum Beispiel mal zum Baumarkt fährst und den Beifahrersitz vorklappen musst, weil ein Brett transportiert werden muss und nur der Platz hinter dir frei ist, darfst du nicht fahren. Dann muss deine Begleitung fahren. Das lernt man sogar in der Fahrschule, wenn du den Führerschein mit 17 machst. Das wird ausdrücklich gesagt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kenne es auch so, dass die Begleitperson stets auf dem Beifahrersitz sitzen muss. Ich frage mich, wie Squeeky auf die Idee kommt, dass es egal ist. Dem ist nämlich meiner Meinung nach nicht so.

Wie Diamante schon schrieb, solltest du aber darüber aufgeklärt worden sein, wenn du sogar extra den Führerschein mit 17 gemacht hast.

Die Begründung, weshalb das so ist und nicht anders ist auch ganz einfach. Hinten kann man weder wirklich gut was sehen, noch eingreifen. Hintergrund ist ja der, dass man notfalls als Beifahrer eingreifen kann und wie will man das machen, wenn man es sich auf dem Beifahrersitz gemütlich gemacht hat?

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Hallo,
zuerst mal vielen Dank für die antworten :)

Ich habe in der Fahrschule aber gelernt, dass die Begleitperson auf keinen Fall eingreifen darf. Deswegen verstehe ich nicht so ganz, wieso sie unbedingt neben mir sitzen muss, wenn sie ja sowieso nicht handeln darf. Oder darf die Begleitperson nun doch eingreifen?

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» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das die Begleitperson neben dir sitzen muss, hat auch damit nichts zu tun, dass sie eingreifen kann. Denn darf sie nicht! Sie muss dich beratend unterstützen, wenn sie merkt, dass du in einer Situation überfordert bist. Dann darf sie dir sagen, was du zu tun hast bzw. tun solltest. Denn wie bereits erwähnt, bist DU der Fahrzeugführer - und damit verantwortlich.

Wenn die Person jedoch hinter dir auf den Rücksitzen sitzt, kann sie diese Aufsichtspflicht nicht erfüllen, weil sie unter Umständen nicht sieht, was du siehst und ihr damit der Überblick über die Situation fehlt. Jedoch braucht sie eben diesen, sonst müsstest du keinen Begleitperson dabei haben.

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo,
das ist natürlich einleuchtend. Aber ich verstehe nicht wieso es dann Seiten im Internet gibt, auf denen steht, dass es egal ist wo die Begleitperson sitzt. Wie zum Beispiel auf dieser Seite.

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» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde einfach mal sagen, dass du im Zweifelsfall nochmal mit deinem ehemaligen Fahrlehrer sprichst. Vielleicht gibt es da so etwas wie ein ungeschriebenes Gesetz und Internetinformationen würde ich so auf Anhieb auch nicht glauben, ohne professionelle Rückendenkung zu haben.

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


winny2311 hat geschrieben:Ich kenne es auch so, dass die Begleitperson stets auf dem Beifahrersitz sitzen muss. Ich frage mich, wie Squeeky auf die Idee kommt, dass es egal ist. Dem ist nämlich meiner Meinung nach nicht so.

Ich komme darauf, weil ich erstens die offizielle Verordnung gelesen habe, die das begleitete Fahren regelt. Dort wird nicht festgelegt, wo die begleitende Person zu sitzen hat. Und eine Verordnung ist dann wohl verpflichtender als die Meinung einzelner

Zweitens bin ich mit ab und an mit Fahrschulen verbunden und erlebe so auch die Fahrausbildung junger Menschen mit, auch von solchen Menschen, die das begleitete Fahren ausüben möchten. Dort wird zwar im Normalfall immer gelehrt, dass der Beifahrer, also in dem Fall die begleitende Person, auf dem Beifahrersitz Platz nimmt, aber zwingend vom Gesetz vorgeschrieben ist das nicht.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Hallo,
ich habe nun bei meiner Fahrschule, bei dem ADAC und beim deutschen Verkehrssicherheitsrat nachgefragt. Alle drei haben mir bestätigt, dass es im Gesetz nicht festgelegt ist, wo die Begleitperson zu sitzen hat.

Ich denke aber, dass es zu Empfehlen ist, wenn die Begleitperson vorne sitzt, da sie so bessere Tipps geben kann.

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» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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